Liefervertrag – Grenzen von Lieferverweigerung und Kündigungsrecht
Die Hersteller und Lieferanten von Sortimenten investieren viel Zeit und Geld in den Aufbau ihrer Marke und die markengerechte Sortimentsgestaltung. Sie erwarten daher, dass die
Kartell- und Wettbewerbsrecht wirken in alle Geschäftsbereiche eines Unternehmens hinein. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht mit meiner Kanzlei in Münche berate ich Hersteller, Lieferanten, Importeure, Händler und Vertriebsagenturen in den unterschiedlichsten kartellrechtlichen Themen.
Mit meiner langjährigen Expertise biete ich Ihnen Klarheit und Sicherheit zu Ihren kartellrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und rechtlichen Grenzen. So etwa bei Vertrieb, Einkaufsgemeinschaften mit Wettbewerbern, Preisempfehlungen, Exklusivitätsvereinbarungen, vertraglichen Lieferpflichten, Mittelstandskartellen oder Schadensersatzansprüchen, Vorgehen gegen Vertragskündigungen und bei Verstößen gegen Kartell- sowie Wettbewerbsrecht.
Vertrieb und Handel | E-Commerce und online-Handel | Preisvorgaben | Selektiver Vertrieb
Kündigung und Belieferungsanspruch | Exklusivität | Kooperationen und Mittelstandskartelle | Forschung und Entwicklung
Schadensersatz bei Preiskartellen | Compliance | Unterlassungsanspruch
Ein Kartellverstoß kann sich für jede Firma an den verschiedensten Stellen der Lieferkette ergeben. Aus der Vielzahl der kartellrechtlichen Aspekte habe ich bei den folgenden Themen Schwerpunkte bei der Beratung und Vertretung meiner Mandanten gesetzt:
Das Kartellrecht ist eine Spezialmaterie. Sichere Rechtskenntnisse und langjährige Erfahrung sind erforderlich, um Ihnen die folgenden Lösungen anzubieten. Hierbei sind auch die Schnittstellen zum Vertriebs- und Gesellschaftsrecht und der gewerbliche Rechtsschutz abgedeckt.
Kontaktieren Sie mich gerne mit Ihrem kartellrechtlichen Anliegen. Mir ist wichtig, Ihre Fragestellung und Ihr Ziel genau zu verstehen, um im ersten Schritt das geeignete Vorgehen für Sie zu prüfen.
Häufig führen mehrere Wege zu Ziel. Wo das bei Ihnen der Fall ist, wählen wir anhand meiner rechtlichen Einschätzung die für Sie passende Kombination von Handlungsoptionen, um Ihr Anliegen zu lösen.
Die gewählte Lösung wird rechtssicher umgesetzt und fortgesetzt, bis das Ergebnis mit Ihrem Ziel übereinstimmt. Damit Ihr Unternehmen sicher auf dem Markt agieren kann.
Sie können sich selbstverständlich voll und ganz auf meine und die Unterstützung meiner Kanzlei andrelang law in München verlassen. Fragen Sie mich unverbindlich an.
Besonders an den Schnittstellen zwischen Vertrieb, E-Commerce, sowie Kartell- und Wettbewerbsrecht stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Seite. Kartell- und Wettbewerbsrecht sind beim Vertrieb in der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht. Daher biete ich meine Beratung in vertriebskartellrechtlichen Themen in Deutschland und innerhalb der Europäischen Union an. Für Ihren Vertrieb sind europäische Normen und Entscheidungen des europäischen Gerichts und der Europäischen Kommission besonders wichtig.
Mit Beratung zum Vertriebskartellrechtl, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht unterstütze ich Sie bei der Strukturierung Ihres Vertriebs.
Ich zeige Ihnen, wie Sie Ihren Online-Handel für die Website-Nutzung, Qualitätsvorgaben, das dual pricing und den Dualen Vertrieb kartellrechtlich sicher gestalten.
Ich erläutere Ihnen als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht das Kartellrecht zur sicheren Strukturierung Ihres Vertriebs. Sowohl beim stationären Handel als auch beim Internetvertrieb spielt das europäische Vertriebskartellrecht eine besondere Rolle. Wichtige Beispiele dafür sind der Selektive Vertrieb und der Exklusivvertrieb, die Preisgestaltung mit Rabatt-, Bonus- und Rückvergütungssystemen, der Einsatz von Handelsvertretern, der Schutz vor Graumarktimporten sowie die Rolle von Verkaufsplattformen oder Preisvergleichsportalen.
Kaum ein Mandant kommt um die Themen E-Commerce, sowie selektiver Vertrieb, mit Auswahlkriterien für die Selektion von autorisierten Händlern herum. Mit meiner Kanzlei helfe ich Ihnen, das Kartellrecht rechtssicher anzuwenden, um Ihre vertriebsrechtlichen Themen optimal zu betreuen.
Die Preisgestaltungen und indirekten Preisvorgaben müssen mit dem Kartell- und Wettbewerbsrecht in Einklang stehen. Plattformverbote, Preisvergleichsportale oder die Verwendung eines Preisalgorithmus zur Festsetzung von Preisen sind wichtige Schwerpunkte eines modernen E-Commerce-Konzepts. Diese müssen im Wettbewerb gut abgesichert sein. Auch beim Vertrieb und E-Commerce mit Gewinnspielen überschneiden sich Kartell- und Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht und Vorschriften des lauteren Wettbewerbs.
Exklusive Belieferung sichert Ihnen oder Ihrem Vertragspartner einen besonderen Zugang zu Produkten, Komponenten oder Dienstleistungen. Schließen Sie Ihre Wettbewerber von Bezugs- oder Lieferquellen aus, müssen Sie dies in Übereinstimmung mit dem Kartellrecht tun. Gleichermaßen können Sie sich gegen eine unberechtigte Kündigung Ihres Liefervertrags und die Lieferverweigerung wehren. Ich prüfe als spezialisierter Anwalt Ihre rechtliche Position, unterstütze Sie mit Vertragsentwürfen und zeige Ihnen Alternativen gegen mögliche Kartellverstöße.
Oft stellt sich – trotz Kündigung – die Frage nach einem Belieferungsanspruch. Ist Ihre Firma von einem Hersteller oder Lieferanten unternehmensbedingt abhängig, kann Ihnen ein Belieferungsanspruch zustehen. Dies gilt vor allem, wenn Sie ein bestimmtes Produktsortiment anbieten müssen, um am Markt zu bestehen. Markenhersteller, die eine besonders herausgehobene Marktstellung haben, sind möglicherweise verpflichtet Sie zu beliefern. Ich kläre in solchen Fällen, inwieweit Sortimentsabhängigkeit besteht, prüfe die Ansprüche meiner Mandanten und übernehme die Vertretung in Verhandlungen.
Die Hersteller und Lieferanten von Sortimenten investieren viel Zeit und Geld in den Aufbau ihrer Marke und die markengerechte Sortimentsgestaltung. Sie erwarten daher, dass die
Als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht in München berate ich meine Mandanten bei Kooperationen mit Wettbewerbern in Deutschland sowie grenzüberschreitend in der Europäischen Union. Kooperationen werden durch einfache Verträge, als Mittelstandskartelle oder Gemeinschaftsunternehmen wie Joint Ventures geschaffen. Diese Kooperationen dienen unterschiedlichen Zwecken. Häufig geht es dabei um Einkaufskooperationen, Vertriebsgemeinschaften oder gemeinsame Forschung, Entwicklung und Vermarktung.
Führen Kooperationen zu Effizienzgewinnen und profitiert dabei auch die Kundenseite, bestehen einige rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten. Diese nutze ich für Sie best möglichst aus. Sollten Sie für Ihre Firma kritischere Abreden, wie exklusive Liefervereinbarungen, Gebietsexklusivität, Kundenzuweisungen oder den Austausch von Informationen planen, entwickle ich für Ihre Firma ideale Lösungen. Dabei sind das Wettbewerbs- und Kartellrecht immer im Fluss.
Die europäischen Regelungen zu Kooperationen von Wettbewerbern entwickeln sich ständig weiter. Benötigt Ihr Unternehmen eine Beratung zwecks einer Kooperation mit einem aktuellen oder potenziellen Wettbewerber, können Sie sich gerne jederzeit bei mir melden.
Kartellrechtliche Entflechtungsverfahren sind teuer und kosten Zeit. Ein Mittelstandskartell ist eine von mehreren möglichen Lösungen. Ist Ihr Unternehmen mit einem Wettbewerber dauerhaft verbunden, etwa in
Unternehmen vereinbaren oft eine Kooperation, weil sie sich davon die Einsparung von Kosten erwarten. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Internationales Wirtschaftsrecht berate
Ein Mittelstandskartell kann für kleine und mittlere Unternehmen erhebliche wettbewerbliche Vorteile bringen, um im Wettbewerb mit den großen Unternehmen einer Branche bestehen zu können. Dies
Ihr unternehmerischer Erfolg kann an kartellrechtliche Grenzen stoßen. Besitzen Sie mit Ihrem Unternehmen alleine oder mit Wettbewerbern einen Marktanteil von mehr als 40 %, setzt das Kartellrecht Grenzen im Umgang mit Kunden und Lieferanten. Das Kartellrecht verbietet nicht Ihre Markmacht oder Ihre Marktbeherrschung. Es verbietet jedoch deren Missbrauch. Viele Unternehmen suchen meine Beratung und Unterstützung als Anwalt im Zusammenhang mit Marktbeherrschung. Insbesondere kann die Vertragsfreiheit eingeschränkt sein.
Beispiele dafür sind Pflichten zur Belieferung wegen einer marktbeherrschenden Stellung oder konkrete sortimentsbedingte Abhängigkeit und Marktdominanz. Rabattsysteme, die Lizenzierung von Patenten und die Gestaltung von Lieferkonditionen sind in der Regel dem jeweiligen Unternehmen überlassen. Im Falle einer marktbeherrschenden Stellung setzt das Kartellrecht jedoch Grenzen, um kartellrechtswidrige Diskriminierung oder Behinderung zu vermeiden. Dabei können Treuerabatte, der Ausschluss von Lizenznehmern und Kunden oder abweichende Lieferbedingungen unzulässig werden.
Wird etwa die Belieferung verweigert, muss stets ausgeschlossen sein, dass hierin ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu sehen ist. Ich übernehme mit meiner Kanzlei für Internationales Wirtschaftsrecht und als Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Ihre Vertretung in Verhandlungen mit Ihrem Vertragspartner. Des weiteren entwickle ich für Ihr Unternehmen die besten Verteidigungsstrategien.
Als Ihr Fachanwalt kläre ich für Sie die rechtlichen Möglichkeiten, wenn Sie unternehmerische Entscheidung treffen, ein bestimmtes Unternehmen nicht mit Produkten beliefern oder Softwarelösungen und Dienstleistungen nicht erbringen möchten.
Die Europäische Kommission hat gegen den Bierhersteller AB InBev im Mai 2019 wegen einem Verstoß gegen Kartellrecht eine Geldbuße in Höhe von EUR 200 Mio.
Die Fusionskontrolle stellt im Kartellrecht ein zentrales und oft komplexes Rechtsgebiet dar. Unternehmen, die eine Fusion oder Übernahme planen, sehen sich mit zahlreichen rechtlichen Hürden konfrontiert, wobei ein unzureichendes Vorgehen im Verfahren gravierende Folgen nach sich ziehen kann. Ich biete Unternehmen mit meiner Kanzlei mit Sitz in München umfassende Beratung und Begleitung in etwaigen Fusionskontrollverfahren an.
Am Anfang steht dabei immer die Frage, ob der Bereich der Fusionskontrolle überhaupt eröffnet ist. Hierbei lege ich einen Schwerpunkt auf die Prüfung, dass alle kartellrechtlichen Aspekte korrekt berücksichtigt werden. Mit meiner Unterstützung können Unternehmen den oft schwierigen Prozess der Fusionskontrolle vertrauensvoll angehen.
Kartellrechtliche Schadensersatzklagen gehören ebenfalls zu wichtigen Instrumenten im Kartellrecht. Mittels dieser Klagen können sich betroffene Unternehmen gegen Kartellverstöße, insbesondere gegen Preiskartelle, effektiv zu Wehr setzen. Werden Preiskartelle aufgedeckt, beginnt die zuständige Kartellbehörde, etwa wie die Europäische Kommission oder das Bundeskartellamt, ein Bußgeldverfahren.
Wird ein Kartellverstoß festgestellt, unterstütze ich Sie bei der Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Da bei kartellrechtlichen Schadensersatzklagen nicht nur Kartell- und Wettbewerbsrecht zur Anwendung kommen, ist hier meine Expertise als Anwalt für Prozessrecht und meine Erfahrung vor Gerichten sehr wichtig.
Beendet ein Lieferant einen langjährigen Liefervertrag durch eine Kündigung, sitzt der Schock oftmals tief. Was für das Unternehmen gut funktionierte, scheint für den Lieferanten nicht
Autor: Dr. Christian Andrelang, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Kartellrechtlicher Schadensersatz – Der Bundesgerichtshof hat sich bereits mehrfach mit
Blog 24/07/2019 Autor: Dr. Christian Andrelang, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Kartell Schadensersatz: Der EuGH hatte
Als Anwalt berate ich viele Mandanten bei Kooperation mit aktuellen oder potenziellen Wettbewerbern. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben häufig besonderes Know-how, das großen Industrieunternehmen fehlt. Große Player suchen daher nach industriellen Partnerschaften bei Projekten aus der Forschung und Entwicklung, sowie bei Projekten aus Einkaufsgemeinschaften. Gerade im Raum München und anderen Metropolregionen sind viele spezialisierte Ingenieurgesellschaften ansässig, auf deren Know-how internationale Konzerne gerne zurückgreifen. Daher ist die kartellrechtliche Beratung von mittelständischen Ingenieurgesellschaften im Bereich der Forschung und Entwicklung und Vermarktung von Produktentwicklungen ein besonderer Beratungsschwerpunkt im Thema Kartellrecht und Wettbewerbsrecht an der Schnittstelle zum Gewerblichen Rechtsschutz.
Die Verhandlungen mit großen Firmen, die häufig mit ihrer Einkaufs- und Rechtsabteilung und externen Rechtsanwälten auftreten, kann misstrauisch machen. Ich kenne als Rechtsanwalt beide Seiten und somit die Interessen von Industrieunternehmen und den Ingenieurgesellschaften. Ich unterstütze Sie im gesamten Prozess der Zusammenarbeit, beginnend bei den Vertragsverhandlungen auf deutsch oder englisch, über die Vertragsdurchführung, bis hin zur Beendigung des Projekts. Die Dauer der Exklusivität, der Vermarktung, der Kundenaufteilung und der Nutzung von Patenten spielt hierbei eine besondere Rolle. Mit meiner Erfahrung vermeiden Sie Missverständnisse und profitieren durch die Stärkung Ihrer Verhandlungsposition.
Als Rechtsanwalt in München kläre ich meine Mandanten nicht nur über kartellrechtliche Grenzen bei Einkauf, Vertrieb oder Forschung und Entwicklung auf. Sondern ich vertrete Sie auch in Gerichtsprozessen und übernehme die Kommunikation mit dem Bundeskartellamt und anderen Behörden. Als Inhaber, Geschäftsführer und CEO sind Sie rechtlich gehalten, in Ihrem Unternehmen präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverstößen zu ergreifen. Als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht berate ich Sie dementsprechend an der Schnittstelle von europäischem und deutschem Kartellrecht, sowie Compliance.
Von besonderer Bedeutung sind Compliance Richtlinien in mittelständischen Unternehmen. Compliance Richtlinien sind Vorgaben für das entsprechende Verhalten des Managements, ihrer geschäftlichen Partner und Ihrer Mitarbeiter, die von Ihnen geregelt sein müssen. Dabei spielen auch Aspekte anderer Rechtsgebiete, wie zum Beispiel der gewerbliche Rechtsschutz, eine wichtige Rolle. Bei der Digitalisierung innerbetriebliche Abläufe und dem digitalen Datenaustausch mit Partner, Kunden und Lieferanten, sind Compliance und Kartellrecht von großer Bedeutung. Vereinbarungen und Verträge zu Exklusivbelieferungen, zum Alleinvertrieb und zu Wettbewerbsverboten sollten immer kartellrechtlich geprüft und gestaltet sein. Als Ihr Anwalt verstehe ich mich dabei als Ihr Sparringspartner.
Ich unterstütze Sie mit verbindlichen Richtlinien, Mitarbeiterschulungen und Kontrollsystemen. So können Sie mögliche unabsichtliche Verstöße gegen das Kartellrecht vermeiden und Ihren Vertrieb, Ihre Kooperationen und den Bezug von Produkten und Dienstleistungen rechtssicher aufstellen.
Die Folgen aus Verstößen gegen Kartellrecht können unangenehm sein. Wenn in einem Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner kartellrechtswidrige Klauseln enthalten sind, kann der Vertrag in der Regel nicht aufrecht gehalten werden. Es droht im schlimmsten Fall die Nichtigkeit des Vertrags und Sie können sich nicht mehr auf den Vertrag berufen. Zu kartellrechtlich relevanten Regelungen in einem Vertrag gehören beispielsweise auch Gebietszuweisungen, Kundenzuweisungen, Lieferbeschränkungen und Vertriebsvorgaben.
Ich berate Sie ausführlich bei der Vertragsgestaltung gegenüber Partnern und Abnehmern, sowie beim Vorgehen, wenn sich Verstöße gegen das Kartellrecht nachweisbar sind. Sollten Bußgelder auf Sie zukommen, übernehme ich für Sie die Kommunikation mit den Kartellbehörden wie dem Bundeskartellamt und Ihre Vertretung vor diesen. Auch bei Gesetzesänderungen berate ich Sie gerne als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in München.
Sollten Sie meine Dienstleistung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gesellschafts- und Handelsrecht in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie mich jederzeit gerne.
Meine Kanzlei andrelang law erreichen Sie telefonisch unter der Nummer 089/2020 1272, per E-Mail an candrelang@andrelang-law.com oder über das Online-Kontaktformular. Ich freue mich, Sie bald in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen.
Das Fehlen eines allgemeinen Diskriminierungsverbots im EU- und deutschen Kartellrecht bedeutet, dass Unternehmen Händler unterschiedlich behandeln dürfen. Erfahren Sie, warum Rabatte kartellrechtlich problematisch sein können, wenn sie den Wettbewerb verdrängen.
Die Hersteller und Lieferanten von Sortimenten investieren viel Zeit und Geld in den Aufbau ihrer Marke und die markengerechte Sortimentsgestaltung. Sie erwarten daher, dass die
Die Gründung von Einkaufsgemeinschaften ist eine verbreitete Praxis in vielen Branchen. Hier finden Sie kartellrechtliche Informationen dazu.