Donnersbergerstraße 5

80634 München

Branchenübergreifende rechtliche Vertriebsexpertise

Vertriebs- und Wettbewerbsrecht

Neue Vertriebskanäle und deren Verknüpfung mit traditionellen Vertriebsformen stellen Hersteller und Markenhändler vor einige rechtliche Herausforderungen. Die feste Etablierung des online-Handels als weitere Vertriebssäule verlangt, dass Unternehmen auf allen Vertriebsstufen Multichannel – Vertrieb für sich optimal einsetzen.

andrelang law berät seit vielen Jahren Hersteller, Importeure und Händler aus verschiedensten Brachen bei der Gestaltung ihres Vertriebs und dessen Anpassung an neue Entwicklungen im Vertriebsrecht. 

  • Vertriebsverträge

    Gestaltung, Strukturierung und Anpassung von Vertriebssystemen | eCommerce | Händler- und Handelsvertreterverträge

  • Beratung

    Compliance-Beratung | Verzahnung von Haftungsbeschränkungen | Schutz gegen Internet-Kriminalität

  • Wahrnehmung Ihrer Rechte

    Schadensersatz bei Vertragsabwicklung | Ausgleichsanspruch | Vertretung bei Gerichtsverfahren

1. Kontakt und Verständnis

Kontaktieren Sie andrelang law gerne mit Ihren vertriebs- und wettbewerbsrechtlichen Themen. Es ist entscheidend, Ihren Sachverhalt und Ihr Ziel genau zu verstehen, um im ersten Schritt das geeignete Vorgehen für Sie zu prüfen.

2. Optionen und Lösung

Häufig führen mehrere Wege zu Ziel. Wo das bei Ihnen der Fall ist, entwickeln wir anhand der Beurteilung Ihrer rechtlichen Situation die für Sie passende Lösung und Kombination von Handlungsoptionen,

3. Umsetzung und Ergebnis

Die gewählte Lösung wird rechtssicher umgesetzt. Soweit möglich, stimmt das Ergebnis mit Ihrem Ziel überein. Damit Ihr Unternehmen sicher auf dem Markt agieren kann.

Sie benötigen eine Rechtsberatung?

Sie können sich selbstverständlich voll und ganz auf meine und die Unterstützung meiner Kanzlei andrelang law in München verlassen. Fragen Sie mich unverbindlich an.

Vertriebssysteme

Gestaltung, Strukturierung und Anpassung von Vertriebssystemen

Arbeiten Sie mit Vertragshändlern zusammen, ist entscheidend, dass die Vertragshändler Ihre Marke und Ihre Produkte verstehen. Ihre Händler müssen die Markenerfahrung zu ihren Kunden “transportieren”. So sichern Sie den Ruf Ihrer Marke und Ihrer Markenprodukte. Ihre Händler müssen Ihre Qualitätsvorgaben für den offline- und online-Vertrieb erfüllen, damit Sie die Einheitlichkeit der Marken- und Produktwahrnehmung sichern, insbesondere nach der neuen Vertikal-GVO 720/22.  Dr. Christian Andrelang, LL.M. versteht sich als Ihr rechtlicher Sparrings-Partner bei der rechtlichen Absicherung dieser Ziele. Er gestaltet Ihnen für Ihre Kooperation mit Händlern Vertriebsverträge, die alle rechtlichen Instrumente nutzen, um den markengerechten Vertrieb Ihrer Produkte und Leistungen abzusichern.

Am Beginn meiner Beratungstätigkeit steht häufig zuerst die Wahl eines passenden Vertriebssystems. Unter Nutzung der umfassenden rechtlichen Vertriebserfahrung prüfen wir verschiedene Möglichkeiten, um den Markenimage Ihrer Produkte und Leistungen gerecht zu werden. Unter den unterschiedlichen Möglichkeiten versteht man beispielsweise den Einsatz von online-Direktvertrieb, Importeuren, Shop-In-Shop-Systemen und den Multi-Channel-Vertrieb. Selektiver Vertrieb ist oft die geeignete Option, um den Ruf Ihrer Markenprodukte zu etablieren, zu sichern und zu steigern. Meine Branchenkenntnisse reichen von Kfz-Handel, über Musikequipment und -instrumente, Kosmetika, Fitnessgeräte bis hin zu Haushaltsgegenstände und vieles mehr. 

Bei der Ausgestaltung der Vertriebsstruktur sind folgende rechtliche Aspekte wichtig:

Als Ihr Rechtsanwalt biete ich Ihnen eine umfassende Beratung zur Wahl der Vertriebsstruktur. Bewährte Optionen sind hier ein selektives Vertriebssystem, der Direktvertrieb, Online-Plattformen, sowie die Zusammenarbeit mit Händlern, Handelsvertretern, Kommissionsagenten oder die Gewährung von Markenlizenzen.

Selektiver Vertrieb meint insbesondere, dass der Hersteller nur besonders autorisierten Händlern das Recht gibt, die Produkte zu verkaufen. Das Vertriebsrecht stellt unterschiedliche Anforderungen an selektive Vertriebssysteme.
Qualitative Vertriebssysteme sind erst dann zulässig, wenn alle Händler, die Auswahlkriterien erfüllen und für den Vertrieb autorisiert werden.
Sollte die Anzahl der Händler beschränkt sein, müssen bestimmte kartellrechtliche Beschränkungen beachtet werden. Die Einzelheiten und Möglichkeiten werde ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern.

Weiterer Bestandteil neben der Markenpräsentation ist ein einheitliches Konzept für Warenlieferungen im Rahmen des Selektivvertriebs. Hierzu zählen beispielsweise die Gestaltung Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf, die Lieferung und die Erbringung von Dienstleistungen nach aktuellem AGB-Recht und dem HGB. Auch der Einbezug von Verbraucherschutzbestimmungen im online-Handel, die Sicherung von Ansprüchen bei Mängeln in der Lieferkette und der Schutz gegen Produktpiraterie sind wichtige Bestandteile meiner Lösung für Ihre Vertriebsstruktur.

Auch einem Vertragshändler kann wie einem Handelsvertreter bei Vertragsbeendigung ein Ausgleichsanspruch zustehen. Ich berate Sie zu den Voraussetzungen und berücksichtige diese schon bei der Vertragsgestaltung. Bei Auseinandersetzungen unterstütze ich Sie bei Verhandlungen und vertrete Sie gegebenenfalls vor Gericht.

E-Commerce, Plattformvertrieb und Plattformverbote

Unterstützung im E-Commerce nach geltendem Vertriebsrecht​

E-Commerce ist aus dem Produktvertrieb nicht mehr wegzudenken. Er bietet viele Vertriebschancen für den Verkauf und für das Marketing. Allerdings entstehen dadurch viele rechtliche Herausforderungen, die ich als Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht gerne mit Ihnen meistere.

Insbesondere bei den folgenden Themen kann ich Sie mit meiner Expertise im Vertriebsrecht unterstützen:

eCommerce bedeutet nicht nur Vertrieb, sondern stellt zugleich eine Gefahr für Internet-Betrug dar. Viele Unternehmen vertrauen blind auf Bestellungen und liefern dementsprechend aus. Im Nachhinein kann sich jedoch heraus stellen, dass das Unternehmen über die Identität des angeblich bestellenden Kunden getäuscht wurde. Der Kunde oder das Unternehmen, das auf der Bestellung angegeben wurde, existiert gar nicht oder hat nicht bestellt. Dies hat zur Folge, dass Zahlungen nicht geleistet werden und das Unternehmen auf dem Schaden sitzen bleibt.

Präventiv lassen sich durch interne Richtlinien und Mitarbeiterschulungen Risiken eines Betrugsfalls verhindern. Manchmal lassen sich die Täter ermitteln, selbst wenn die Ware ins Ausland geliefert wurde. Kommen Sie gerne auf mich zu, wenn Ihre Firma Opfer von Internet-Kriminalität wurde oder Sie Ihr Unternehmen dagegen schützen möchten.

Lokale und regionale Vertriebsplattformen

Rechtliche Unterstützung für lokale und regionale Vertriebsplattformen

Wenn Sie den großen Vertriebsplattformen nicht vertrauen und Ihr eigener Webshop Ihre Vertriebswünsche nicht vollständig deckt, können Sie sich mit anderen Herstellern, Händlern oder Dienstleistern in Ihrer Stadt oder Ihrer Region zusammenschließen und eine eigene Plattform gründen. Nutzen Sie mit meiner rechtlichen Unterstützung als Rechtsanwalt für Vertriebsrecht die Vorteile, die sich Ihnen durch die Digitalisierung bieten.

Ich biete Ihnen folgende Lösungen:

Handelsvertreter

Rechtssichere Gestaltung von Verträgen

Handelsvertreter sind wichtige Vertriebsmittler, die jedoch unter einem besonderen gesetzlichen Schutz stehen. Ich habe als Rechtsanwalt im Handelsvertreterrecht bereits viele Unternehmen und Handelsvertreter beraten und ihre Interessen in Verhandlungen sowie vor Gericht vertreten.

Bei der Gestaltung von Handelsvertreterverträgen achte ich auf Chancen und Risiken, die das Handelsvertreterrecht bietet:

Bei der Beendigung bestehender Handelsvertreterverträge entsteht ein Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters – unter bestimmten Voraussetzungen auch des Vertragshändlers. Die Berechnung des Ausgleichsanspruchs ist kompliziert. Ich kenne die Fallstricke und nutze rechtliche Spielräume aus, um das beste für Sie raus zu holen. Falls erforderlich fechte ich Ihren Fall vor Gericht für Sie aus.

Compliance-Beratung

Beratung vor allem zu Preisempfehlungen

Compliance im Vertrieb wird immer wichtiger. Besonders das Kartellrecht ist hier von besonderer Bedeutung. Das Kartellrecht verbietet die Vorgabe von Wiederverkaufspreisen gegenüber Ihren Händlern, lässt jedoch unverbindliche Preisempfehlungen zu. Preisempfehlungen sind jedoch nicht mehr unverbindlich, wenn dem Händler für die Einhaltung Vorteile versprochen oder Nachteile angedroht werden.

Als Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht berate ich Sie aufgrund meiner besonderen Erfahrung in vertriebskartellrechtlichen Themen dazu, wie Sie Ihre Preisempfehlungen unverbindlich halten. Ich schule Ihr Vertriebsteam anhand bestimmter Fälle aus der aktuellen Rechtsprechung und der Kartellbehörden und entwickle für Sie Compliance-Richtlinien. Ihr Vertriebsteam muss Ihr selektives Vertriebssystem verstehen. Im Rahmen von Schulungen erläutere ich Ihrem Team die Compliance-Richtlinien und was bei dem Vertrag des selektiven Vertriebssystems zu beachten ist.

Wenden Sie sich gerne an mich, wenn Sie als Geschäftsführer, CEO, Vertriebsleiter, Compliance Officer oder Marketing-Agentur Lösungen für Preisempfehlungen und die Gestaltung von Konditionen benötigen.

Lieferketten und Haftungsbeschränkung

Verzahnung von Haftungsbeschränkungen in Lieferketten mit Lieferanten und Kunden

Kein Markenhersteller kann heute alleine auf dem Markt bestehen. Lieferketten mit Lieferanten, Veredlern, Dienstleistern, Agenturen und Kunden sind heute eng miteinander verzahnt. Dies führt zu verschiedenen Haftungsrisiken. Ansprüche, die Ihr Kunde gegen Ihr Unternehmen geltend macht, müssen Sie rechtssicher an Ihren Lieferanten weitergeben können. Lassen Sie sich nicht zwischen Haftungsansprüchen und Haftungsbeschränkung aufreiben.

Zur Minimierung Ihres Haftungsrisikos biete ich Ihnen folgende Leistungen und Lösungen:
Im Haftungsfall unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht wie folgt:

Gerichtsverfahren

Vertretung bei Gerichtsverfahren

Bevorzugt verhelfe ich Ihnen ohne zeitraubende gerichtliche Auseinandersetzungen zu Ihrem Recht. Sollte es jedoch zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Vertrieb kommen, die nicht außergerichtlich zu klären sind, so streite ich als Prozessanwalt für Ihren Fall vor Gericht und vertrete Ihre Interessen. Meine langjährige Prozesserfahrung erstreckt sich auf zahlreiche vertriebsrechtliche Gerichtsverfahren in erster und zweiter Instanz, vor allem dem Oberlandesgericht Frankfurt und München. 

Vertretung vor Gericht
Ich prüfe, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist oder vertrete Sie vor Gericht.

Internationales Vertriebsrecht

Joint Ventures und Markenvertrieb

Als Fachanwalt für Internationales Vertriebsrecht unterstütze ich viele Unternehmen bei vertriebsrechtlichen Themen mit Auslandsbezug. Heutzutage gibt es kaum noch Unternehmen, die nicht mindestens in Teilen der EU tätig sind. Kartellverbote, die für den Vertrieb gelten, und Verbraucherschutzrechte sind europaweit vereinheitlicht. Ich berate Sie daher auch beim rechtlich optimierten Vertrieb Ihrer Produkte und Leistungen in der EU. Planen Sie etwa die EU-weite Markteinführung Ihrer Produkte, entwickle ich für Sie die passende Vertriebsstruktur.

Falls notwendig, kann ich auf ein dichtes Netzwerk an ausländischen Kanzleien zugreifen, die uns bei speziellen Fragen unterstützen können. Dies gilt auch bei gerichtlichen Herausforderungen, die sich für Ihre Unternehmen aus grenzüberschreitenden Lieferungen oder beendeten Verträgen mit Händlern, Handelsvertretern oder Herstellen ergeben können. 

W.U.:
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Dr. Andrelang hat unsere Ansprüche nach der Kündigung unseres Handelsvertretervertrags erfolgreich durchgesetzt und für unsere Rechte gekämpft. Wir haben Schadensersatz und unseren Handelsvertreterausgleich erhalten. Er war vor allem immer erreichbar. Vielen Dank.
G.L.:
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Mein Mitgesellschafter hat hinter meinem Rücken Konkurrenzgeschäfte betrieben. Mit andrelang law haben wir erfolgreich auf Auskunft und Schadensersatz geklagt. Die Prozessvertretung war top. Herrn Andrelang hat uns auch beim Ausschluss des anderen und der Neufassung unseres Gesellschaftsvertrags begleitet.
V.H.:
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Herr Dr. Andrelang hat uns sehr gut bei den Verhandlungen mit Einkaufsabteilung eines großen Unternehmens unterstützt. Wir haben nun ein klares Verständnis unserer rechtlichen Position. Wir schätzen ihn als Sparringspartner, um unsere Interessen und Argumente zu sortieren und effizient zu nutzen.
C.R.:
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Klar in der Beratung und knallhart in den Verhandlungen. Lässt sich nicht einschüchtern, bewahrt einen klaren Kopf. Sind sehr zufrieden.
F.B.
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Anfangs wussten wir nicht wie wir unseren Vertrieb gestalten sollen. Wir wollten die Händler nicht vor den Kopf stoßen, aber auch unsere Möglichkeiten umsetzen. Dr. Andrelang hat uns mehrere Ansätze für den selektiven Vertrieb aufgezeigt und dabei auch Risiken verdeutlicht. Wir konnten so eine für uns sehr passende Entscheidung treffen. Vielen Dank.
A.B.:
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Dr. Andrelang zeigt klar Handlungsoptionen auf und scheut keine Konfrontation. Wir hatten immer das Gefühl, dass er für unsere Sache brennt und unsere Interessen vor Gericht effizient vertritt. Wir sind mit dem Ausgang des Gerichtsverfahrens sehr zufrieden.
Vorherige
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Mandanten

Stimmen

Dr. Andrelang, LL. M.

Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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