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80634 München

Die Haftung des faktischen Geschäftsführers

Der jeweilige Geschäftsführer einer GmbH haftet auf Schadensersatz, wenn er seine gesetzlichen Sorg-faltspflichten verletzt. Damit überhaupt solche Sorgfaltspflichten bestehen, muss diejenige Person zum Geschäftsführer bestellt sein. Allerdings kann auch ein so genannter faktischer Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen wie ein normaler Geschäftsführer für Sorgfaltspflichtverletzungen haften. I. Bestellter vs. faktischer Geschäftsführer Der “gesetzliche” Geschäftsführer einer GmbH wird […]