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Die neuen eCommerce-Regeln zum 13. Juni 2014

1.Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht ist europaweit vereinheitlicht. In der EU gilt allgemein eine Widerrufsfrist von 14 Tagen und eine einheitliche Musterwiderrufsbelehrung. Der Kunde muss sein Widerrufsrecht eindeutig ausüben, indem er seinen Widerruf eindeutig erklärt. Die bloße kommentarlose Rücksendung der Ware ohne Erklärung steht einem Widerruf nicht mehr gleich.

Wichtig ist auch, dass der Händler dem Kunden ab 13. Juni 2014 kein Rückgaberecht mehr als Alternative zum Widerrufsrecht gewähren kann.

2.Widerrufsformular

Ab 13. Juni 2014 ist auch das Widerrufsformular EU-weit vereinheitlicht. Der Händler ist nach den Regeln zudem verpflichtet, dem Verbraucher das Widerrufsformular innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch spätestens mit der Lieferung der Ware zur Verfügung zu stellen. Der Händler kann das Widerrufsformular etwa zusammen mit der Widerrufsbelehrung an seine Bestellbestätigung als Datei anhängen. Die AGB sollten, um Vertragsinhalt zu werden, bereits während des Bestellvorgangs zur Kenntnis gebracht und bestätigt lassen werden.

3.Das Vorgehen beim Widerruf

Erklärt der Kunde wirksam den Widerruf des Vertrags bzw. seiner Vertragserklärung, sind die ausgetauschten und empfangenen Leistungen jeweils zurück zu gewähren. Hierfür sehen die neuen eCommerce-Regeln jeweils eine Frist von 14 Tagen vor: Der Kunde muss die bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs an den Händler zurücksenden. Solange der Händler die Ware nicht erhält bzw. der Kunde die Rücksendung nachweist, hat der online-Händler das Recht, den Kaufpreis zurück zu behalten.

In jedem Fall, also auch ohne wirksame Widerrufsbelehrung, erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach 1 Jahr und 14 Tagen.

4. Kosten der Rücksendung

Für den Fall des Widerrufs muss der Verbraucher die Kosten der Rücksendung tragen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Händler ihn vorher über diese Kostentragungspflicht informiert hat. Dies ist im Gesetz so geregelt, so dass hierfür weder eine gesonderte Vereinbarung notwendig ist und auch die „40-EUR-Grenze“ nicht mehr gilt. Selbstverständlich bleibt der Online-Händler berechtigt, die Kosten der Rücksendung freiwillig zu übernehmen.

Der online-Händler ist im Fall des Widerrufs somit nur verpflichtet, die Standardkosten für die Sendung der Ware zum Kunden zu übernehmen. Bei nicht paketversandfähiger Ware hat der Online-Händler die Höhe der Rücksendkosten in der Widerrufsbelehrung anzugeben.

5.Zusatzleistungen und Zusatzkosten

Der online-Händler bleibt berechtigt, dem Kunden zur Hauptleistungen Zusatzleistungen anzubieten. Checkboxen, mit denen der Kunde Zusatzleistungen buchen bzw. erwerben kann, dürfen jedoch nicht mehr automatisch angehakt sein. Der Kunde muss aktiv sein „Häkchen“ setzen.

Zusatzkosten, die den Verbraucher zum Beispiel in Form von Bearbeitungsgebühren oder ein Entgelt für eine Stornoversicherung treffen können, müssen in Zukunft ausdrücklich vereinbart werden. Für telefonische Anfragen von Bestandskunden darf der online-Händler zudem keine höheren Kosten als den Grundtarif verlangen.

6.Zahlungsmittel

Auch bei den Zahlungsmitteln haben sich die Bestimmungen geändert. Der Händler darf für Zahlungen des Kunden mit Kreditkarte oder anderen Zahlungsmittel keine Zuschläge mehr erheben, die er für sich behält. Jeder Händler ist zudem verpflichtet, jedem Verbraucher mindestens ein zumutbares Zahlungsmittel zur Verfügung stellen, mit dem er ohne Aufschläge seine Zahlungspflicht erfüllen kann.

Anwalt Gesellschaftsrecht und Handelsrecht

Dr. Andrelang, LL. M.

Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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