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Die Aufnahme neuer Gesellschafter in die GmbH

Die Aufnahme neuer Gesellschafter in eine GmbH ist ein entscheidender Meilenstein, der nicht nur die Eigentümerstruktur verändert, sondern auch weitreichende rechtliche, wirtschaftliche und strategische Implikationen hat. Dieser Prozess bietet die Möglichkeit, finanzielle Mittel zu generieren, strategische Partner zu gewinnen oder das Unternehmen neu auszurichten. Zugleich erfordert er eine präzise Vorbereitung, rechtliches Know-how und eine durchdachte Planung, um Risiken zu minimieren und die Integration reibungslos zu gestalten.

Kapitalerhöhung – Gesetzliche Regelungen

Das GmbH-Gesetz (GmbHG) und der Gesellschaftsvertrag der GmbH bilden die rechtliche Basis für die Aufnahme neuer Gesellschafter. Besonders relevant ist § 55 Abs. 1 GmbHG, der die Kapitalerhöhung als eine der gängigsten Methoden zur Aufnahme neuer Gesellschafter beschreibt. Wesentliche Anforderungen sind:

  • Formvorschriften: Die Erhöhung des eingetragenen Stammkapitals ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrags und erfordert einen Gesellschafterbeschluss, der mit einer Mehrheit von mindestens 75 % der Stimmen gefasst und notariell beurkundet werden muss. Der Gesellschafterbeschluss regelt nicht nur den Betrag der Kapitalerhöhung und die neuen Nennbeträge der Geschäftsanteile, sondern bestimmt auch, wer berechtigt ist, diese zu übernehmen. Zudem muss der neue Gesellschafter durch eine ausdrückliche Erklärung die neuen Geschäftsanteile übernehmen und die vereinbarte Einlage leisten. Dies kann als Barkapitalerhöhung (Geldzahlung) oder als Sachkapitalerhöhung (Einbringung von Sachwerten) erfolgen.
  • Eintragung ins Handelsregister: Die Kapitalerhöhung bzw. Satzungsänderung wird erst mit der Eintragung im Handelsregister wirksam. Hierfür sind die notariell beurkundeten Unterlagen sowie die Kapitaleinlage erforderlich.
  • Rechte der Gesellschafter: Bestehende Gesellschafter haben grundsätzlich ein Zeichnungsrecht auf neue Anteile. Falls ein neuer Gesellschafter in die GmbH aufgenommen werden soll, müssen die bisherigen Gesellschafter auf ihr jeweiliges Bezugsrecht verzichten.
  • Der Gesellschaftsvertrag: Neben gesetzlichen Vorgaben kann der Gesellschaftsvertrag weitere Anforderungen definieren, etwa Zustimmungserfordernisse, Anteilsbewertungsregeln oder spezifische Gewinnbeteiligungen. Diese individuellen Regelungen schaffen Klarheit und schützen die Interessen der bestehenden Gesellschafter.

Sonderform: Genehmigtes Kapital

Da eine Kapitalerhöhung durch einen satzungsändernden Beschluss aufwändig sein kann, besteht die Möglichkeit, die Geschäftsführer im Gesellschaftsvertrag zu ermächtigen, neue Geschäftsanteile auszugeben (genehmigtes Kapital). Dies erleichtert die Aufnahme neuer Gesellschafter, da nicht jedes Mal ein Notartermin für alle Gesellschafter erforderlich ist.

Anteilsübertragung durch bestehende Gesellschafter

Eine alternative Möglichkeit besteht darin, dass ein oder mehrere bestehende Gesellschafter ihre Geschäftsanteile an eine neue Person übertragen. Dies erfordert:

  • Notarielle Beurkundung des Übertragungsvertrags (Share Purchase Agreement), in dem die Übertragung der Geschäftsanteile genau definiert wird. Der Kaufpreis und eventuelle Garantien zur Absicherung des Käufers sollten vertraglich geregelt sein.
  • Prüfung von Übertragungsbeschränkungen oder Vorerwerbsrechten: Gesellschaftsverträge enthalten oft Regelungen zum Vorkaufsrecht anderer Gesellschafter oder Zustimmungserfordernisse der Gesellschafterversammlung.
  • Praktische Umsetzung: Dazu gehört eine Due-Diligence-Prüfung durch den neuen Gesellschafter, die Erstellung eines Vertragswerks, die notarielle Beurkundung und die Aktualisierung der Gesellschafterliste.

Strategische und praktische Vorbereitung

Eine erfolgreiche Gesellschafteraufnahme erfordert eine strategische Planung:

  1. Unternehmensbewertung: Eine fundierte Bewertung dient als Basis für die Festlegung des Werts der Geschäftsanteile. Methoden wie das Ertragswertverfahren oder das Discounted-Cashflow-Verfahren können genutzt werden.
  2. Vertragsgestaltung: Klare Regelungen zu Kaufpreis, Garantien, Wettbewerbsverboten und Exit-Klauseln minimieren zukünftige Streitigkeiten.
  3. Kommunikation und Integration: Eine transparente Kommunikation gegenüber Mitarbeitern und Stakeholdern erleichtert die Integration neuer Gesellschafter.

Sonderfall: Einziehung und Neuausgabe von Geschäftsanteilen

Verletzt ein Gesellschafter seine Pflichten grob (z. B. Verstöße gegen Wettbewerbsverbote), kann sein Anteil eingezogen werden. Die Gesellschafterversammlung kann dann neue Anteile ausgeben, die von einem neuen Gesellschafter übernommen werden. Die Gegenleistung ist dann nicht der Kaufpreis, sondern die Zahlung einer Abfindung an den ausgeschlossenen Gesellschafter.

Kapitalerhöhung vs. Geschäftsanteilsübertragung

Die beiden Methoden unterscheiden sich in folgenden Punkten:

  • Kapitalerhöhung: Frisches Kapital fließt in das Unternehmen, da der neue Gesellschafter seine Einlage an die GmbH zahlt.
  • Geschäftsanteilsübertragung: Der Kaufpreis geht an den bisherigen Gesellschafter, das Unternehmen selbst erhält kein neues Kapital.

Entscheidend ist also das Ziel: Geht es um eine Kapitalbeschaffung, ist die Kapitalerhöhung die bessere Wahl.

Besondere Herausforderungen und Gestaltungsfragen

  • Bezugsrechte bestehender Gesellschafter: Ein Ausschluss von Bezugsrechten ist rechtlich besonders zu begründen.
  • Bewertungsfragen und steuerliche Aspekte: Die Bewertung der Geschäftsanteile beeinflusst Kaufpreis und Steuerlast. Grunderwerbsteuern oder Einkommensteuern auf Veräußerungsgewinne können anfallen.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Die Aufnahme neuer Gesellschafter in eine GmbH ist ein komplexer Prozess, der rechtliche, steuerliche und strategische Überlegungen erfordert. Unternehmen sollten folgende Punkte beachten:

  • Rechtliche Grundlagen und Gesellschaftsvertrag prüfen
  • Strategische und wirtschaftliche Auswirkungen analysieren
  • Verträge klar und umfassend gestalten
  • Professionelle Beratung durch Rechts- und Steuerexperten einholen

Mit einer durchdachten Planung und einer klaren Strategie kann die Aufnahme neuer Gesellschafter zur Stärkung der finanziellen und strategischen Position des Unternehmens beitragen und dessen Zukunft nachhaltig gestalten.

Anwalt Gesellschaftsrecht und Handelsrecht

Dr. Andrelang, LL. M.

Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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