Donnersbergerstraße 5

80634 München

Fachanwalt für Haftung und Prozessvertretung

Professionelle Prozessvertretung

Prozesse vor Gericht möchte niemand wirklich. Als GmbH-Geschäftsführer oder als Leiter Ihres Unternehmens können Sie einen gerichtlichen Zivilprozess jedoch nicht immer vermeiden. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht in München übernehme ich für meine Mandanten die Prozessführung in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Lieferanten, Händlern, Wettbewerbern und Gesellschaftern.

  • Haftung des Geschäftsführers

    bei Pflichtverletzung auf Ersatz des entstandenen Schadens

  • Schadensersatzanspruch

    bei Insolvenz

  • Durchsetzung und Abwehr

    von vertraglichen Schadensersatzansprüchen

  • Prozessführung

    für vertriebsrechtliche Ansprüche - Ausgleichsanspruch und Schadensersatz

  • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

    Ausschluss und Abfindung

1. Kontakt und Verständnis

Kontaktieren Sie andrelang law gerne mit Ihrem Anliegen. Mir ist wichtig, Ihre Fragestellung und Ihr Ziel genau zu verstehen, um im ersten Schritt das geeignete Vorgehen für Sie zu prüfen.

2. Optionen und Lösung

Häufig führen mehrere Wege zu Ziel. Wo das bei Ihnen der Fall ist, wählen wir anhand meiner rechtlichen Einschätzung die für Sie passende Kombination von Handlungsoptionen, um Ihr Anliegen zu lösen.

3. Umsetzung und Ergebnis

Die gewählte Lösung wird rechtssicher umgesetzt. Wo immer möglich, stimmt das Ergebnis mit Ihrem Ziel überein. Damit Ihr Unternehmen sicher auf dem Markt agieren kann.

Sie benötigen eine Rechtsberatung?

Sie können sich selbstverständlich voll und ganz auf meine und die Unterstützung meiner Kanzlei andrelang law in München verlassen. Fragen Sie mich unverbindlich an.

Geschäftsführerhaftung

Rechtsanwalt für Schadensersatz in München

Die Kanzlei andrelang law in München unterstützt Ihr Unternehmen bundesweit bei Schadensersatzansprüchen gegen ehemalige Geschäftsführer. Haben diese eine Pflichtverletzung im Rahmen ihrer Geschäftsführung begangen, haften sie gegenüber der Gesellschaft auf Schadensersatz. Sind Sie der Nachfolger in der Geschäftsführung haben Sie als Geschäftsführer die Pflicht, mögliche Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen ehemalige Geschäftsführer prüfen zu lassen und vor Gericht geltend zu machen. Die Verjährung von Ansprüchen auf Schadensersatz von einem Geschäftsführer tritt nach dem GmbH-Gesetz innerhalb von fünf Jahren nach der Pflichtverletzung ein. Auf die Kenntnis kommt es nicht an! Schadensersatzansprüche beginnen zu verjähren, sobald erstmals ein gerichtliches Verfahren wegen eines Schadens begonnen werden kann. 

Jeder Verstoß gegen Sorgfaltspflichten kann die Haftung des GmbH-Geschäftsführers oder Vorstands auslösen. Häufig besteht ein so genannte D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung), die für den Schaden aufkommt. Zu beachten ist, dass die Rechtsprechung jede grobe Fahrlässigkeit bei einer Pflichtverletzung als Untreue ansehen kann. Ein Geschäftsführer macht sich daher unter Umständen sogar strafbar.

Typische Pflichtverletzungen sind Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und Verbote, etwa das Verbot, Bestechungsgeld zu zahlen oder anzunehmen. Als Rechtsanwalt begegnen mir allerdings oft fahrlässig begangene Fehler. Häufig sind im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers Regelungen zur Haftungsbegrenzung enthalten. Bei Ihrer Beratung zu einem schädigenden Ereignis und der möglichen Haftung des Geschäftsführers werde ich den Anstellungsvertrag und die Versicherung miteinbeziehen. Zudem ist erforderlich, dass die Gesellschafterversammlung dem Vorgehen gegen den Geschäftsführer zustimmt. Ich berate Sie und Ihre Gesellschaft als erfahrender Prozessanwalt zu den Voraussetzungen für eine Haftung des Geschäftsführer und eine Einstandspflicht der Versicherung. 

Kontaktieren Sie andrelang law gerne, wenn Sie eine Beratung hinsichtlich der Geschäftsführerhaftung für einen erlittenen Schaden benötigen. 

Schadensersatz bei Insolvenz

Ihr Rechtsanwalt für professionelle Prozessführung

Bei einer Insolvenz hat jeder Geschäftsleiter ein besonderes Haftungsrisiko. Der Geschäftsführer muss unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen, sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten sind. Verstößt ein Gesellschafter gegen diese Pflicht, haftet er gegenüber der Gesellschaft auf Schadensersatz. Diesen macht der Insolvenzverwalter geltend. Häufig übersieht ein Geschäftsführer die Insolvenz und tätigt noch Zahlungen aus der Insolvenzmasse. Er haftet dann mit seinem Privatvermögen auf den Ersatz des erlittenen Schaden. In einem solchen Fall deckt oft eine D&O-Versicherung den Schaden ab. 

Allerdings können auch Vertragspartner einer insolventen Gesellschaft Schadenersatz gegen deren Geschäftsführer geltend machen. Oft ist ein Mandant in der Situation, dass er Aufträge einer Gesellschaft in dem Vertrauen angenommen hat, die Gesellschaft sei zahlungsfähig und zahlungswillig. Übersieht ein Geschäftsführer, dass bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist und schließt immer noch Verträge ab, kann der Vertragspartner im Grundsatz Schadensersatz verlangen. Dieser richtet sich zwar nicht auf den entgangenen Gewinn, sondern nur auf den Ersatz der Aufwendungen für die Vorleistung. Allerdings kann Ihr Unternehmen einen Teil des Schadens direkt gegen den Geschäftsführer geltend machen und ist nicht auf die Insolvenzquote angewiesen.

Als spezialisierter Prozessanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bin ich Ihr Ansprechpartner und vertrete ich Sie und Ihr Unternehmen als Geschädigte gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz bei allen Gerichten, sowie am Unternehmenssitz als auch bundesweit in ganz Deutschland. 

Schadensersatz
In Insolvenzfällen vertrete ich Sie vor Gericht und vertrete Ihre Schadenersatzansprüche. 

Prozessführung vor Gericht

Vertragliche Schadensersatzansprüche

Mit Erfahrung und Verhandlungsstärke unterstützt Sie andrelang law und Dr. Christian Andrelang, LL.M. als Rechtsanwalt Sie und Ihr Unternehmen auch bei Gerichtsprozessen wegen vertraglichen Schadensersatzansprüchen. Rechtsgebiete sind das Gesellschaftsrecht, das Kartellrecht, das internationale Wirtschafts- und Handelsrecht sowie das Vertriebs- und Wettbewerbsrecht. andrelang law übernimmt die anwaltliche Vertretung beispielsweise für:

Mandanten vertrauen auf die langjährige Erfahrung bei der anwaltlichen Prozessvertretung durch andrelang law, die Verhandlungsstärke und das fundierte kaufmännische Wissen. Insbesondere bei Konflikten in Lieferbeziehungen bietet andrelang law anwaltliche Hilfe. Sind Sie und Ihr Unternehmen Geschädigte wegen einer mangelhaften Lieferung, steht Ihnen regelmäßig ein Schadensersatzanspruch zu. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie geltende Bestimmungen zur Untersuchung und Rüge von Mängeln beachtet haben. Ebenso sind vertragliche Vereinbarungen zum Haftungsrisiko und Haftungsbegrenzung bei der Prüfung von Ansprüchen auf Schadensersatz wichtig. andrelang law wird Sie auch gerne bei Ansprüchen auf Schadensersatz bei einer rechtswidrigen Vertragsbeendigung vertreten.

Als Ihr anwaltlicher Ansprechpartner übernehme ich auch Prozessvertretung bei der Geltendmachung von Forderungen, etwa auf Zahlung des Kaufpreises. Ist Ihr Unternehmen hier Geschädigter, prüfe ich die rechtliche Situation, mögliche Schadenspositionen und die vertraglichen Regelungen. Als Prozessvertreter ist andrelang law nicht an den Sitz der Anwaltskanzlei in München gebunden, sondern kann Sie bundesweit unterstützen.

Prozessführung für vertriebsrechtliche Ansprüche

Ausgleichsanspruch und Schadensersatz

Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Handelsvertreter arbeiten eng verzahnt beim Vertrieb von Produkten zusammen. Oft kommt es dabei zu Konflikten, die sich manchmal nur gerichtlich lösen lassen. Dr. Christian Andrelang, LL.M. bietet als erfahrener Rechtsanwalt in München allen Unternehmen in den unterschiedlichen Handelsstufen die anwaltliche Vertretung ihrer Interessen vor Gericht an. Das auch bei grenzüberschreitenden Vertriebsverhältnissen.

Die häufigsten Gründe für einen Gerichtsprozess im Kartell-, Vertriebs-, Gesellschafts- und Handelsrecht sind Kündigungen eines Vertragsverhältnisses und Schadensersatzansprüche. Handelsvertreter, Vertragshändler und Kommissionsagenten greifen regelmäßig eine Vertragskündigung an, um Ansprüche auf Schadensersatz, Provision, Buchauszug und Ausgleich durchzusetzen. 

Hersteller und Importeure beklagen oft Parallelimporte und Graumarktlieferungen ihrer Händler. Gerichtliche Verfahren drehen sich dann oft um Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Auch sonstige Vertragsverletzungen, etwa Verstöße gegen Exklusivitätsvereinbarungen durch Händler oder Handelsvertreter können ein Haftungsrisiko für Ihr Unternehmen bergen. Als Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht übernehme ich gerne die Prozessführung für die Durchsetzung Ihrer Rechte.  

Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

Ausschluss und Abfindung

Häufig landen Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern einer Gesellschaft vor Gericht, weil persönliche Zerwürfnisse und handfeste Verstöße gegen den Gesellschaftsvertrag oder die Treuepflicht eine konstruktive Fortsetzung der Gesellschaft verhindern. Dr. Christian Andrelang, LL.M. prüft als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht für Sie die rechtlichen Möglichkeiten, aus einer Gesellschaft auszutreten oder einen Gesellschafter auszuschließen. Regelmäßig ist für einen Ausschluss ein wichtiger Grund erforderlich. Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel ein Verstoß gegen Wettbewerbsverbote, Schmiergeldzahlungen oder geschäftsschädigendes Verhalten. Sofern die Satzung nicht ein Austrittsrecht oder Kündigungsrecht vorsieht oder wenn die Gesellschafterversammlung nicht zustimmt, verlangt auch der Austritt eines Gesellschafters einen wichtigen Grund.

Über den Ausschluss eines Gesellschafters entscheidet die Gesellschafterversammlung. Der betroffene Gesellschafter ist nicht stimmberechtigt. Er kann den Gesellschafterbeschluss allerdings anfechten, wenn kein ausreichend wichtiger Grund für den Beschluss vorliegt. Die Gesellschafterversammlung kann auch über die Abberufung als Geschäftsführer beschließen, wenn der Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist. Die Konstellationen sind vielfältig. Profitieren Sie daher von meiner Expertise als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, wenn Sie hierzu Fragen haben.

Zu beachten ist stets, dass jemand so lange Gesellschafter ist, wie er in der Gesellschafterliste im Handelsregister eingetragen ist. Gerichtsverfahren können viel Zeit in Anspruch nehmen. Oftmals erreicht man eine Einigung über das Ausscheiden eines Gesellschafters und die Zahlung einer Abfindung. Deren Berechnung ist kompliziert. Oft existieren hierzu Regelungen im Gesellschaftsvertrag. Diese sind jedoch oftmals unwirksam – trotz notarieller Beurkundung. Auch hierbei stehe ich Ihnen als Anwalt mit meiner Erfahrung zur Seite.

Prozessvertretung mit Expertise und Strategie

Der Ablauf Ihres Falls vor Gericht

Weshalb Sie den gerichtlichen Weg zu Ihrem Recht wählen, kann verschiedene Gründe haben. Zum einen ist es vielleicht nicht möglich, Ihre Auseinandersetzung außergerichtlich zu klären. Zum anderen geht es um bestimmte Rechtsansprüche, welche nur vor Gericht geklärt werden können und deren Konsequenzen für Sie oder Ihre Partner nur dann wirksam sind. In jedem Fall setzt ein Zivilprozess eine Prozessführungsstrategie bzw. litigation strategy voraus. 

Folgende Fragen sind vor der Einreichung einer Klage zu beantworten:

Dr. Christian Andrelang, LL.M. steht Ihnen gerne als Rechtsanwalt und Prozessbevollmächtigter bei Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzungen oder unerlaubten Handlungen zur Verfügung. Hat eine Verhandlung vor Gericht zu einem Urteil geführt, schließt sich oft ein Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht an. Ich kann Ihren Fall bundesweit vor den Oberlandesgerichten als Prozessvertreter übernehmen und für Sie durchfechten.

V.H.:
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Herr Dr. Andrelang hat uns sehr gut bei den Verhandlungen mit Einkaufsabteilung eines großen Unternehmens unterstützt. Wir haben nun ein klares Verständnis unserer rechtlichen Position. Wir schätzen ihn als Sparringspartner, um unsere Interessen und Argumente zu sortieren und effizient zu nutzen.
C.R.:
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Klar in der Beratung und knallhart in den Verhandlungen. Lässt sich nicht einschüchtern, bewahrt einen klaren Kopf. Sind sehr zufrieden.
F.B.
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Anfangs wussten wir nicht wie wir unseren Vertrieb gestalten sollen. Wir wollten die Händler nicht vor den Kopf stoßen, aber auch unsere Möglichkeiten umsetzen. Dr. Andrelang hat uns mehrere Ansätze für den selektiven Vertrieb aufgezeigt und dabei auch Risiken verdeutlicht. Wir konnten so eine für uns sehr passende Entscheidung treffen. Vielen Dank.
A.B.:
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Dr. Andrelang zeigt klar Handlungsoptionen auf und scheut keine Konfrontation. Wir hatten immer das Gefühl, dass er für unsere Sache brennt und unsere Interessen vor Gericht effizient vertritt. Wir sind mit dem Ausgang des Gerichtsverfahrens sehr zufrieden.
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Dr. Andrelang, LL. M.

Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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