Donnersbergerstraße 5

80634 München

Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht

Ihr Anwalt für Kartellrecht

Kartell- und Wettbewerbsrecht wirken in alle Geschäftsbereiche eines Unternehmens hinein. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht mit meiner Kanzlei in Münche berate ich Hersteller, Lieferanten, Importeure, Händler und Vertriebsagenturen in den unterschiedlichsten kartellrechtlichen Themen.

Mit meiner langjährigen Expertise biete ich Ihnen Klarheit und Sicherheit zu Ihren kartellrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und rechtlichen Grenzen. So etwa bei Vertrieb, Einkaufsgemeinschaften mit Wettbewerbern, Preisempfehlungen, Exklusivitätsvereinbarungen, vertraglichen Lieferpflichten, Mittelstandskartellen oder Schadensersatzansprüchen, Vorgehen gegen Vertragskündigungen und bei Verstößen gegen Kartell- sowie Wettbewerbsrecht. 

  • Vertrieb und Handel

    Vertrieb und Handel | E-Commerce und online-Handel | Preisvorgaben | Selektiver Vertrieb

  • Marktbeherrschung

    Kündigung und Belieferungsanspruch | Exklusivität | Kooperationen und Mittelstandskartelle | Forschung und Entwicklung

  • Kartellverstöße

    Schadensersatz bei Preiskartellen | Compliance | Unterlassungsanspruch

Kartellrechtliche Schwerpunkte

Ein Kartellverstoß kann sich für jede Firma an den verschiedensten Stellen der Lieferkette ergeben. Aus der Vielzahl der kartellrechtlichen Aspekte habe ich bei den folgenden Themen Schwerpunkte bei der Beratung und Vertretung meiner Mandanten gesetzt:

Das Kartellrecht ist eine Spezialmaterie. Sichere Rechtskenntnisse und langjährige Erfahrung sind erforderlich, um Ihnen die folgenden Lösungen anzubieten. Hierbei sind auch die Schnittstellen zum Vertriebs- und Gesellschaftsrecht und der gewerbliche Rechtsschutz abgedeckt.

1. Kontakt und Verständnis

Kontaktieren Sie mich gerne mit Ihrem kartellrechtlichen Anliegen. Mir ist wichtig, Ihre Fragestellung und Ihr Ziel genau zu verstehen, um im ersten Schritt das geeignete Vorgehen für Sie zu prüfen.

2. Optionen und Lösung

Häufig führen mehrere Wege zu Ziel. Wo das bei Ihnen der Fall ist, wählen wir anhand meiner rechtlichen Einschätzung die für Sie passende Kombination von Handlungsoptionen, um Ihr Anliegen zu lösen.

3. Umsetzung und Ergebnis

Die gewählte Lösung wird rechtssicher umgesetzt und fortgesetzt, bis das Ergebnis mit Ihrem Ziel übereinstimmt. Damit Ihr Unternehmen sicher auf dem Markt agieren kann.

Sie benötigen eine Rechtsberatung?

Sie können sich selbstverständlich voll und ganz auf meine und die Unterstützung meiner Kanzlei andrelang law in München verlassen. Fragen Sie mich unverbindlich an.

Kartellrecht, Vertrieb und E-Commerce

Beratung zwischen den Schnittstellen von Vertrieb, E-Commerce und Kartellrecht

Besonders an den Schnittstellen zwischen Vertrieb, E-Commerce, sowie Kartell- und Wettbewerbsrecht stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Seite. Kartell- und Wettbewerbsrecht sind beim Vertrieb in der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht. Daher biete ich meine Beratung in vertriebskartellrechtlichen Themen in Deutschland und innerhalb der Europäischen Union an. Für Ihren Vertrieb sind europäische Normen und Entscheidungen des europäischen Gerichts und der Europäischen Kommission besonders wichtig.

Rechtsanwalt München
Sicherer Vertrieb

Mit Beratung zum Vertriebskartellrechtl, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht unterstütze ich Sie bei der Strukturierung Ihres Vertriebs.

Rechtsanwalt München
Klare Vertragsgestaltung
Eine klare Vertragsgestaltung ist Voraussetzung für die optimale Nutzung von rechtlichen Gestaltungsmöglickeiten.

 

Rechtsanwalt München
E-Commerce

Ich zeige Ihnen, wie Sie Ihren Online-Handel für die Website-Nutzung, Qualitätsvorgaben, das dual pricing und den Dualen Vertrieb kartellrechtlich sicher gestalten.

Ich erläutere Ihnen als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht das Kartellrecht zur sicheren Strukturierung Ihres Vertriebs. Sowohl beim stationären Handel als auch beim Internetvertrieb spielt das europäische Vertriebskartellrecht eine besondere Rolle. Wichtige Beispiele dafür sind der Selektive Vertrieb und der Exklusivvertrieb, die Preisgestaltung mit Rabatt-, Bonus- und Rückvergütungssystemen, der Einsatz von Handelsvertretern, der Schutz vor Graumarktimporten sowie die Rolle von Verkaufsplattformen oder Preisvergleichsportalen.

Kaum ein Mandant kommt um die Themen E-Commerce, sowie selektiver Vertrieb, mit Auswahlkriterien für die Selektion von autorisierten Händlern herum. Mit meiner Kanzlei helfe ich Ihnen, das Kartellrecht rechtssicher anzuwenden, um Ihre vertriebsrechtlichen Themen optimal zu betreuen. 

Die Preisgestaltungen und indirekten Preisvorgaben müssen mit dem Kartell- und Wettbewerbsrecht in Einklang stehen. Plattformverbote, Preisvergleichsportale oder die Verwendung eines Preisalgorithmus zur Festsetzung von Preisen sind wichtige Schwerpunkte eines modernen E-Commerce-Konzepts. Diese müssen im Wettbewerb gut abgesichert sein. Auch beim Vertrieb und E-Commerce mit Gewinnspielen überschneiden sich Kartell- und Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht und Vorschriften des lauteren Wettbewerbs.

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Exklusivität und Kündigung Liefervertrag

Kartellrechtliche Fragen bei Exklusivität in Vertragsbeziehungen, Kündigung Liefervertrag und Belieferungsanspruch

Exklusive Belieferung sichert Ihnen oder Ihrem Vertragspartner einen besonderen Zugang zu Produkten, Komponenten oder Dienstleistungen. Schließen Sie Ihre Wettbewerber von Bezugs- oder Lieferquellen aus, müssen Sie dies in Übereinstimmung mit dem Kartellrecht tun. Gleichermaßen können Sie sich gegen eine unberechtigte Kündigung Ihres Liefervertrags und die Lieferverweigerung wehren. Ich prüfe als spezialisierter Anwalt Ihre rechtliche Position, unterstütze Sie mit Vertragsentwürfen und zeige Ihnen Alternativen gegen mögliche Kartellverstöße.

Oft stellt sich – trotz Kündigung – die Frage nach einem Belieferungsanspruch. Ist Ihre Firma von einem Hersteller oder Lieferanten unternehmensbedingt abhängig, kann Ihnen ein Belieferungsanspruch zustehen. Dies gilt vor allem, wenn Sie ein bestimmtes Produktsortiment anbieten müssen, um am Markt zu bestehen. Markenhersteller, die eine besonders herausgehobene Marktstellung haben, sind möglicherweise verpflichtet Sie zu beliefern. Ich kläre in solchen Fällen, inwieweit Sortimentsabhängigkeit besteht, prüfe die Ansprüche meiner Mandanten und übernehme die Vertretung in Verhandlungen.

Kooperation und Mittelstandskartell

Beratung zu Kooperationen mit Wettbewerbern und Mittelstandskartellen

Als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht in München berate ich meine Mandanten bei Kooperationen mit Wettbewerbern in Deutschland sowie grenzüberschreitend in der Europäischen Union. Kooperationen werden durch einfache Verträge, als Mittelstandskartelle oder Gemeinschaftsunternehmen wie Joint Ventures geschaffen. Diese Kooperationen dienen unterschiedlichen Zwecken. Häufig geht es dabei um Einkaufskooperationen, Vertriebsgemeinschaften oder gemeinsame Forschung, Entwicklung und Vermarktung.

 

Führen Kooperationen zu Effizienzgewinnen und profitiert dabei auch die Kundenseite, bestehen einige rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten. Diese nutze ich für Sie best möglichst aus.  Sollten Sie für Ihre Firma kritischere Abreden, wie exklusive Liefervereinbarungen, Gebietsexklusivität, Kundenzuweisungen oder den Austausch von Informationen planen, entwickle ich für Ihre Firma ideale Lösungen. Dabei sind das Wettbewerbs- und Kartellrecht immer im Fluss.

Die europäischen Regelungen zu Kooperationen von Wettbewerbern entwickeln sich ständig weiter.  Benötigt Ihr Unternehmen eine Beratung zwecks einer Kooperation mit einem aktuellen oder potenziellen Wettbewerber, können Sie sich gerne jederzeit bei mir melden.

Marktbeherrschung

Unterstützung bei Marktbeherrschung oder deren Missbrauch

Ihr unternehmerischer Erfolg kann an kartellrechtliche Grenzen stoßen. Besitzen Sie mit Ihrem Unternehmen alleine oder mit Wettbewerbern einen Marktanteil von mehr als 40 %, setzt das Kartellrecht Grenzen im Umgang mit Kunden und Lieferanten. Das Kartellrecht verbietet nicht Ihre Markmacht oder Ihre Marktbeherrschung. Es verbietet jedoch deren Missbrauch. Viele Unternehmen suchen meine Beratung und Unterstützung als Anwalt im Zusammenhang mit Marktbeherrschung. Insbesondere kann die Vertragsfreiheit eingeschränkt sein.

Beispiele dafür sind Pflichten zur Belieferung wegen einer marktbeherrschenden Stellung oder konkrete sortimentsbedingte Abhängigkeit und Marktdominanz. Rabattsysteme, die Lizenzierung von Patenten und die Gestaltung von Lieferkonditionen sind in der Regel dem jeweiligen Unternehmen überlassen. Im Falle einer marktbeherrschenden Stellung setzt das Kartellrecht jedoch Grenzen, um kartellrechtswidrige Diskriminierung oder Behinderung zu vermeiden. Dabei können Treuerabatte, der Ausschluss von Lizenznehmern und Kunden oder abweichende Lieferbedingungen unzulässig werden.

Wird etwa die Belieferung verweigert, muss stets ausgeschlossen sein, dass hierin ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu sehen ist. Ich übernehme mit meiner Kanzlei für Internationales Wirtschaftsrecht und als Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Ihre Vertretung in Verhandlungen mit Ihrem Vertragspartner. Des weiteren entwickle ich für Ihr Unternehmen die besten Verteidigungsstrategien. 

Als Ihr Fachanwalt kläre ich für Sie die rechtlichen Möglichkeiten, wenn Sie unternehmerische Entscheidung treffen, ein bestimmtes Unternehmen nicht mit Produkten beliefern oder Softwarelösungen und Dienstleistungen nicht erbringen möchten.

Fusionskontrolle

Navigieren durch komplexe Verfahren der Fusionskontrolle

Die Fusionskontrolle stellt im Kartellrecht ein zentrales und oft komplexes Rechtsgebiet dar. Unternehmen, die eine Fusion oder Übernahme planen, sehen sich mit zahlreichen rechtlichen Hürden konfrontiert, wobei ein unzureichendes Vorgehen im Verfahren gravierende Folgen nach sich ziehen kann. Ich biete Unternehmen mit meiner Kanzlei mit Sitz in München umfassende Beratung und Begleitung in etwaigen Fusionskontrollverfahren an.

Am Anfang steht dabei immer die Frage, ob der Bereich der Fusionskontrolle überhaupt eröffnet ist. Hierbei lege ich einen Schwerpunkt auf die Prüfung, dass alle kartellrechtlichen Aspekte korrekt berücksichtigt werden. Mit meiner Unterstützung können Unternehmen den oft schwierigen Prozess der Fusionskontrolle vertrauensvoll angehen.

Kartellrechtliche Schadenersatzklagen

Schadensersatz bei Verstößen gegen Kartellverbot

Kartellrechtliche Schadensersatzklagen gehören ebenfalls zu wichtigen Instrumenten im Kartellrecht. Mittels dieser Klagen können sich betroffene Unternehmen gegen Kartellverstöße, insbesondere gegen Preiskartelle, effektiv zu Wehr setzen. Werden Preiskartelle aufgedeckt, beginnt die zuständige Kartellbehörde, etwa wie die Europäische Kommission oder das Bundeskartellamt, ein Bußgeldverfahren. 

Wird ein Kartellverstoß festgestellt, unterstütze ich Sie bei der Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Da bei kartellrechtlichen Schadensersatzklagen nicht nur Kartell- und Wettbewerbsrecht zur Anwendung kommen, ist hier meine Expertise als Anwalt für Prozessrecht und meine Erfahrung vor Gerichten sehr wichtig.

Die aktuelle Rechtsprechung wird Prozesse in Bezug auf Schadensersatz bei einem Verstoß gegen das Kartellverbot noch lange prägen. Gerade die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Schienenkartell und die Urteile im Lkw-Kartell des Landgerichts München rufen wichtige Fragen zu Verjährung und Schadensberechnung hervor. Um für Ihre Firma die beste Rechtsposition zu entwickeln und durchzusetzen, nutze ich diese Rechtsprechung für Sie aus. Als Mandant spielt es für Sie keine Rolle, ob Ihr Unternehmen oder Ihr Vertragspartner in der gleichen Region, in einem anderen Bundesland oder im europäischen Ausland im EU-Gebiet ansässig ist. Als Ihr Rechtsanwalt berücksichtige ich stets das europäische und das deutsche Kartellrecht.

Kartellrecht, Forschung und Entwicklung

Beratung bei Kooperation mit Unternehmen aus Forschung und Entwicklung

Als Anwalt berate ich viele Mandanten bei Kooperation mit aktuellen oder potenziellen Wettbewerbern. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben häufig besonderes Know-how, das großen Industrieunternehmen fehlt. Große Player suchen daher nach industriellen Partnerschaften bei Projekten aus der Forschung und Entwicklung, sowie bei Projekten aus Einkaufsgemeinschaften. Gerade im Raum München und anderen Metropolregionen sind viele spezialisierte Ingenieurgesellschaften ansässig, auf deren Know-how internationale Konzerne gerne zurückgreifen. Daher ist die kartellrechtliche Beratung von mittelständischen Ingenieurgesellschaften im Bereich der Forschung und Entwicklung und Vermarktung von Produktentwicklungen ein besonderer Beratungsschwerpunkt im Thema Kartellrecht und Wettbewerbsrecht an der Schnittstelle zum Gewerblichen Rechtsschutz.

Rechtsanwalt München

 

Die Verhandlungen mit großen Firmen, die häufig mit ihrer Einkaufs- und Rechtsabteilung und externen Rechtsanwälten auftreten, kann misstrauisch machen. Ich kenne als Rechtsanwalt beide Seiten und somit die Interessen von Industrieunternehmen und den Ingenieurgesellschaften. Ich unterstütze Sie im gesamten Prozess der Zusammenarbeit, beginnend bei den Vertragsverhandlungen auf deutsch oder englisch, über die Vertragsdurchführung, bis hin zur Beendigung des Projekts. Die Dauer der Exklusivität, der Vermarktung, der Kundenaufteilung und der Nutzung von Patenten spielt hierbei eine besondere Rolle. Mit meiner Erfahrung vermeiden Sie Missverständnisse und profitieren durch die Stärkung Ihrer Verhandlungsposition.

Kartellrecht und Compliance

Unterstützung an der Schnittstelle von Kartellrecht und Compliance

Als Rechtsanwalt in München kläre ich meine Mandanten nicht nur über kartellrechtliche Grenzen bei Einkauf, Vertrieb oder Forschung und Entwicklung auf. Sondern ich vertrete Sie auch in Gerichtsprozessen und übernehme die Kommunikation mit dem Bundeskartellamt und anderen Behörden. Als Inhaber, Geschäftsführer und CEO sind Sie rechtlich gehalten, in Ihrem Unternehmen präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverstößen zu ergreifen. Als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht berate ich Sie dementsprechend an der Schnittstelle von europäischem und deutschem Kartellrecht, sowie Compliance. 

Von besonderer Bedeutung sind Compliance Richtlinien in mittelständischen Unternehmen. Compliance Richtlinien sind Vorgaben für das entsprechende Verhalten des Managements, ihrer geschäftlichen Partner und Ihrer Mitarbeiter, die von Ihnen geregelt sein müssen. Dabei spielen auch Aspekte anderer Rechtsgebiete, wie zum Beispiel der gewerbliche Rechtsschutz, eine wichtige Rolle. Bei der Digitalisierung innerbetriebliche Abläufe und dem digitalen Datenaustausch mit Partner, Kunden und Lieferanten, sind Compliance und Kartellrecht von großer Bedeutung. Vereinbarungen und Verträge zu Exklusivbelieferungen, zum Alleinvertrieb und zu Wettbewerbsverboten sollten immer kartellrechtlich geprüft und gestaltet sein. Als Ihr Anwalt verstehe ich mich dabei als Ihr Sparringspartner. 

Ich unterstütze Sie mit verbindlichen Richtlinien, Mitarbeiterschulungen und Kontrollsystemen. So können Sie mögliche unabsichtliche Verstöße gegen das Kartellrecht vermeiden und Ihren Vertrieb, Ihre Kooperationen und den Bezug von Produkten und Dienstleistungen rechtssicher aufstellen.

Rechtsanwalt München
Ihr Sparringspartner
Ich prüfe, ob die Compliance Richtlinien eingehalten werden. Damit alles auch in Zukunft konform abläuft, schule ich Sie und Ihre Mitarbeiter
Rechtsanwalt München

Kartellrechtsverstöße

Lösungen bei Kartellverstößen

Die Folgen aus Verstößen gegen Kartellrecht können unangenehm sein. Wenn in einem Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner kartellrechtswidrige Klauseln enthalten sind, kann der Vertrag in der Regel nicht aufrecht gehalten werden. Es droht im schlimmsten Fall die Nichtigkeit des Vertrags und Sie können sich nicht mehr auf den Vertrag berufen. Zu kartellrechtlich relevanten Regelungen in einem Vertrag gehören beispielsweise auch Gebietszuweisungen, Kundenzuweisungen, Lieferbeschränkungen und Vertriebsvorgaben.

Ich berate Sie ausführlich bei der Vertragsgestaltung gegenüber Partnern und Abnehmern, sowie beim Vorgehen, wenn sich Verstöße gegen das Kartellrecht nachweisbar sind. Sollten Bußgelder auf Sie zukommen, übernehme ich für Sie die Kommunikation mit den Kartellbehörden wie dem Bundeskartellamt und Ihre Vertretung vor diesen. Auch bei Gesetzesänderungen berate ich Sie gerne als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in München.

M.P.:
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Dr. Andrelang hat unser Unternehmen durch eine komplexe kartellrechtliche Untersuchung geführt. Sein profundes Wissen und seine zielgerichtete Vorgehensweise waren unverzichtbar. Wir fühlten uns zu jeder Zeit bestens beraten.
A.S.:
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In Sachen Kartellrecht ist Dr. Andrelang für uns die erste Anlaufstelle. Er versteht es, komplexe Sachverhalte verständlich darzulegen und strategisch klug zu handeln.
L.L.
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Für uns als junges Unternehmen war das Kartellrecht Neuland. Dank Dr. Andrelang konnten wir sicherstellen, dass wir alle rechtlichen Aspekte korrekt beachten. Sein Engagement und seine Expertise sind beeindruckend.
H.W.:
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Herr Andrelang begleitet uns schon seit Jahren in kartellrechtlichen Angelegenheiten. Seine proaktive Herangehensweise und das tiefgründige Verständnis für unsere Branche machen die Zusammenarbeit besonders wertvoll.
F.F.:
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Als Unternehmer führt für mich kein Weg an Dr. Andrelang vorbei. Seine Beratung ist stets fundiert und praxisorientiert. Er hat uns schon mehrfach vor potenziellen Fallstricken bewahrt.
A.W.:
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In einem internationalen Kartellverfahren war Anwalt Andrelang eine unverzichtbare Stütze für uns. Seine vorausschauende Planung und detaillierte Analyse haben maßgeblich zum positiven Ausgang beigetragen.
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Anwalt Gesellschaftsrecht und Handelsrecht

Dr. Andrelang, LL. M.

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