Donnersbergerstrasse 5

80634 Munich

Management liability: Breach of duty towards the GmbH

Die Geschäftsführerhaftung ist ein heikles Thema: Das Gesetz bestimmt, dass die Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden haben. Ein Geschäftsführer, der seine Pflichten verletzt, haften der Gesellschaft für den entstandenen Schaden. Schützen kann ihn und die Gesellschaft eine D&O-Versicherung. Autor: Dr. Christian Andrelang, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht […]