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Schadensersatz bei Kartellverstößen – Die 7 wichtigsten Schritte bei Klagen

Schadensersatz bei Kartellverstößen – Kartellabsprachen lohnen sich nicht mehr! Dies ist das klare Fazit der jüngsten Entwicklungen im Kartellrecht. Immer wieder werden Kartelle aufgedeckt: das Schienen-Kartell, das Aufzug-Kartell, das Lkw-Kartell. Die 9. GWB-Novelle erleichtert nun zusätzlich die privatrechtliche Durchsetzung von Klagen auf Schadensersatz bei Kartellverstößen. Ist Ihr Unternehmen möglicherweise Opfer von überhöhten Preisen eines Kartells? Dann sind kartellrechtliche Schadensersatzansprüche für Ihr Unternehmen eine Möglichkeit, den Schaden auszugleichen. Im Folgenden sind die sieben wichtigsten Aspekte von Klagen auf Schadensersatz bei Kartellverstößen zusammengefasst. Hier erfahren Sie weitere Einzelheiten zu meiner [link text=”Fokussierung auf Kartellrecht” id=”71″] und meiner [link text=”Erfahrung bei der Prozessvertretung” id=”73″] von Unternehmen.

1. Nachweis eines Kartells

Als Abnehmer nachzuweisen, dass Ihr Unternehmen Opfer eines Kartells wurde, ist nahezu unmöglich. Kartellabsprachen spielen sich im Geheimen ab. In der Regel dringt nichts nach außen. Hier helfen die Kartellbehörden. Sie gehen Hinweisen auf Preiskartelle nach und ermitteln, oftmals nach Hinweisen von so genannten whistle blowern. Diese Ermittlungen und vor allem kartellrechtliche Bußgelder werden veröffentlicht. Das Kartellrecht gibt Unternehmen, denen Schadensersatz bei Kartellverstößen zustehen können, ein Auskunftsrecht. Ihr Unternehmen kann also die Ermittlungsergebnisse nutzen und vor Gericht verwenden, um die kartellrechtliche Schadensersatzklage durchzusetzen. Dies ist eine große Erleichterung. Wie diese Informationsbeschaffung im Einzelnen funktioniert, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

2. Nachweis Ihres Schadensersatz bei Kartellverstößen

Der Nachweis des Schadensersatz bei Kartellverstößen durch Ihr Unternehmens kann schwierig sein – aber auch hier gibt Ihnen das Kartellrecht wichtige Hilfen an die Hand. Insbesondere besteht eine gesetzliche widerleglich Vermutung, dass ein Kartell einen Schaden verursacht. Zudem muss der Schaden der Höhe nach „nur“ plausibilisiert werden. Zum einen ist notwendig darzulegen, zu welchem Preis Ihr Unternehmen die Produkte bezogen hat. Hier bestehen noch keine Probleme.

Zum anderen müssen wir erläutern, welchen Preis Ihr Unternehmen ohne die Kartellabsprache gezahlt hätte. Hier ist oftmals ein Sachverständigengutachten notwendig. Diese Gutachten müssen nicht auf den Cent genau den Schadensersatz bei Kartellverstößen nachweisen. Sie müssen nur so plausibel sein, dass sie eine geeignete Grundlage für die Schätzung der Höhe der kartellrechtlichen Schadensersatzforderungen sind. Allerdings helfen auch hier die Unterlagen der Kartellbehörden, die oft wichtige Hinweise zum „eigentlichen“ Marktpreis enthalten. Das Gericht, vor dem die Klage auf Schadensersatz bei Kartellverstößen geltend gemacht ist, ist an die bestandskräftige Feststellung des Verstoßes durch die Kartellbehörde gebunden.

3. Schadensabwälzung

Zu beachten ist, dass in einer Klage auf Schadensersatz bei Kartellverstößen auch berücksichtigt wird, ob Ihr Unternehmen den Preisaufschlag, der durch das Kartell verursacht wurde, an seine Abnehmer weiterreichen konnte. Dies ist insbesondere bei der Bestimmung der Schadenshöhe wichtig. Die Mitglieder des Kartells können sich aber nicht automatisch damit entlasten, dass ja gar kein Schaden entstanden sei, weil die Bezugspreise eingepreist worden sind. Dies ist eine wichtige Erleichterung für Ihr Unternehmen bei der Berechnung der kartellrechtlichen Schadensersatzforderungen.

4. Verjährung Ihrer Ansprüche

Oftmals vergehen Jahre, bis die Behörden ein Kartell aufgedecken. Hier drohte in der Vergangenheit immer, dass kartellrechtliche Schadensersatzansprüche bereits verjährt sind, wenn die Öffentlichkeit hiervon erfährt. Doch auch hier hilft das Kartellrecht. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt jedoch erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der kartellrechtliche Schadensersatzanspruch entstanden ist, Sie von dem Kartell und den Kartellbeteiligten Kenntnis erlangten und in dem das Kartell beendet worden ist.

5. Ablauf des Klageverfahrens

Jedes Klageverfahren, auch Klagen auf Schadensersatz bei Kartellverstößen, beginnt mit einer Klageschrift an das richtige Gericht. Hier ist bereits eine erste wichtige Hürde, weil eine Klage bei einem Gericht, das nicht zuständig ist, unzulässig ist. Die Klage muss den Verstoß gegen das Kartellrecht, also das Kartell selbst, darlegen. Hier helfen die Auskünfte der Kartellbehörden. Zudem muss die KLage den erlittene Schaden erläutern und plausibilisieren. Hier hilft eine plausible Berechnung anhand der Anzahl der gekauften Waren, der durch das Kartell erhöhte und gezahlte Preis und der eigentliche Preis, wie er ohne das Kartell bestanden hätte. Waren mehrere Unternehmen an dem Kartell beteiligt, können Sie gegen alle gleichzeitig vorgehen. Im Fall Ihres Sieges mit Ihrer kartellrechtlichen Schadensersatzklage können Sie sich dann aussuchen, wer Ihnen Ihren Schaden zu ersetzen hat.

6. Kosten

Die Kosten hängen von der Höhe der kartellrechtlichen Schadensersatzforderung ab. Je höhe die kartellrechtliche Schadensersatzforderung, desto höher auch die Kosten. Eine Kostenschätzung gebe ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Selbstverständlich gilt auch bei kartellrechtlichen Schadensersatzklagen der allgemeine Grundsatz: Wer den Rechtsstreit verliert, hat die Kosten zu tragen. Ihr Unternehmen kann sich auch mit anderen Kartellgeschädigten zusammentun und dadurch Ressourcen bündeln. andrelang law ist mit führenden Prozessfinanzierern in Kontakt, die die Finanzierung der Prozesskosten, die als Vorschuss zu zahlen sind, übernehmen.

7. Dauer des Verfahrens

Kartellrechtliche Schadensersatzklagen und ihre Dauer hängen immer von den Umständen ab. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil eines Berufungsgerichts können wenige Jahre vergehen. Die Durchsetzung Ihrer kartellrechtlichen Schadensersatzklage hat sich durch die Gesetzesänderungen im Juni 2017 jedoch stark erhöht. Kartellopfern stehen viele Erleichterungen zur Hand, die auch eine schnelle Erledigung einer kartellrechtlichen Schadensersatzklage bewirken können.

Anwalt Gesellschaftsrecht und Handelsrecht

Dr. Andrelang, LL. M.

Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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