Handelsvertreterrecht ist ein wichtiges Rechtsgebiet für Firmen, die auf Handelsvertreter als Vertriebskanal setzen. In diesem Wiki-Beitrag wollen wir das Handelsvertreterrecht genauer betrachten und aus Sicht eines Anwalts erläutern, was Firmen beachten sollten.
Was ist ein Handelsvertreter?
Ein Handelsvertreter ist eine Person oder eine Gesellschaft, die für ein Unternehmen als selbständiger Vermittler von Geschäften tätig ist. Der Handelsvertreter ist dabei nicht angestellt, sondern arbeitet auf selbständiger Basis. Der Handelsvertreter ist dazu verpflichtet, die Interessen des Unternehmens zu vertreten und für es Geschäfte abzuschließen.
Welche Pflichten bestehen gegenüber einem Handelsvertreter?
Ein Unternehmen hat gegenüber einem Handelsvertreter verschiedene Pflichten. Hierzu gehören unter anderem die folgenden:
- Informationspflicht: Das Unternehmen muss den Handelsvertreter über die Produkte, die Vertriebsstrategie sowie die abgeschlossenen Geschäfte informieren.
- Provisionspflicht: Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, dem Handelsvertreter die vereinbarte Provision für erfolgreich abgeschlossene Geschäfte abzurechnen und zu zahlen.
- Treuepflicht: Das Unternehmen muss dem Handelsvertreter gegenüber eine Treuepflicht einhalten und darf ihn nicht benachteiligen oder übervorteilen.
- Auskunftspflicht: Das Unternehmen muss dem Handelsvertreter Auskunft über die abgeschlossenen Geschäfte geben.
Was sollten Unternehmen bei der Beauftragung eines Handelsvertreters beachten?
Bevor ein Unternehmen einen Handelsvertreter einsetzt, sollte es verschiedene Aspekte beachten. Hierzu gehören unter anderem die folgenden:
- Vertragsgestaltung: Das Unternehmen sollte einen schriftlichen Vertrag mit dem Handelsvertreter abschließen, in dem die Rechte und Pflichten beider Parteien genau definiert sind.
- Provisionsvereinbarung: Das Unternehmen sollte die Provision und die Zahlungsbedingungen mit dem Handelsvertreter genau definieren und auch mögliche Sonderregelungen wie etwa Rückvergütungen oder Boni mit aufnehmen.
- Kündigungsfristen: Das Unternehmen sollte vertraglich auch die Kündigungsfristen für beide Parteien genau festlegen.
- Konkurrenzklauseln: Das Unternehmen sollte vertraglich auch Konkurrenzklauseln aufnehmen, die dem Handelsvertreter untersagen, für Wettbewerber des Unternehmens tätig zu werden.
- Gebiets- und Kundenzuweisungen: Das Unternehmen sollte klar regeln, ob dem Handelsvertreter ein bestimmtes Gebiet, etwa ein Land, oder bestimmte Kunden oder Kundengruppen zugewiesen werden.
Welche rechtlichen Besonderheiten gibt es im Handelsvertreterrecht?
Das Handelsvertreterrecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet und weist einige Besonderheiten auf. Hierzu gehören unter anderem die folgenden:
- Ausgleichsanspruch: Ein Handelsvertreter hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleichsanspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn das Unternehmen die Zusammenarbeit kündigt.
- Wettbewerbsverbot: Ein Handelsvertreter darf nach Beendigung der Zusammenarbeit für eine bestimmte Zeit nicht für Wettbewerber des Unternehmens tätig werden, wenn dies so vereinbart ist und dem Handelsvertreter eine Karenzentschädigung gezahlt wird.
- Gerichtsstand: Im Handelsvertreterrecht gibt es spezielle Regelungen zum Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Unternehmen und dem Handelsvertreter.
- Provisionsanspruch: Der Handelsvertreter hat in der Regel einen Anspruch auf Provision für die von ihm vermittelten Geschäfte. Ist der Handelsvertreter Gebietsvertreter, stehen ihm jedoch auch Provisionen für Geschäft mit in diesem Gebiet ansässigen Kunden zu, auch wenn er diese Geschäfte nicht aktiv vermittelt hat.
- Dokumentationspflichten: Das Unternehmen ist verpflichtet, dem Handelsvertreter eine Abrechnung über die vermittelten Geschäfte zur Verfügung zu stellen.
- Vertragsform: Im Handelsvertreterrecht ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Handelsvertreter vorgeschrieben, in der die wichtigsten Punkte geregelt sind.
Im Handelsgesetzbuch (HGB) finden sich wichtige Paragraphen zum Handelsvertreterrecht. Hier eine Auswahl:
- § 84 HGB: Definition des Handelsvertreters und Regelungen zu dessen Tätigkeit, Abschluss des Vertrags und Prokura.
- § 87a HGB: Regelungen zur Ausgleichsansprüchen bei Beendigung des Handelsvertretervertrags.
- § 89 HGB: Bestimmungen zur Haftung des Handelsvertreters für Pflichtverletzungen und Schäden gegenüber dem Unternehmen.
- § 89b HGB: Wettbewerbsverbot und dessen rechtliche Ausgestaltung im Handelsvertretervertrag.
- § 92a HGB: Regelungen zur Übertragung des Handelsvertretervertrags bei Tod oder Geschäftsaufgabe des Handelsvertreters.
- § 92 HGB: Bestimmungen zum Buchauszug und zur Abrechnung zwischen Unternehmen und Handelsvertreter.
Diese Paragraphen bilden die gesetzliche Grundlage für das Handelsvertreterrecht in Deutschland und sind für Unternehmen und Handelsvertreter gleichermaßen wichtig, um ihre Rechte und Pflichten zu kennen.
Wann sollte Sie Beratung durch eine Kanzlei in Anspruch nehmen?
Als Anwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht berate ich Firmen in allen Fragen rund um das Handelsvertreterrecht. Insbesondere bei der Gestaltung von Handelsvertreterverträgen ist es wichtig, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Auch bei der Beendigung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Handelsvertreter kann es zu Konflikten kommen, bei denen ich meinen Mandanten zur Seite stehe und sie in gerichtlichen Auseinandersetzungen vertrete.
Ein weiterer wichtiger Punkt im Handelsvertreterrecht ist die Abgrenzung zum Arbeitsrecht. Ein Handelsvertreter ist kein Arbeitnehmer, sondern ein selbstständiger Unternehmer. Daher finden in der Regel auch keine arbeitsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Dennoch ist es wichtig, dass die rechtliche Beziehung zwischen Unternehmen und Handelsvertreter eindeutig geklärt ist, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Handelsvertreterrecht ein spezielles Rechtsgebiet ist, das für Unternehmen und Handelsvertreter gleichermaßen relevant ist. Als Anwalt auf diesem Gebiet berate ich meine Mandanten umfassend zu allen Fragen rund um das Handelsvertreterrecht und und stehe ihnen bei Konflikten und gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite.