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Fusionskontrolle: Warum ein spezialisierter Anwalt unverzichtbar ist

Fusionen, Übernahmen, die Eingehung von Joint Ventures oder von Einkaufskooperationen oder die Erweiterung des Unternehmensgegenstands sind wichtige strategische Schritte, die Ihr Unternehmen nachhaltig prägen können. Doch bevor ein Zusammenschluss umgesetzt werden darf, steht ein entscheidender rechtlicher Schritt an: die Fusionskontrolle.

Als Anwalt für Fusionskontrolle prüfe ich für Sie, ob Ihre geplante Transaktion anmeldepflichtig ist. Ich begleite Sie durch das Verfahren beim Bundeskartellamt und sorge dafür, dass Ihre Fusion oder Übernahme rechtssicher und effizient abgeschlossen werden kann.

Was bedeutet Fusionskontrolle?

Die Fusionskontrolle ist ein zentrales Instrument des Kartellrechts. Sie stellt sicher, dass Unternehmenszusammenschlüsse den Wettbewerb nicht erheblich beeinträchtigen.

Wenn bestimmte Umsatzschwellen überschritten werden, muss der Zusammenschluss beim Bundeskartellamt angemeldet und dargelegt werden, dass wirksamer Wettbewerb durch das Vorhaben nicht erheblich behindert wird. Erst nach Freigabe der Freigabe durch das Bundeskartellamt darf die Transaktion vollzogen werden – ein Verstoß gegen dieses Vollzugsverbot, auch „gun jumping genannt“, kann zu hohen Bußgeldern und sogar zur Rückabwicklung führen.

Ich unterstütze Sie dabei, frühzeitig Klarheit zu gewinnen: Muss Ihr Vorhaben angemeldet werden? Welche Behörde ist zuständig – das Bundeskartellamt oder die EU-Kommission? Und welche rechtlichen Fallstricke gilt es zu vermeiden?

Rechtsrahmen und Schwellenwerte

Ob ein Deal der Fusionskontrolle unterliegt, hängt von den Umsätzen der beteiligten Unternehmen ab.

In Deutschland besteht insbesondere eine Anmeldepflicht, wenn im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss

  1. die beteiligten Unternehmen insgesamt weltweit Umsatzerlöse von mehr als 500 Millionen Euro und
  2. im Inland mindestens ein beteiligtes Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 50 Millionen Euro und ein anderes beteiligtes Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 17,5 Millionen Euro erzielt haben.


Es gibt weitere Regelungen zur Anmeldepflicht mit abweichenden Umsatzschwellen, zu denen ich ebenfalls berate.

Auch auf EU-Ebene hängt die Anmeldepflicht davon ab, ob die Umsätze der beteiligten Unternehmen mehrere Mitgliedstaaten betreffen und dort jeweils bestimmte Schwellenwerte erreichen.

Als auf Fusionskontrolle spezialisierter Anwalt prüfe ich für Sie, ob Ihre Transaktion anmeldepflichtig ist, und bestimme die richtige Anmeldestrategie. So vermeiden Sie Fehler, die den gesamten Deal gefährden könnten.

Wie ich Sie bei der Fusionskontrolle unterstütze

Die Fusionskontrolle ist komplex und mit hohen wirtschaftlichen Risiken verbunden. Als im Kartellrecht erfahrener Anwalt übernehme ich für Sie insbesondere folgende Aufgaben:

1. Prüfung der Anmeldepflicht

Ich bestimmte die sachlich und geografisch relevanten Märkte, berechne die relevanten Umsatzschwellen, bewerte die Zuständigkeit und kläre, ob Ihre Transaktion unter das Fusionskontrollrecht fällt.

2. Vorbereitung der Anmeldung

Ich erstelle die erforderlichen Unterlagen, analysiere Märkte und Wettbewerber und definiere die relevanten Märkte, um die Anmeldung fundiert vorzubereiten.

3. Risikoeinschätzung und Strategie

Ich bewerte frühzeitig, ob die Behörden Wettbewerbsbedenken äußern könnten, und entwickle für Sie Argumentationslinien, die den wirtschaftlichen Nutzen des Zusammenschlusses verdeutlichen.

4. Kommunikation mit den Behörden

Ich übernehme die direkte Kommunikation mit dem Bundeskartellamt, beantworte Rückfragen und vertrete Ihre Interessen während des gesamten Verfahrens.

5. Entwicklung von Lösungen (Remedies)

Sollte die Erfüllung von Auflagen erforderlich sein, unterstütze ich Sie dabei, geeignete Maßnahmen wie die Veräußerung einzelner Geschäftsbereiche zu entwickeln und mit den Behörden abzustimmen.

Ablauf des Fusionskontrollverfahrens

Das Verfahren läuft in zwei Stufen ab:

Phase I – Standardprüfung

Dauer: 1 Monat (Deutschland) bzw. 25 Arbeitstage (EU)

Ziel: schnelle Freigabe in einfachen Fällen

Phase II – Vertiefte Prüfung

Dauer: 4 Monate (Deutschland) bzw. 90 Arbeitstage (EU)
Notwendig, wenn Wettbewerbsbedenken bestehen

Ich begleite Sie durch beide Phasen, halte Fristen im Blick und sorge dafür, dass Ihre Transaktion nicht an formalen Hürden scheitert.

Häufige Fragen zur Fusionskontrolle

Wann muss ein Zusammenschluss angemeldet werden?

Sobald Umsatzschwellen überschritten werden, besteht eine Anmeldepflicht. Ich prüfe für Sie, ob Ihr Vorhaben anmeldepflichtig ist, und versuche in Vorgesprächen mit Bundeskartellamt zu klären, ob gegen die Freigabe des Vorhabens Bedenken bestehen.

Welche Informationen muss eine Anmeldung enthalten?

Die Anmeldung muss das konkrete Vorhaben und die beteiligten Unternehmen samt ihrer Umsätze und ihrer Marktanteile beschreiben. Ebenso ist erforderlich darzulegen, dass nach der Durchführung des Vorhabens weder eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird noch sonst wirksamer Wettbewerb erheblich behindert wird. 

Welche Risiken bestehen ohne Anmeldung?

Ohne Freigabe drohen hohe Bußgelder und die Rückabwicklung des Zusammenschlusses.

Wie lange dauert das Verfahren?

Einfache Fälle werden oft in wenigen Wochen freigegeben. Komplexere Verfahren dauern mehrere Monate.

Wer entscheidet über die Freigabe?

Je nach Umsatz und Marktrelevanz das Bundeskartellamt oder die Europäische Kommission.

Können Auflagen verlangt werden?

Ja, Behörden können Bedingungen stellen, etwa den Verkauf einzelner Geschäftsbereiche. Ich unterstütze Sie bei der Entwicklung praktikabler Lösungen und den Verhandlungen mit dem Bundeskartellamt.

Warum anwaltliche Begleitung entscheidend ist

Die Fusionskontrolle ist kein reines Formalverfahren. Unterschiedliche Rechtsordnungen, enge Fristen und komplexe Marktdefinitionen machen sie zu einer anspruchsvollen rechtlichen Herausforderung.

Als Anwalt für Fusionskontrolle unterstütze ich Sie mit meiner Erfahrung im Kartell- und Gesellschaftsrecht dabei, Risiken zu vermeiden und Ihre Transaktion rechtssicher umzusetzen. Gerade bei einer Unternehmensfusion ist rechtliche Beratung entscheidend, um Ihre Interessen zu schützen.

Fazit: Wer vorausschauend handelt, sichert seine Transaktion

Fusionen und Übernahmen sind komplexe Projekte. Es geht nicht nur um Zahlen, sondern auch um Verantwortung, Zukunftssicherung und das Vertrauen vieler Beteiligter.

Mit meiner anwaltlichen Begleitung behalten Sie den Überblick. Ich helfe Ihnen dabei, klare Verhältnisse zu schaffen, Risiken zu minimieren und Ihre Fusion oder Übernahme erfolgreich abzuschließen.

Sie planen eine Unternehmensfusion oder eine Übernahme?
Ich berate Sie persönlich, vertraulich und mit dem Blick für das Wesentliche.

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