Donnersbergerstraße 5

80634 München

Fachanwalt für Gesellschaftsrecht

Gesellschafterstreit

Ein Gesellschafterstreit kommt in der Praxis oft vor und stellt Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht und betroffene Gesellschafter, Geschäftsführer und auch die Gesellschaft vor vielfältige Herausforderungen. Der Ausschluss eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist ein bedeutendes und komplexes rechtliches Thema. Die rechtlichen Aspekte, Schritte und Verfahren im Zusammenhang mit dem Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters, wie sie sich aus dem Gesellschaftsvertrag und dem GmbHG ergeben, sind dabei genau einzuhalten, um einen Gesellschafterstreit in seinen rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgreich zu führen.

  • Gründe für einen Gesellschafterausschluss

    Pflichtverletzungen | Unüberbrückbare Differenzen | Insolvenz des Gesellschafters

  • Der Ausschluss

    Gesellschafterbeschluss | Anhörung | Anpassung der Gesellschafterliste | Abberufung der Gesellschafter | Gerichtsverfahren

  • Nach dem Ausschluss

    Abfindung | Vertragsbeendigung und Übergang

Schwerpunkte

Gesellschafterstreitigkeiten sind eine Herausforderung für alle Beteiligten. Die Lösung solcher Konflikte erfordert oft Geduld, Fachwissen und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Ich habe folgende Aspekte für Sie zusammengestellt:

Gerne biete ich im Falle eines Gesellschafterstreits meine rechtliche Beratung an, damit der Ausschluss rechtmäßig erfolg und die Interessen der Gesellschafter und der Gesellschaft geschützt bleiben.

1. Kontakt und Verständnis

Kontaktieren Sie mich gerne im Falle eines Gesellschafterstreits. Mir ist wichtig, Ihre Fragestellung und Ihr Ziel genau zu verstehen, um im ersten Schritt das geeignete Vorgehen für Sie zu prüfen.

2. Individuelle Lösung

Die genauen Schritte und Verfahren können je nach den spezifischen Umständen und den Vorschriften im Gesellschaftsvertrag variieren. Daher ist es wichtig, eine individuelle Beratung in Betracht zu ziehen, um den Ausschluss ordnungsgemäß durchzuführen.

3. Umsetzung und Ergebnis

Als Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht unterstütze ich gerne, um die Interessen der Gesellschafter und der Gesellschaft zu schützen und eine gerichtsfeste Lösung zu finden.

Sie benötigen eine Rechtsberatung?

Sie können sich selbstverständlich voll und ganz auf meine und die Unterstützung meiner Kanzlei andrelang law in München verlassen. Fragen Sie mich unverbindlich an.

Ursachen Gesellschafterstreit

Gesellschaft und Gesellschafter: Eine rechtliche Verflechtung

Kapitalgesellschaften wie GmbH sind rechtlich eigenständige Personen, unabhängig von ihren Gesellschaftern. In Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) haften die Gesellschafter nur in begrenztem Maße für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dennoch führt die Zusammenarbeit in einer Gesellschaft nicht selten zu Konflikten, den sogenannten Gesellschafterstreitigkeiten. Ein Gesellschafterstreit kann aus verschiedenen Gründen entstehen. Häufige Ursachen sind unterschiedliche Auffassungen über die Geschäftsführung, die Verwendung von Gewinnen, oder die Vergabe von Aufträgen an Dritte. Oft spielen auch emotionale Themen wie fehlende Wertschätzung und eigenmächtiges Handeln eine Rolle. Der Gesellschafterstreit kann das wirtschaftliche und soziale Gefüge der Gesellschaft stark belasten. Dem Geschäftsführer kommt in einem Gesellschafterstreit eine tragende Rolle zu.

Katalysatoren

Gesellschafter stehen sich bei einer Streitigkeit zunehmend als Feinde gegenüber, weil sich die Konfliktfelder zunehmen überlagern und zu einer Vertiefung des Konflikts führen.

Konsequenzen

Heftige wirtschaftliche und soziale Konsequenzen für die GmbH und ihre Gesellschafter und eine zunehmende Eskalation der Auseinandersetzung.

Ausschluss

Ausschluss als Lösung für einen Gesellschafterstreit

Eine mögliche Lösung für einen anhaltenden Gesellschafterstreit ist der Ausschluss eines oder mehrerer Gesellschafter. Hierfür stellt das Gesellschaftsrecht, insbesondere das GmbH-Recht, Instrumente bereit, die eine gerechte und rechtmäßige Trennung von einem störenden Gesellschafter ermöglichen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein solcher Ausschluss nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden kann. Der Ausschluss eines Gesellschafters ist nicht ohne weiteres möglich. Insbesondere sind freie Hinauskündigungsklauseln in Gesellschaftsverträgen in der Regel unwirksam.

Ausschlußgründe & Umsetzung

Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters: Rechtliche Aspekte und Verfahren

Die zentrale Funktion des wichtigen Grunds

 

Der Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters erfordert stets einen wichtigen Grund. Gemäß § 34 GmbHG kann ein Gesellschafter aus wichtigem Grund aus einer GmbH ausgeschlossen werden. Dabei sind sowohl das Gesetz als auch die Gesellschaftsverträge der GmbH zu berücksichtigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung der Gesellschaft mit dem betreffenden Gesellschafter unzumutbar ist. Typische Gründe können unter anderem schwere Pflichtverletzungen, Interessenkonflikte oder erhebliche Vertrauensverluste sein.

 

Der Ausschluss muss daher auf einem sachlichen Grund basieren, der als wichtig angesehen wird. Dieser Grund muss genau und nachvollziehbar dargelegt werden, da Gerichte den Ausschluss im Nachhinein überprüfen können. Bei der Prüfung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, erfolgt eine Abwägung der Interessen aller Gesellschafter und der Gesellschaft im jeweiligen Einzelfall. Hierbei spielen insbesondere die Größe des Gesellschaftsanteils und die Bedeutung des auszuschließenden Gesellschafters eine Rolle.

Wichtige Gründe für den Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters

Der Ausschluss eines Gesellschafters aus einer GmbH kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Typische Gründe sind:

a. Pflichtverletzungen: Ein Gesellschafter kann ausgeschlossen werden, wenn er seine vertraglichen Pflichten und Verantwortlichkeiten gegenüber der GmbH erheblich verletzt. Dies kann Vertragsbruch, Straftaten wie Untreue, unzureichende Kapitaleinlagen oder anderes unangemessenes Verhalten umfassen.

b. Unüberbrückbare Differenzen: Wenn die Gesellschafter unterschiedliche strategische Ansichten haben oder nicht mehr effektiv zusammenarbeiten können, kann ein Ausschluss in Erwägung gezogen werden.

c. Insolvenz des Gesellschafters: Der Eintritt der Insolvenz eines Gesellschafters kann ebenfalls einen Ausschluss aus der GmbH auslösen, insbesondere wenn dies die finanzielle Stabilität der Gesellschaft gefährdet.

Umsetzung & Voraussetzungen

Umsetzung des Ausschlusses

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den einen GmbH-Gesellschafter aus einer GmbH auszuschließen. Anwälte haben hierbei stets auch Steuerrecht und die Bestellung des Gesellschafters als Geschäftsführer zu berücksichtigen. Erfolgt die Ausschluss durch Einziehung der GmbH-Geschäftsanteile, gehen diese unter und sind zerstört. Die Gesellschaft kann zugleich entscheiden, ob zugleich mit der Einziehung ein neuer Geschäftsanteil geschaffen wird und wer diesen neuen Geschäftsanteil übernehmen soll. Dies kann unter den engen Voraussetzungen des GmbHG die Gesellschaft selbst oder ein anderer Gesellschafter oder ein Dritter sein.

Weitere Voraussetzungen

Um einen Gesellschafter aus wichtigem Grund auszuschließen, müssen zusätzlich zum wichtigen Grund bestimmte Verfahrensschritte und Voraussetzungen erfüllt sein:

Gesellschafterbeschluss

Der Ausschluss eines Gesellschafters erfordert einen Beschluss der Gesellschafter. Dieser Beschluss muss in Übereinstimmung mit den im Gesellschaftsvertrag und der Satzung festgelegten Regeln getroffen werden. Dieser Beschluss muss mit einer qualifizierten Mehrheit gefasst werden, wie sie im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist. Es ist wichtig sicherzustellen, dass der Beschluss rechtmäßig und transparent erfolgt. Denn andernfalls ist ein Gesellschafterbeschluss über die Ausschließung bereits aus formalen Gründen anfechtbar.

Anhörung des betroffenen Gesellschafters

Bevor ein Ausschlussbeschluss gefasst wird, sollte der betroffene Gesellschafter angehört werden. Dies dient der Wahrung des fairen Verfahrens. Der Gesellschafter ist daher berechtigt, an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen, auch wenn er nicht mitstimmen darf. Zudem ist die Mitteilung an den betroffenen Gesellschafter erforderlich. Nachdem ein rechtmäßiger Beschluss gefasst wurde, muss der betroffene Gesellschafter über seinen Ausschluss informiert werden. Diese Mitteilung sollte schriftlich erfolgen und alle Gründe für den Ausschluss detailliert darlegen.

Anpassung der Gesellschafterliste

Mit dem Ausschluss muss die Gesellschafterliste im Handelsregister geändert werden, um die Trennung von dem betroffenen Gesellschafter nach außen zu dokumentieren. Für die Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste beim Handelsregister ist der Geschäftsführer zuständig. Zudem muss die ausschließende Gesellschaft darauf vorbereitet sein, dass sich der ausgeschlossene Gesellschafter mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Änderung der Gesellschafterliste wehrt. Denn nur wer in der Gesellschafterliste als Gesellschafter eingetragen ist, gilt auch als Gesellschafter.

Abberufung als Geschäftsführer

In vielen Unternehmen sind die Gesellschafter zugleich GmbH-Geschäftsführer. Die Stellung als Gesellschafter ist dabei unabhängig von der Funktion als Geschäftsführer Beide Stellungen gewähren daher unterschiedliche Rechte. Die GmbH-Satzung kann zwar vorsehen, dass mit der Beendigung der Stellung als GmbH-Gesellschafter automatisch die Organstellung als GmbH-Geschäftsführer endet; dies ist in der Praxis jedoch selten der Fall. Der wichtige Grund, der zur Ausschließung eines Gesellschafters berechtigt, kann, aber muss nicht zugleich die Abberufung als Geschäftsführer zulassen.

Der Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters ist ein rechtlicher Prozess, der sorgfältig geplant und umgesetzt werden muss. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, des Gesellschaftsvertrags und sonstiger Gesellschaftervereinbarungen ist von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Schwierigkeiten von Anfang zu kontrollieren. In der Praxis ist es ratsam, rechtliche Beratung durch einen Anwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Anspruch zu nehmen, wenn ein Gesellschafterausschluss erwogen wird. Dies hilft, die rechtlichen Fallstricke zu vermeiden und sicherzustellen, dass das Verfahren den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Prüfung durch ein Gericht

Gesellschafterstreitigkeiten vor Gericht

In vielen Fällen führt Gesellschafterstreit unweigerlich vor Gericht. Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht wird in solchen Fällen die Interessen seines Mandanten vor Gericht vertreten. Er wird die relevanten Gesetze und Vorschriften anwenden, um sicherzustellen, dass der Ausschlussprozess ordnungsgemäß durchgeführt wird. In allen Fällen, in denen eine Einigung zunächst nicht möglich, ist wird der ausgeschlossene Gesellschafter die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses durch Klage anfechten. Er hat hierfür einen Monat ab Beschlussfassung Zeit. Das Gericht wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie die im Gesellschaftsvertrag und der Satzung festgelegten Regeln überprüfen. Das Gericht wird sich auch mit der Frage auseinandersetzen, ob der Ausschluss rechtmäßig war und ein wichtiger Grund vorliegt. Das Gericht mus zugleich zu der Überzeugung gelangen, dass der Ausschluss aus wichtigem Grund nur als letztes Mittel ist und andere Maßnahmen, etwa die Abberufung eines Gesellschaftergeschäftsführers als Geschäftsführer nicht ausreichen. Die Gerichte sind in der Regel restriktiv bei der Prüfung solcher Fälle und stellen hohe Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit der Gründe.

 

Abfindung & Vertragsbeendigung

Nach der erfolgreichen Trennung

– Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters

Im Falle eines Ausschlusses muss die Gesellschaft dem ausgeschiedenen Gesellschafter eine Abfindung in Höhe des Wert seiner Geschäftsanteile auszahlen. Die Bewertung dieser Geschäftsanteile kann komplex sein und sollte nach den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Regeln erfolgen.

– Vertragsbeendigung und Übergang

Nach dem Ausschluss eines Gesellschafters müssen alle Verträge und Vereinbarungen, die den ausgeschiedenen Gesellschafter betreffen, angepasst oder beendet werden. Dies kann Verträge mit Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern einschließen.

Gesellschafterliste

Die Bedeutung der Gesellschafterliste im Gesellschafterstreit

Die Gesellschafterliste spielt auch im Ausschlussverfahren eine entscheidende Rolle. Sie dient dazu, die Beteiligungsstruktur der Gesellschaft zu klären und sicherzustellen, dass der Ausschluss eines Gesellschafters gemäß den rechtlichen Vorgaben erfolgt. Ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht wird die aktuelle Gesellschafterliste sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass sie aktuell und korrekt ist. Im Falle von Gesellschafterstreitigkeiten ist die Gesellschafterliste Beweismittel und damit von entscheidender Bedeutung sein, um die tatsächliche Beteiligungsstruktur zu klären.

Zwei-Personen-GmbH

Sonderfall: Gesellschafterstreit in der Zwei-Personen-GmbH

Besonders gravierend können sich Gesellschafterauseinandersetzungen in einer Zwei-Personen-GmbH auswirken, in der oftmals beider Gesellschafter zu 50% beteiligt und beide Gesellschafter zugleich Geschäftsführer sind. Bei Zwei-Personen-GmbHs ergeben sich einige besondere rechtliche Herausforderungen und Aspekte, die im Zusammenhang mit dem Ausschluss eines Gesellschafters beachtet werden sollten: In einer Zwei-Personen-Gesellschaft in Form einer GmbH sind oft beide Gesellschafter gleichberechtigt und halten jeweils 50 Prozent der Anteile. Da kein Gesellschafter bei seiner Ausschließung mitstimmen darf, wird es zu wechselseitigen Ausschlüssen, Anfechtungsklagen und einstweiligen Verfügungen gegen die Änderung der aufgenommenen Gesellschafterliste beim Registergericht kommen. In vielen Zwei-Personen-GmbHs werden zwar oft spezielle Regelungen zur Konfliktlösung und zum Ausschluss eines Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag festgehalten. Diese Vereinbarungen können die Bedingungen für einen Ausschluss detaillierter regeln und etwaige Streitigkeiten minimieren. Regelmäßig sind jedoch eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen zu ergreifen und gerichtliche Streitverfahren zu führen, insbesondere um die Nachteile einer unrichtigen Gesellschafterliste zu verhindern.

Die Gefahr
Wechselseitigen Ausschlüssen, Anfechtungsklagen und einstweiligen Verfügungen.

Anwalt

Die Rolle des Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht

Bei einem Gesellschafterstreit ist die Expertise eines Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht von großer Bedeutung. Ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht muss über das notwendige Fachwissen und Praxiserfahrung verfügen, um die rechtlichen Aspekte des Streits zu analysieren, geeignete rechtliche Schritte einzuleiten und den Gesellschafter über Risiken und mögliche Gegenmaßnahmen aufklären. Zugleich berät der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht die Gesellschafter und die Gesellschaft über die besten Strategien zur Beilegung des Konflikts, sei es durch Verhandlungen, Ausschlussverfahren oder Gerichtsverfahren. Er stellt sicher, dass die Gesellschaft alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Interessen seiner Mandanten angemessen verteidigt.

Fazit

Darauf kommt es beim Gesellschafterstreit an

Gesellschafterstreitigkeiten sind eine Herausforderung für alle Beteiligten. Die Lösung solcher Konflikte erfordert oft Geduld, Fachwissen und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit.

Zusammenfassend ist der Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters aus wichtigem Grund ein komplexes Verfahren, das sorgfältig geprüft und durchgeführt werden muss. Ein wichtiger Grund muss genau dargelegt und nachvollziehbar sein, und das Verfahren sollte den gesetzlichen Vorgaben und dem Gesellschaftsvertrag entsprechen. Letztendlich dient dieser Ausschluss dazu, die Integrität und Stabilität der GmbH zu wahren.

Es ist ratsam, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass der Ausschluss rechtmäßig erfolgt. Die genauen Schritte und Verfahren können je nach den spezifischen Umständen und den Vorschriften im Gesellschaftsvertrag variieren, daher ist es wichtig, eine individuelle Beratung in Betracht zu ziehen, um den Ausschluss ordnungsgemäß durchzuführen.

Insgesamt ist der Gesellschafterstreit eine komplexe Angelegenheit, die das Eingreifen eines Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht erfordern kann, um die Interessen der Gesellschafter und der Gesellschaft zu schützen und eine gerichtsfeste Lösung zu finden. Es ist wichtig, dass Gesellschafter und ihre Rechtsvertreter die rechtlichen Bestimmungen und Verfahren genau einhalten. Idealerweise können so langwierige und kostspielige Streitigkeiten vermieden werden.

P.v.O.:
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Dr. Andrelang hat uns bei einem komplizierten Gesellschafterstreit mit höchster Kompetenz und Engagement unterstützt. Dank seiner Expertise konnten wir zu einer schnellen und zufriedenstellenden Lösung gelangen. Ich kann ihn jedem empfehlen, der professionelle Hilfe in solchen Angelegenheiten sucht.
A.A.:
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In unserer schwierigsten Zeit stand uns Herr Andrelang als Anwalt zur Seite und hat den Ausschluss eines Gesellschafters reibungslos und rechtssicher durchgeführt. Seine Fachkenntnis und sein taktisches Geschick haben den Unterschied gemacht. Herzlichen Dank für Ihre hervorragende Arbeit!
H.B.
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Ich war sehr beeindruckt von der Klarheit und Präzision, mit der Herr Andrelang unseren Fall gehandhabt hat. Trotz der emotionalen Spannungen, die ein Gesellschafterstreit mit sich bringt, hat er stets den Überblick behalten und uns sicher durch den Prozess geführt. Eine absolute Empfehlung!
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