Donnersbergerstraße 5

80634 München

Fachanwalt für Handelsrecht in München

Handelsrecht: Rechtssicherheit für Ihren geschäftlichen Erfolg

Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. In einem dynamischen Marktumfeld ist eine fundierte Anwalt Handelsrecht Beratung entscheidend, um rechtliche Fallstricke frühzeitig zu erkennen und die Weichen für nachhaltiges Wachstum zu stellen. Als spezialisierte Kanzlei für Handelsrecht unterstützen wir Unternehmen bei der Gestaltung komplexer Verträge und der Durchsetzung ihrer Interessen.

  • Strategische Handelsberatung

    Mit fundierter Beratung zum Handelsrecht, Vertriebsrecht und Unternehmensrecht unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Ausgestaltung Ihrer Geschäftsmodelle.

  • Rechtssichere Handelsverträge

    Ein präziser Anwalt Handelsvertrag ist die Basis für Ihren Erfolg. Ich optimiere das Vertragsrecht für Unternehmen, um Haftungsrisiken proaktiv zu minimieren.

  • Digitaler Handel & Plattformen

    Ich begleite Sie im internationalen Handelsrecht bei der rechtssicheren Gestaltung von Online-Vertriebssystemen, Lieferbedingungen und B2B-Plattformen.

Strategische Beratung durch Ihren Fachanwalt für Handelsrecht

Die Anforderungen an moderne Unternehmen steigen stetig. Ob im nationalen oder globalen Kontext – ein Rechtsanwalt für Handelsrecht fungiert als strategischer Partner. Unsere Kanzlei bietet Ihnen tiefgreifende Expertise durch einen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, der die wirtschaftlichen Zusammenhänge hinter den Paragrafen versteht.

Dr Christian Andrelang

Im Fokus unserer Tätigkeit im Handelsrecht München stehen:

  • Prüfung und Gestaltung von Handelsgeschäften.

  • Beratung zur Kaufmannseigenschaft und Firmenrecht.

  • Lösung komplexer Fragestellungen im Unternehmensrecht.

1. Kontakt und Verständnis

Kontaktieren Sie mich gerne mit Ihrem kartellrechtlichen Anliegen. Mir ist wichtig, Ihre Fragestellung und Ihr Ziel genau zu verstehen, um im ersten Schritt das geeignete Vorgehen für Sie zu prüfen.

2. Optionen und Lösung

Häufig führen mehrere Wege zu Ziel. Wo das bei Ihnen der Fall ist, wählen wir anhand meiner rechtlichen Einschätzung die für Sie passende Kombination von Handlungsoptionen, um Ihr Anliegen zu lösen.

3. Umsetzung und Ergebnis

Die gewählte Lösung wird rechtssicher umgesetzt und fortgesetzt, bis das Ergebnis mit Ihrem Ziel übereinstimmt. Damit Ihr Unternehmen sicher auf dem Markt agieren kann.

Sie benötigen eine Rechtsberatung?

Sie können sich selbstverständlich voll und ganz auf meine und die Unterstützung meiner Kanzlei andrelang law in München verlassen. Fragen Sie mich unverbindlich an.

Vertragsrecht für Unternehmen & Handelsvertreterrecht

Ein rechtssicherer Anwalt Handelsvertrag ist das Fundament jeder Geschäftsbeziehung. Wir unterstützen Sie im Vertragsrecht für Unternehmen, um Haftungsrisiken zu minimieren und klare Konditionen zu schaffen.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Handelsvertreterrecht. Als erfahrener Anwalt für Handelsvertretung beraten wir sowohl Prinzipale als auch Handelsvertreter bei:

  • Der Erstellung und Optimierung von Vertreterverträgen.

  • Fragen zum Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB.

  • Der Beendigung von Vertriebsstrukturen durch einen spezialisierten Handelsvertreterrecht Anwalt.

Rechtsanwalt München
Sicherer Handelsverkehr

Mit fundierter Anwalt Handelsrecht Beratung und Expertise im Unternehmensrecht unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Handelsgeschäfte.

Rechtsanwalt München
Klare Vertragsgestaltung
Als Anwalt für Handelsverträge sorge ich im Vertragsrecht für Unternehmen für klare Verhältnisse und minimiere Ihre Haftungsrisiken bei jedem Geschäftsabschluss.
Rechtsanwalt München
Deutsches HGB & Wirtschaftsrecht

Als Fachanwalt für Handelsrecht stelle ich sicher, dass Ihre Verträge und Geschäftsprozesse vollständig den Anforderungen des HGB entsprechen, und schütze Sie proaktiv vor rechtlichen Risiken im innerdeutschen B2B-Verkehr.

Rechtssichere Gestaltung Ihrer Vertriebs- und Handelsbeziehungen nach deutschem Recht

Im dynamischen wirtschaftlichen Umfeld Deutschlands bildet das Handelsgesetzbuch (HGB) das Rückgrat für rechtssichere Geschäfte zwischen Kaufleuten. Doch über die rein vertragsrechtliche Ebene hinaus setzen insbesondere das Kartellrecht und das Handelsvertreterrecht enge Grenzen, die Unternehmer kennen müssen, um kostspielige Bußgelder und unwirksame Vertragsklauseln zu vermeiden.

Das Handelsvertreter-Privileg als strategische Lösung

Für Unternehmen, die eine maximale Kontrolle über ihre Preisgestaltung benötigen, bietet das sogenannte kartellrechtliche Handelsvertreter-Privileg eine rechtssichere Alternative. Wenn ein Vertriebspartner kartellrechtlich als „echter Handelsvertreter“ eingestuft wird, darf der Unternehmer ihm verbindliche Preise und Konditionen vorgeben.

Der entscheidende Faktor ist hierbei die Risikoverteilung: Der Vertriebspartner darf kein nennenswertes wirtschaftliches oder unternehmerisches Risiko tragen. Damit dieses Privileg greift, müssen folgende Risiken vollständig beim Unternehmer liegen:

  • Waren- und Logistikrisiko: Kosten für Lagerhaltung und Transport müssen vom Unternehmer getragen werden.

  • Investitionsrisiko: Der Partner darf nicht verpflichtet sein, auf eigene Kosten in spezifische Ausrüstung oder Schulungen zu investieren.

  • Haftungsrisiko: Der Schutz vor Kundenausfällen (Delkredere) und die Kosten für die Mängelhaftung müssen beim Hersteller verbleiben.

Konfliktlösung: Ihr Anwalt im Handelsstreit

Nicht jeder Konflikt lässt sich außergerichtlich lösen. Wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern kommt, benötigen Sie einen durchsetzungsstarken Anwalt für Handelsstreit. Wir vertreten Ihre Interessen vor den Handelskammern der Landgerichte und sorgen für eine effiziente Prozessführung.

Unsere Leistungen in der Übersicht:

  1. Forensik & Prozessführung: Vertretung durch einen erfahrenen Anwalt Handelsrecht.

  2. Prävention: Risikomanagement zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten.

  3. Expertise: Spezialisierte Beratung als Fachanwalt für Handelsrecht.

Rechtsanwalt München

Ihr Kontakt zum Handelsrecht in München

Kompetenz in jeder Phase: Ihre Kanzlei für Handelsrecht in München

Suchen Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Handelsrecht oder benötigen Sie Unterstützung bei einem komplexen Handelsstreit? Als spezialisierter Rechtsanwalt für Handelsrecht bietet Dr. Christian Andrelang maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen, Geschäftsführer und Händler.

Unsere Expertise umfasst:

  • Nationales und Internationales Handelsrecht: Rechtssichere Gestaltung grenzüberschreitender Geschäfte und Lieferketten.

  • Vertragsrecht für Unternehmen: Prüfung und Erstellung rechtssicherer B2B-Verträge zur Risikominimierung.

  • Handelsvertreterrecht: Kompetenter Anwalt für Handelsvertretung bei Vertragsgestaltung und Ausgleichsansprüchen.

  • Unternehmensrecht: Ganzheitliche Beratung durch einen versierten Anwalt für Unternehmensrecht.

Die Wahl des richtigen Partners entscheidet oft über den Ausgang eines Konflikts. Bei andrelang law profitieren Sie von einer Doppelqualifikation und tiefer Marktkenntnis:

  1. Spezialisierung: Dr. Christian Andrelang ist sowohl Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht als auch Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

  2. Erfahrung: Langjährige Praxis als Wirtschaftsrecht Anwalt in München, insbesondere in komplexen, grenzüberschreitenden Fällen und im internationalen Handelsrecht.

  3. Standort: Zentrales Handelsrecht München Know-how gepaart mit einem globalen Netzwerk für grenzüberschreitende Mandate.

  4. Konfliktlösung: Wir vertreten Sie als Anwalt im Handelsstreit konsequent vor den Handelskammern der Landgerichte.

FAQ: Rechtssichere Preisgestaltung & Vertrieb in Deutschland

Darf ich meinen Händlern vorschreiben, zu welchem Preis sie verkaufen müssen?
Nein. Ein zentraler Aspekt im deutschen Handelsrecht ist die Preishoheit des Händlers. Es ist Herstellern grundsätzlich untersagt, feste Verkaufspreise oder Mindestpreise vorzuschreiben.

Was gilt als unzulässige Preisbindung?
Verstöße können direkt durch Vertragsklauseln entstehen oder indirekt durch Druck – etwa durch die Begrenzung von maximalen Rabatten oder die Kopplung von Werbezuschüssen an ein bestimmtes Preisniveau. Auch Drohungen mit Lieferstopps oder die Bindung an Wettbewerberpreise sind unzulässig.

Welche Preisvorgaben sind für mich als Unternehmer zulässig?
Zulässig bleiben folgende Instrumente, sofern sie den Wettbewerb nicht behindern:

  • Unverbindliche Preisempfehlungen (UVP): Diese müssen ohne Druck oder Anreize ausgesprochen werden.

  • Höchstverkaufspreise: Diese sind erlaubt, um Endverbraucher vor zu hohen Preisen zu schützen.

  • Zeitlich befristete Sonderaktionen: Gemeinsame Werbekampagnen können für einen Zeitraum von ca. 2 bis 6 Wochen koordiniert werden.

Wann darf ich ausnahmsweise doch Mindestpreise vorgeben?
Ausnahmen sind eng begrenzt und nur zulässig, wenn sie die Effizienz steigern. Dies betrifft etwa die Einführung neuer Produkte, die Verhinderung von Lockvogelangeboten (Verkauf unter Einkaufspreis) oder den Schutz von Fachhändlern vor dem Trittbrettfahrer-Problem bei beratungsintensiven Waren.

Wie kann ich die Preise über ein Handelsvertreter-Modell steuern?
Durch das kartellrechtliche Handelsvertreter-Privileg. Wenn der Vertriebspartner als „verlängerter Arm“ des Unternehmens agiert und keinerlei nennenswerte wirtschaftliche Risiken (Lager, Marketing, Haftung) trägt, darf der Unternehmer die Preise und Konditionen verbindlich festlegen.

Muss mein Partner dafür ein Handelsvertreter nach dem HGB sein?
Nicht zwingend. Der kartellrechtliche Begriff ist weiter gefasst als der handelsrechtliche Begriff der §§ 84 ff. HGB. Entscheidend ist allein die tatsächliche Befreiung des Partners von unternehmerischen Risiken.

M.P.:
Dr. Andrelang hat unser Unternehmen durch eine komplexe kartellrechtliche Untersuchung geführt. Sein profundes Wissen und seine zielgerichtete Vorgehensweise waren unverzichtbar. Wir fühlten uns zu jeder Zeit bestens beraten.
A.S.:
In Sachen Kartellrecht ist Dr. Andrelang für uns die erste Anlaufstelle. Er versteht es, komplexe Sachverhalte verständlich darzulegen und strategisch klug zu handeln.
L.L.
Für uns als junges Unternehmen war das Kartellrecht Neuland. Dank Dr. Andrelang konnten wir sicherstellen, dass wir alle rechtlichen Aspekte korrekt beachten. Sein Engagement und seine Expertise sind beeindruckend.
H.W.:
Herr Andrelang begleitet uns schon seit Jahren in kartellrechtlichen Angelegenheiten. Seine proaktive Herangehensweise und das tiefgründige Verständnis für unsere Branche machen die Zusammenarbeit besonders wertvoll.
F.F.:
Als Unternehmer führt für mich kein Weg an Dr. Andrelang vorbei. Seine Beratung ist stets fundiert und praxisorientiert. Er hat uns schon mehrfach vor potenziellen Fallstricken bewahrt.
A.W.:
In einem internationalen Kartellverfahren war Anwalt Andrelang eine unverzichtbare Stütze für uns. Seine vorausschauende Planung und detaillierte Analyse haben maßgeblich zum positiven Ausgang beigetragen.

Mandanten

Stimmen

"Sicher und compliant: Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Wettbewerb."“

Rechtsanwalt Dr. Andrelang
Anwalt Gesellschaftsrecht und Handelsrecht

Dr. Andrelang, LL. M.

Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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