{"id":1930,"date":"2021-09-16T07:17:41","date_gmt":"2021-09-16T05:17:41","guid":{"rendered":"https:\/\/andrelang-law.de\/?p=1930"},"modified":"2026-07-01T15:50:59","modified_gmt":"2026-07-01T13:50:59","slug":"force-majeure-and-raw-material-shortage-delivery-claim-and-liability","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/andrelang-law.de\/en\/force-majeure-und-rohstoffknappheit-lieferanspruch-und-haftung\/","title":{"rendered":"Force majeure and scarcity of raw materials: delivery entitlement and liability"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"1930\" class=\"elementor elementor-1930\" data-elementor-settings=\"{&quot;ha_cmc_init_switcher&quot;:&quot;no&quot;}\" data-elementor-post-type=\"post\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-fed23ae elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"fed23ae\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;_ha_eqh_enable&quot;:false}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-eba061c\" data-id=\"eba061c\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7bce26d elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"7bce26d\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Eink\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer haben beim Vertragsmanagement besonders wichtige Aufgaben: Sie m\u00fcssen das allgemeine Risiko f\u00fcr den Einkauf einsch\u00e4tzen und einen rechtlich und kaufm\u00e4nnisch sicheren Vertrag verhandeln. Wichtige commercials wie Preise und Lieferzeiten m\u00fcssen verbindlich festgelegt sein. Zugleich muss der Vertrag aber auch auf unvorhersehbare Ereignisse reagieren k\u00f6nnen. Die Bedeutung von Force Majeure und h\u00f6herer Gewalt im Vertragsrecht und insbesondere im deutschen Recht ist hierbei zentral, da das deutschen Recht spezifische Regelungen f\u00fcr solche F\u00e4lle vorsieht, etwa durch die \u00a7\u00a7 275 und 313 BGB. Darunter f\u00e4llt etwa die Knappheit an Rohstoffen wegen Ereignissen h\u00f6herer Gewalt (\u201eForce Majeure&#8220;) oder der Ausfall des Lieferanten. Erfolgreiches Vertragsmanagement reduziert das Risiko der Haftung und setzt auf einem Mustervertrag oder Rahmenvertrag auf. Es stellt zugleich sicher, dass jeder Eink\u00e4ufer und jeder Fachanwalt f\u00fcr Internationales Wirtschaftsrecht des Unternehmens k\u00fcnftig diesen Mustervertrag und Rahmenvertrag kennt und anwendet.<\/p><p>In der gegenw\u00e4rtigen Praxis ist die Rohstoffknappheit und der Mangel an Komponenten ein besonderes Risiko. Unternehmen sind in Lieferketten verbunden \u2013 f\u00e4llt eine Vertragspartei aus, kann deren Lieferant seine Pflichten gegen\u00fcber Kunden aus internationalen Liefervertr\u00e4gen nicht erf\u00fcllen. Dies ist in der noch andauernden COVID-19-Pandemie f\u00fcr viele Rohstoffe und Komponenten der Fall und ein besonderes Risiko f\u00fcr eine vertragliche Haftung. Ein typisches Beispiel f\u00fcr h\u00f6here Gewalt ist etwa eine Naturkatastrophe oder eine Epidemie, die die Vertragserf\u00fcllung unm\u00f6glich macht. Force-Majeure-Klauseln regeln das jeweilige Recht und die Pflichten beider Vertragsparteien im Fall eines Ereignisses h\u00f6herer Gewalt. \u201eForce Majeure&#8220; und \u201eH\u00f6here Gewalt&#8220; meinen dabei das gleiche. Es ist wichtig zu beachten, dass das deutschen Recht im Vergleich zu anderen Rechtsordnungen Unterschiede bei der Behandlung von Force Majeure und der Vertragsfreiheit aufweist. Im deutschen Recht spielt die Vertragsfreiheit beim Vertragsschluss eine zentrale Rolle, sodass Parteien die M\u00f6glichkeit haben, individuelle Regelungen zu treffen, insbesondere in Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p><h2>Einf\u00fchrung in den Begriff der Force Majeure<\/h2><p>Der Begriff \u201eForce Majeure&#8220;, im Deutschen als \u201eh\u00f6here Gewalt&#8220; bekannt, spielt im internationalen Handel eine zentrale Rolle. Er beschreibt au\u00dfergew\u00f6hnliche, unvorhersehbare Ereignisse, die au\u00dferhalb des Einflussbereichs und der Kontrolle der Vertragsparteien liegen. Solche Ereignisse \u2013 etwa Naturkatastrophen, politische Unruhen oder Pandemien \u2013 konnten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses weder vorhergesehen noch mit zumutbaren Mitteln verhindert werden. Die Definition von Force Majeure variiert jedoch zwischen den Rechtsordnungen: W\u00e4hrend das deutsche Recht den Begriff der h\u00f6heren Gewalt weit fasst und auch menschliche Einwirkungen wie Streiks oder beh\u00f6rdliche Eingriffe einbezieht, beschr\u00e4nkt sich das franz\u00f6sische Recht traditionell auf Naturereignisse. Im internationalen Handel ist es daher besonders wichtig, den Begriff der h\u00f6heren Gewalt im Vertrag klar zu definieren, um Missverst\u00e4ndnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass die Auslegung von Force Majeure und die rechtlichen Folgen je nach Land und Rechtsordnung unterschiedlich sein k\u00f6nnen.<\/p><h2>Haftung und h\u00f6herer Gewalt in der Lieferkette<\/h2><p>Im internationalen Handel ergeben sich die rechtlichen Grundlagen f\u00fcr die Haftung bei Rohstoffm\u00e4ngeln und Lieferknappheit aus dem jeweils abgeschlossenen Vertrag. Ein Vertrag, der ein eigenes Einkaufsrecht des Unternehmens gegen\u00fcber seinem Lieferanten schafft, ist hierbei aus meiner Sicht als Fachanwalt f\u00fcr Internationales Wirtschaftsrecht unbedingt empfehlenswert. Gerade in Deutschland stellt sich die Frage, wie mit Force Majeure und den Auswirkungen auf die vertraglichen Leistungspflichten umgegangen wird. Unternehmen, die sich auf gesetzliches AGB-Recht, HGB, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Internationales Privatrecht verlassen, finden auf wichtige Fragen wie Anspruch auf Lieferung, Haftung f\u00fcr h\u00f6here Gewalt, erforderliche Sorgfalt oder eigenes Verschulden keine geeigneten Antworten.<\/p><p>Im internationalen Rechtsverkehr sind dabei deutsche Unternehmen meist zugleich Kunde gegen\u00fcber dem eigenen Lieferant und Lieferant gegen\u00fcber dem eigenen Kunden. In Deutschland regeln Vertr\u00e4ge und insbesondere bestimmte Regelungen, etwa nach Nr. X in den AGB, den Zusammenhang zwischen Force Majeure, den Leistungspflichten und den Auswirkungen auf die Vertragserf\u00fcllung. F\u00e4llt der eigene Lieferant aus \u2013 entweder, weil dieser selbst nicht beliefert wird oder wegen beispielsweise einer Werksst\u00f6rung \u2013, kann das Unternehmen oftmals selbst nicht mehr wie im Liefervertrag vereinbart liefern. Der Unternehmer h\u00e4ngt \u201ezwischen den M\u00fchlsteinen&#8220;: Sein Lieferant beruft sich in einem h\u00f6flichen Schreiben auf Force Majeure, also h\u00f6here Gewalt und verweigert die Lieferung. Der Kunde besteht auf Lieferung und droht mit Schadensersatz. Wer tr\u00e4gt nun das Beschaffungs- und Haftungsrisiko?<\/p><h2>Procurement risk: Buyers are liable for the damage<\/h2><p>Die deutsche Rechtsprechung ist hinsichtlich des Beschaffungsrisikos sehr deutlich: Der Abnehmer haftet daf\u00fcr, dass er zahlen kann, der Verk\u00e4ufer bzw. Hersteller haftet daf\u00fcr, dass er liefern kann. Er alleine tr\u00e4gt das Beschaffungsrisiko und hat sich darum zu k\u00fcmmern, dass er rechtzeitig und vollst\u00e4ndig mit allen erforderlichen Rohstoffen und Komponenten beliefert wird. Dabei ist zu beachten, dass eine Vielzahl m\u00f6glicher Ereignisse \u2013 wie Epidemien, Naturkatastrophen oder politische Krisen \u2013 das Beschaffungsrisiko erheblich beeinflussen k\u00f6nnen. Im konkreten Fall hat er sich um alternative Lieferquellen zu k\u00fcmmern. Dieses Beschaffungsrisiko kann der Unternehmer auch im internationalen Wirtschaftsrecht nicht auf seinen Abnehmer oder Kunden abw\u00e4lzen. Er kann also nicht einseitig die Verschiebung von Lieferterminen verf\u00fcgen, Vertrags- oder Preisanpassungen oder einen Haftungsausschluss verlangen. Dieses Beschaffungsrisiko bewirkt daher erst einmal eine verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung, und der Lieferant muss den entstandenen Schaden ersetzen.<\/p><p>Die rechtlichen Grundlagen f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit und Vertragsanpassung sind insbesondere in \u00a7 275 BGB (Unm\u00f6glichkeit) und \u00a7 313 BGB (St\u00f6rung der Gesch\u00e4ftsgrundlage) geregelt. Eine Vertragsanpassung nach dem BGB kommt nur bei einer St\u00f6rung oder Wegfall der Gesch\u00e4ftsgrundlage in Betracht. Gesch\u00e4ftsgrundlage eines jeden Vertrags ist aber auch das Thema Beschaffungsrisiko und das liegt beim Verk\u00e4ufer. Die Gesch\u00e4ftsgrundlage wird also nicht gest\u00f6rt, wenn sich dieses Risiko verwirklicht. Die Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie, insbesondere in China, haben gezeigt, dass Epidemien zu erheblichen Verz\u00f6gerungen in den Lieferketten f\u00fchren k\u00f6nnen. Da die Gesetzeslage gerade bei Rohstoffknappheit und Lieferengp\u00e4ssen gerade w\u00e4hrend der Corona-Pandemie nicht weiterhilft, sollten Industrieunternehmen in ihren Vertr\u00e4gen und AGB-Klauseln regeln, wie mit einem solchen Fall jeweils umzugehen ist.<\/p><h2>Force Majeure Klauseln in allgemeinen Verkaufsbedingungen<\/h2><p>In Internationalen Liefervertr\u00e4gen und allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Einkauf sowie f\u00fcr den Verkauf sind h\u00e4ufig Force Majeure-Klauseln enthalten. Besonders wichtig sind hierbei Musterklauseln, wie die aktualisierte ICC Force Majeure-Klausel der Internationalen Handelskammer (ICC), die eine klare Regelung der Leistungspflichten und Fristen bei au\u00dfergew\u00f6hnlichen Ereignissen wie Naturkatastrophen, Krieg oder beh\u00f6rdlichen Anordnungen bieten. Sie definieren, was ein so genanntes Ereignis h\u00f6herer Gewalt \u2013 im internationalen Wirtschaftsrecht auch \u201eforce majeure&#8220;-Ereignis genannt \u2013 ist. Beispiele sind etwa Krieg, Unruhen, Embargos, Pandemien, Epidemien, Streik, beh\u00f6rdliche Anordnungen, Naturkatastrophen oder Feuer. Solche Ereignisse f\u00fchren regelm\u00e4\u00dfig zur Unm\u00f6glichkeit, eine Zeit lang oder auf Dauer liefern zu k\u00f6nnen. Es handelt sich hierbei um Ereignisse, die der Kontrolle und damit der Risikosph\u00e4re beider Vertragsparteien entzogen ist.<\/p><p>Folgen bei Force Majeure sind vielschichtig: Zun\u00e4chst hat der Lieferant den Kunden unverz\u00fcglich \u00fcber das Ereignis h\u00f6herer Gewalt und dessen Dauer zu informieren, wobei die Auswirkungen auf die Vertragserf\u00fcllung und m\u00f6gliche Verz\u00f6gerungen zu ber\u00fccksichtigen sind. F\u00fcr die in der Klausel bestimmte Zeit ist der Lieferant von der Lieferpflicht befreit. Er begeht daher auch keine Pflichtverletzung, wenn er in dieser Zeit nicht liefert. Der Kunde hat keine Anspr\u00fcche. Dauert das Ereignis l\u00e4nger als die Zeit der Leistungsfreiheit k\u00f6nnen beide Vertragsparteien den Vertrag k\u00fcndigen. Musterklauseln sorgen hier f\u00fcr eine rechtssichere Regelung, indem sie Fristen f\u00fcr die Anzeige und die weitere Vorgehensweise bei Verz\u00f6gerungen oder Ausf\u00e4llen festlegen.<\/p><p>Diese Klausel hilft jedoch in der Praxis nicht weiter, wenn der Kunde auf die Belieferung angewiesen ist. Als Fachanwalt f\u00fcr Internationales Wirtschaftsrecht empfehle ich daher jedem Eink\u00e4ufer, nur Force Majeure-Klauseln zu akzeptieren, die nicht zu weit gefasst sind und insbesondere dann nicht gelten, wenn der Lieferant nicht beliefert wird. Er muss sich dann eben nach anderen Lieferquellen umsehen. Der Zusammenhang zwischen Force-Majeure-Klauseln und den rechtlichen Grundlagen im internationalen Vertragsrecht ist entscheidend, da nur ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen dem au\u00dfergew\u00f6hnlichen Ereignis und der Beeintr\u00e4chtigung der Leistungspflichten die Anwendung solcher Regelungen rechtfertigt.<\/p><h2>Typische Tatbestandsmerkmale einer Force-Majeure-Klausel<\/h2><p>Eine Force-Majeure-Klausel ist ein zentrales Element in internationalen Vertr\u00e4gen, um die Folgen au\u00dfergew\u00f6hnlicher und nicht beherrschbarer Ereignisse zu regeln. Typischerweise enth\u00e4lt eine solche Klausel eine pr\u00e4zise Definition, welche Ereignisse als h\u00f6here Gewalt gelten \u2013 etwa Krieg, Naturkatastrophen, Epidemien oder beh\u00f6rdliche Verbote. Entscheidend ist, dass diese Ereignisse die Vertragserf\u00fcllung unm\u00f6glich machen oder erheblich erschweren. Die Rechtsfolgen sind klar geregelt: Die betroffene Partei wird von ihrer Pflicht zur Vertragserf\u00fcllung und von etwaigen Schadenersatzanspr\u00fcchen befreit, sofern sie das Ereignis unverz\u00fcglich der anderen Partei mitteilt. Ab Zugang dieser Mitteilung kann auch die andere Partei ihre Verpflichtungen aussetzen. Damit schafft die Force-Majeure-Klausel Rechtssicherheit f\u00fcr beide Seiten und legt fest, wie im Fall h\u00f6herer Gewalt zu verfahren ist.<\/p><h2>Selbstbelieferung, Preisanpassung und Vertragserf\u00fcllung<\/h2><p>F\u00fcr einen Fachanwalt f\u00fcr Internationales Wirtschaftsrecht und Fachanwalt f\u00fcr Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sind neben einer Force-Majeure-Klausel auch AGB-Klauseln f\u00fcr die eigene Belieferung des Verk\u00e4ufers sowie f\u00fcr die Preisanpassung \u00fcblich. Besonders wichtig ist dabei die Verwendung von Musterklauseln, die eine klare Regelung zu Fristen und Verz\u00f6gerungen bei Selbstbelieferung und Preisanpassung enthalten, um rechtssichere und flexible L\u00f6sungen im Vertragsverh\u00e4ltnis zu gew\u00e4hrleisten. Auch hier muss der Eink\u00e4ufer rechtlich genau pr\u00fcfen, was er akzeptieren m\u00f6chte. Die Nichtbelieferung durch einen Lieferanten ist n\u00e4mlich kein Ereignis h\u00f6herer Gewalt. Denn das Beschaffungsrisiko ist ja gerade Teil der Risikosph\u00e4re des Lieferanten.<\/p><p>International hat sich daher im Vertrags- und Wirtschaftsrecht bew\u00e4hrt, dass die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zus\u00e4tzlich zur Force-Majeure-Klausel auch eine Klausel zum sogenannten Selbstbelieferungsvorbehalt enthalten. Dabei steht die Lieferpflicht unter der Bedingung, dass der Lieferant selbst mit dem jeweils erforderlichen Rohstoff beliefert wird. Verz\u00f6gerungen bei der Selbstbelieferung k\u00f6nnen erhebliche Auswirkungen auf die Vertragserf\u00fcllung haben, weshalb die Regelung von Fristen und die Bewertung der Auswirkungen solcher Verz\u00f6gerungen besonders im internationalen Vergleich \u2013 etwa im Unterschied zu anderen Rechtssystemen \u2013 sorgf\u00e4ltig ausgestaltet werden sollten. Zudem ist es im internationalen Einkaufsrecht \u00fcblich, Anpassungsklauseln bei einer Erh\u00f6hung der Preise f\u00fcr Ressourcen und Rohstoffe aufzunehmen. Gerade bei AGB in der Industrie k\u00f6nnen die vereinbarten Preise bei einer nachgewiesenen Erh\u00f6hung der Preise f\u00fcr Rohstoffe und Ressourcen entsprechend angehoben werden. Preisanpassungsklauseln m\u00fcssen jedoch auch dann gelten, wenn sich die Preise f\u00fcr Rohstoffe reduzieren. Zudem muss dem Kunden ein K\u00fcndigungsrecht einger\u00e4umt werden.<\/p><p>The customer&#039;s general purchasing conditions, on the other hand, will often contain clauses that exclude these reservations and adjustment rights. As a rule, they contractually regulate strict liability for delay in delivery - regardless of whether there is an avertable event or force majeure - and also set contractual penalties or flat-rate damages for this.<\/p><p>On both sides of the management of a contract - purchasing and sales - attention must be paid to the completeness of your own regulations and the liability risks from the contractual partner&#039;s general terms and conditions. In order to prevent a collision of purchasing and sales terms and conditions, which regularly leads to mutual inapplicability, my practice as a specialist lawyer in international business law has recommended excluding the applicability of the respective terms and conditions and regulating the clauses in a uniform contract.<\/p><h2>Risiken bei der unberechtigten Geltendmachung von h\u00f6herer Gewalt<\/h2><p>Die Berufung auf h\u00f6here Gewalt ist mit erheblichen Risiken verbunden, wenn die Voraussetzungen tats\u00e4chlich nicht vorliegen. Wer sich zu Unrecht auf eine Force-Majeure-Klausel beruft und seine Vertragspflichten einstellt, riskiert schwerwiegende Konsequenzen: Die andere Partei kann Schadensersatz wegen Vertragsverletzung verlangen und im schlimmsten Fall den Vertrag k\u00fcndigen. Dies kann zu erheblichen finanziellen Verlusten und Imagesch\u00e4den f\u00fchren. Es ist daher unerl\u00e4sslich, vor einer Berufung auf h\u00f6here Gewalt sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen, ob die Voraussetzungen im konkreten Fall tats\u00e4chlich erf\u00fcllt sind. Unternehmen sollten im Zweifel rechtlichen Rat einholen, um die eigenen Interessen zu sch\u00fctzen und unberechtigte Konsequenzen zu vermeiden.<\/p><h2>Internationale Aspekte von Force Majeure<\/h2><p>Im internationalen Handel ist die Vereinheitlichung von Force-Majeure-Klauseln besonders wichtig. Die Internationale Handelskammer (ICC) hat hierf\u00fcr eine international anerkannte Force-Majeure-Klausel entwickelt, die als Muster f\u00fcr Vertr\u00e4ge weltweit dient. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen Unternehmen sich gegen die Folgen h\u00f6herer Gewalt absichern, etwa durch Exportkreditversicherungen, die Forderungsausf\u00e4lle aus Warenlieferungen und Dienstleistungen abdecken. Solche Versicherungen bieten Schutz vor politischen Risiken und anderen Ereignissen, die au\u00dferhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegen. Die Entscheidung f\u00fcr eine Exportkreditversicherung sollte jedoch individuell gepr\u00fcft werden, da sie nicht in jedem Fall wirtschaftlich sinnvoll ist. andrelang law unterst\u00fctzt Unternehmen bei der \u00dcberpr\u00fcfung und Gestaltung von Force-Majeure-Klauseln und ber\u00e4t, ob im konkreten Fall tats\u00e4chlich h\u00f6here Gewalt vorliegt und wie optimal vorzugehen ist.<\/p><h2>Tips from the specialist lawyer for practice<\/h2><p>Das Vertragsmanagement gibt den Rahmen vor, in dem sich das Unternehmen Haftungsrisiken aussetzen darf. Der Rahmenvertrag f\u00fcr den Einkauf ist zugleich mit den Liefervertr\u00e4gen gegen\u00fcber Kunden verzahnt. So entsteht ein einheitliches Schutzniveau, das das Unternehmen gegen Gefahren einer vertraglichen Haftung absichert. Die Einhaltung von Fristen und die Verwendung von Musterklauseln sind dabei essenziell, um die Regelung von Leistungspflichten im Falle unvorhersehbarer Ereignisse wie Force Majeure rechtssicher zu gestalten.<\/p><p>Der Zugang zu Rohstoffen und Komponenten in der Supply Chain ist in der Priorit\u00e4t deutlich nach oben ger\u00fcckt. Jedes Industrieunternehmen sollte stets Einkaufs- und Verkaufsbedingungen vorhalten und in den jeweiligen Vertrag einbeziehen, um das Risiko einer Pflichtverletzung und Haftung bei h\u00f6herer Gewalt und Nichtbelieferung zu reduzieren. Die Auswirkungen von Force Majeure auf die Vertragsparteien k\u00f6nnen erheblich sein, weshalb eine klare Regelung durch Musterklauseln im Vertrag entscheidend ist, um die Rechte und Pflichten beider Seiten im Ernstfall eindeutig festzulegen.<\/p><p>Where no unilateral adjustment rights have been agreed or no reservations apply, there is no way around negotiating with the contractual partner. In practice, it is not uncommon for a contractual partner to agree to higher prices because they are dependent on delivery.<\/p><h2>Fazit und Ausblick<\/h2><p>Die Auseinandersetzung mit dem Begriff der h\u00f6heren Gewalt und den damit verbundenen Rechtsfolgen ist f\u00fcr Unternehmen im internationalen Handel unerl\u00e4sslich. Eine sorgf\u00e4ltige Pr\u00fcfung und die Einbindung klar definierter Force-Majeure-Klauseln in Vertr\u00e4ge helfen, Risiken zu minimieren und die eigenen Pflichten und Rechte im Ernstfall eindeutig zu regeln. Unternehmen sollten nicht nur auf die Wirksamkeit der Klauseln achten, sondern sich auch regelm\u00e4\u00dfig rechtlich beraten lassen, um auf neue Herausforderungen und Entwicklungen \u2013 wie Pandemien oder geopolitische Krisen \u2013 vorbereitet zu sein. Durch eine vorausschauende Vertragsgestaltung und die Einbeziehung von Experten wie andrelang law k\u00f6nnen Unternehmen ihre Position st\u00e4rken und im Fall unvorhersehbarer Ereignisse rechtssicher handeln.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eink\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer haben beim Vertragsmanagement besonders wichtige Aufgaben: Sie m\u00fcssen das allgemeine Risiko f\u00fcr den Einkauf einsch\u00e4tzen und einen rechtlich und kaufm\u00e4nnisch sicheren Vertrag verhandeln. Wichtige commercials wie Preise und Lieferzeiten m\u00fcssen verbindlich festgelegt sein. Zugleich muss der Vertrag aber auch auf unvorhersehbare Ereignisse reagieren k\u00f6nnen. 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