Einkaufsgemeinschaften im Kartellrecht
Die Gründung von Einkaufsgemeinschaften ist eine verbreitete Praxis in vielen Branchen. Hier finden Sie kartellrechtliche Informationen dazu.
Internationales Handelsrecht und internationales Wirtschaftsrecht durchziehen heutzutage alle Bereiche des wirtschaftlichen Lebens. Innerhalb der Europäischen Union sind viele Bereiche des Wirtschaftsrechts und Handelsrechts bereits vereinheitlicht. Von Staat zu Staat können sich jedoch die Gesetze weiterhin unterscheiden, soweit keine Vereinheitlichung des Rechts erfolgt ist. Dies muss beim Eintritt in den internationalen Handel berücksichtigt werden. Als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht unterstütze ich Sie, insbesondere bei den folgenden Themen des internationalen Wirtschafts- und Handelsrechts:
Mit meiner Kanzlei decke ich den gesamten Bereich des deutschen Vertragsrechts einschließlich dem BGB und dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des internationalen Vertragsrechts ab. Jedes Unternehmen, das im grenzüberschreitenden Handel tätig ist, sollte bei jedem Kaufvertrag oder Werkvertrag darauf achten, dass es das internationale Wirtschaftsrecht berücksichtigt. Als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht kann ich die Details des internationalen Handelsrechts bei der Gestaltung eines Vertrags mit einbeziehen und anwenden. Meine Kompetenzen als Anwalt umfassen zudem den grenzüberschreitenden Vertrieb von Markenprodukten innerhalb der Europäischen Union, das Kartellrecht, das Mängelhaftungsrecht und das grenzüberschreitende Gesellschaftsrecht. Des Weiteren biete ich Ihnen als Rechtsanwalt individuell passende Verträge und Lösungen für verschiedene Branchen und Geschäftsbereiche. Lesen Sie im Folgenden, wie ich Sie als Rechtsanwalt mit meiner Kanzlei effizient und gesetzlich optimiert unterstützen kann.
Kaufvertrag | Werkvertrag | Haftungsbeschränkungen
Internationales Privatrecht | UN-Kaufrecht | Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsrisiken | Sicherung Ihrer Kaufpreisforderung | Incoterms
Internationaler Handel | Grenzüberschreitender Markenvertrieb in der EU | Kartellrecht
Kontaktieren Sie mich gerne mit Ihrem Handels- und Wirtschaftsrechtlichen Anliegen. Mir ist wichtig, Ihre Fragestellung und Ihr Ziel genau zu verstehen, um im ersten Schritt das geeignete Vorgehen für Sie zu prüfen.
Häufig führen mehrere Wege zu Ziel. Wir wählen anhand meiner rechtlichen Einschätzung die für Sie passende Kombination von Handlungsoptionen, um Ihr Anliegen zu lösen.
Die gewählte Lösung wird rechtssicher umgesetzt und fortgesetzt, bis das Ergebnis mit Ihrem Ziel übereinstimmt. Damit Ihr Unternehmen sicher auf dem Markt agieren kann.
Sie können sich selbstverständlich voll und ganz auf meine und die Unterstützung meiner Kanzlei andrelang law in München verlassen. Fragen Sie mich unverbindlich an.
Bei der Verhandlung von internationalen Verträgen arbeite ich als Rechtsanwalt eng mit den CEO und Geschäftsführern meiner Mandanten zusammen. Wenn Sie Fragen zu einem Kaufvertrag, einem Werkvertrag oder einem Vertrag im Bereich Forschung und Entwicklung mit internationalem Bezug haben, kontaktieren Sie mich gerne als Ihren Fachanwalt. Als erfahrender Rechtsanwalt nehme ich an Telefonaten und Video-Konferenzen teil und lege die rechtliche Position meiner Mandanten dar. Vertragsverhandlungen mit Ihren Zulieferern und Kunden führe ich auf Deutsch und Englisch.
Beratung bei Kaufverträgen, Werkverträgen oder Verträgen im Bereich Forschung und Entwicklung mit internationalem Bezug sowie Stellvertretung bei Vertragsverhandlungen.
Unabhängig davon, ob Ihre Firma Ihre Produkte verkauft oder für die Herstellung ihrer Produkte Waren, Komponenten oder Rohstoffe einkauft, gibt es wichtige rechtliche Bereiche, die zu beachten sind. Daher sind internationales Vertragsrecht, internationales Handelsrecht, Mängelrechte, Haftungsbeschränkungen, die Verletzung von Rechten Dritter wie Marken- und Patentrechte, Fragen der Versicherung und der Deckung und die Anwendbarkeit des deutschen Rechts für Unternehmen immer wichtige Themen. Als Rechtsanwalt regle ich sie in jedem Vertrag klar und sinnvoll. Wenn es zu Konflikten kommt, sollten sich diese durch Bestimmungen in Ihrem internationalen Vertrag klären lassen. Ich helfe Ihnen als Ihr Rechtsanwalt dabei, Ihren jeweiligen Vertrag, sei es ein Kaufvertrag oder Werkvertrag, international sicher auf deutsch und englisch zu formulieren. Hierbei ist auch immer auf neue Entwicklungen und Problemfelder wie Lieferkettenprobleme, Erhöhungen von Energie- und Materialkosten und die Sicherung von Kaufpreisansprüchen einzugehen
Ich unterstütze Sie bei der Wahl des passenden Gerichtsstandes.
Das Vertragsrecht deckt präventiv Konfliktsituationen ab. Für den Fall, dass eine Klärung nicht möglich ist, sollte Ihr Vertrag daher auch eine Entscheidung über die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts oder die internationale Handelsgerichtsbarkeit treffen. Die Voraussetzungen des Rechts aber auch die Arbeitsweise der Gerichte unterscheiden sich jedoch von Land zu Land. Nicht alle Länder bieten einen gleich schnellen und effizienten Rechtsschutz vor Gericht. Manchmal kann bei Konflikten im Ausland ein Schiedsgericht die bessere Wahl sein. Als Ihr Rechtsanwalt unterstütze ich Sie kompetent in diesem Entscheidungsprozess.
Ich berate Sie als Ihr Anwalt bei Kaufverträgen, Werkverträgen oder Verträgen im Bereich Forschung und Entwicklung mit internationalem Bezug sowie Stellvertretung bei Vertragsverhandlungen.
Ich sorge als Ihr Anwalt für eine klare Vertragsgestaltung und optimale Nutzung von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Als Ihr Anwalt unterstütze Sie bei der Wahl des passenden Gerichtsstandes im In- und Ausland.
Internationales Vertragsrecht hat viele Facetten. Das internationale Privatrecht bestimmt dabei, welches Recht zur Anwendung kommt. Ihr Vertrag, sei es im B2B-Bereich oder beim E-Commerce, sollte klar das anwendbare Recht bestimmen. Im internationalen Handel sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. UN-Kaufrecht, auch CISG genannt, kommt bei der Wahl des deutschen Rechts automatisch zur Anwendung, wenn es im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Mit meiner Kanzlei für internationales Wirtschaftsrecht an Ihrer Seite gehen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen keine wichtigen Punkte bei Vertragsverhandlungen und der Geltendmachung von Ansprüchen übersieht.
Internationales Handelsrecht beeinflusst auch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Einbezug Ihrer Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen und die Abwehr der Geschäftsbedingungen Ihres Vertragspartners können Streitentscheidend sein, etwa bei Obliegenheiten zur Untersuchung der Ware und Mängelrügen und beim Eigentumsvorbehalt in der Europäischen Union. Vertragsrecht wirkt heute immer mehr in internationale Handelsverträge hinein, gerade beim E-Commerce und bei B2B-Plattformen. Als Ihr Rechtsanwalt bin ich auf dem neuesten Stand und informiere Sie zuverlässig über gesetzliche Neuregelungen im In- und Ausland.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht habe ich meine Wirtschaftskanzlei auf den internationalen Warenkauf sowie die Beratung und Prozessvertretung bei Haftungsrisiken ausgerichtet. Deutsches Kaufrecht, UN-Kaufrecht und Vertragsrecht spielen bei meiner Beratung eine zentrale Rolle, um Haftungsrisiken bei Mängeln von Produkten oder Wartungsleistungen im internationalen Handel richtig einzuschätzen und Ansprüche abzuleiten.
Liefern Sie Ihre Produkte an andere Firmen in der Europäischen Union, ist die Sicherung Ihrer Kaufpreisforderung gegenüber Ihren Kunden von besonderer Bedeutung. Präventiv stelle ich als Ihr Rechtsanwalt bereits die richtigen Weichen für die Sicherung Ihrer Rechtsposition bei den Vertragsverhandlungen im internationalen Kontext. Wenn eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderungen im Ausland notwendig ist, können Sie auf mein großes internationales Netzwerk an befreundeten Kanzleien zurückgreifen.
Werden Sie zu Unrecht in Anspruch genommen, baue ich als Anwalt für Sie Ihre rechtliche Verteidigungsstrategie auf und erläutere Ihnen Chancen und mögliche Risiken. Ich gebe Ihnen auch Rechtsrat zu den Lieferbedingungen nach Incoterms®, den internationalen Klauseln im Warenhandel, bei grenzüberschreitenden Vertriebs- und Einkaufskooperationen oder bei Serienschäden von Produkten und dem damit verbundenen Rückruf.
Falls einem Geschäftsführer ein Fehler unterlaufen ist, berate ich Sie als Anwalt bei der Anspruchsdurchsetzung oder -abwehr, insbesondere in Verhandlungen mit dem D&O-Versicherer.
Internationales Handelsrecht betrifft vor allem den internationalen Handel. Internationales Wirtschaftsrecht geht weiter: Es umfasst auch den grenzüberschreitenden Markenvertrieb in der Europäischen Union, das Kartellrecht, das Insolvenzrecht und das grenzüberschreitende Gesellschaftsrecht.
Mit meiner Wirtschaftskanzlei andrelang law und meiner langjährige Berufserfahrung als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, meinem Fachwissen sowie meiner kaufmännischen Sicht, stehe ich Ihnen umfassend zur Verfügung. Damit biete ich Ihnen Rechtssicherheit in allen Bereichen, die grenzüberschreitendes Wirtschaftsrecht und internationales Handelsrecht betreffen. Wenn es in Ihrem Fall zum Gerichtsverfahren kommen sollte, können Sie sich auf mich, meine Erfahrung und Kompetenz bei der Prozessvertretung im In- und Ausland verlassen. Nehmen Sie meine Beratungsleistungen gerne in Anspruch, wenn Sie als CEO oder Geschäftsführer anwaltlichen Rat und rechtliche Begleitung benötigen.
Je nach Vertriebsstruktur und insbesondere abhängig von steuerlichen Erwägungen sollten Sie die Gründung von Vertriebsgesellschaften in einem oder mehreren Staaten der EU in Erwägung ziehen. Wirtschaftsrechtliche Fragen stellen sich ab der Gründung einer Vertriebsgesellschaft über die Abwicklung von Lieferungen bis zu Modifikationen Ihres Vertriebssystems.
Bei der Gründung eines Unternehmens im EU-Ausland als Vertriebsgesellschaft kann es herausfordernd sein, die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Versäumnisse bei der wirtschaftsrechtlichen Prüfung und Strukturierung Ihres Vorhabens kann zu Verzögerungen oder gar seinem Scheitern führen. Es ist daher ratsam, einen erfahrenen Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht frühzeitig hinzuzuziehen, um bei der Gründung des Unternehmens und der Gestaltung der Geschäftsbeziehungen im Ausland zu unterstützen.
Als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht unterstütze ich Unternehmen bei der Gründung von Unternehmen mit internationalem Vertrieb. Hierbei berate ich meine Klienten umfassend zu Fragen des Rechts und helfe ihnen bei der Gestaltung von Handelsverträgen, die ihren Bedürfnissen entsprechen und alle wichtigen rechtlichen Aspekte berücksichtigen.
So sollten zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen im Ausland gründlich geprüft werden, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Genehmigungen und Lizenzen haben und den lokalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Es ist wichtig, die steuerlichen Anforderungen des Landes zu kennen, in dem das Unternehmen tätig sein wird. Hierbei arbeite ich als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht zu Fragen im Umsatzsteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht mit einem Netzwerk aus Steuerspezialisten zusammen. Als erfahrender Rechtsanwalt prüfe ich zudem alle Verträge, die Sie mit Lieferanten, Kunden oder Geschäftspartnern im Ausland abschließen, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Zusätzlich berate ich meine Klienten bei der Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland und bei der Überprüfung von Joint-Venture-Verträgen, wo dies erforderlich ist.
Meine Erfahrung im internationalen Wirtschaftsrecht und meine umfassende Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen helfen mir, den rechtlichen Bedürfnissen meiner Klienten gerecht zu werden. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und als Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht arbeite ich eng mit meinen Klienten zusammen, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse und Ziele verstanden und erfüllt werden.
Die Gründung von Einkaufsgemeinschaften ist eine verbreitete Praxis in vielen Branchen. Hier finden Sie kartellrechtliche Informationen dazu.
Eine GmbH, die neu gegründet wird, benötigt einen Geschäftsführer. Der Geschäftsführer, auch managing director oder CEO, vertritt die GmbH. Dies bedeutet, er handelt im Namen
Eine GmbH bietet viele Vorteile. Sie ist schnell gegründet, flexibel einsetzbar und bietet jedem Gesellschafter Schutz vor der Haftung mit dem eigenen Vermögen. Die GmbH
Sollten Sie meine Dienstleistung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gesellschafts- und Handelsrecht in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie mich jederzeit gerne.
Meine Kanzlei andrelang law erreichen Sie telefonisch unter der Nummer 089/2020 1272, per E-Mail an candrelang@andrelang-law.com oder über das Online-Kontaktformular. Ich freue mich, Sie bald in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen.
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