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Die GmbH Gründung – Was Sie wissen müssen

Sein eigener Chef zu sein, ist der Traum vieler. Und immer mehr Menschen sind der Überzeugung davon, die perfekte Geschäftsidee zu haben. Deswegen gründen immer mehr Menschen ihre eigene Firma. Die GmbH ist dabei die beliebteste Rechtsform, zumindest unter den Kapitalgesellschaften. Als Fachanwalt für Handels- und [link text=”Gesellschaftsrecht München” id=”74″] möchte ich Ihnen erklären, auf was Sie bei der GmbH Gründung achten sollten.

##GmbH Gründung – Was ist eine GmbH?

Bei der GmbH handelt es sich um eine Rechtsform für Kapitalgesellschaften. GmbH ist die Abkürzung von “Gesellschaft mit beschränkter Haftung”. Für die Gründung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital von 25.000 Euro notwendig. Die Gesellschafter haften also für die Geschäfte und Verbindlichkeiten der GmbH nicht mit ihrem Privatvermögen. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber Personengesellschaften. Die Haftungsbeschränkung ist eines der Gründe, weshalb die GmbH als Rechtsform so beliebt ist.

###Leistung des Stammkapitals

Das Stammkapital in Höhe von 25.000 EUR ist in bar auf das Geschäftskonto der GmbH einzuzahlen, nachdem die Gründungsurkunde beim Notar unterschrieben wurde. Erst danach wird die Gründung im Handelsregister vollzogen. Das Stammkapital kann aber auch als Sacheinlage erbracht werden, wie z.B. die Übertragung einer Immobilie, eines Kfz oder von Patenten, die an die GmbH übertragen werden.. Bei der Sachgründung ist allerdings zu berücksichtigen, dass der wahre Wert der Sacheinlage nachgewiesen werden muss. Die Sachgründung der GmbH ist daher etwas aufwendiger.

###Wie läuft die GmbH Gründung ab?

Die Unternehmensgründung kann durch einen einzigen Gesellschafter erfolgen. Der Gesellschafter kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person sein, wie z.B. eine GbR oder OHG. Für die GmbH Gründung ist, neben dem genannten Startkapital, ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag nötig.

Im Gesellschaftsvertrag der GmbH, auch Satzung genannt, sind folgende Informationen verpflichtend anzugeben:

– Firmenname und -sitz
– Unternehmenszweck/Gegenstand der Firma
– Stammkapital und Einlagen

Optionale Angaben (Auswahl):

– Anzahl der Gesellschafter
– Geschäftsführung und Vertretung
– Beginn und Dauer der Gesellschaft
– Durchführung von Gesellschafterversammlungen
– Regelungen im Todesfall eines Gesellschafters

Mit diesem Gesellschaftsvertrag wird dann die Handelsregisteranmeldung durchgeführt, bei der die Firma auch in das Handelsregister eingetragen wird. Nach Vollzug ist das Unternehmen offiziell gegründet sowie angemeldet und darf seinen Unternehmenszweck nachgehen. Zusätzlich ist für die GmbH ein Gewerbe anzumelden.

###Verpflichtungen der Gesellschafter

Nach der GmbH-Gründung haben Sie bestimmte Pflichten, denen Sie als Gesellschafter nachkommen sollten. Es ist wichtig, im Vorfeld darüber Bescheid zu wissen. Zu den Pflichten zählen:

– Führen einer Bilanz
– Abhalten von Gesellschafterversammlungen
– Benennung eines Aufsichtsrates (ab 500 Mitarbeitern)
– Überwachung der GEschäftsführung
– Dauer und Kosten der GmbH Gründung

Die Gründungsdauer sowie die Gründungskosten können nicht pauschalisiert werden, da sie von individuellen Faktoren –
abhängig sind. Nur in einem ausführlichen Gespräch mit einem Rechtsanwalt können Sie diese ermitteln. Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, um welche Art von Kosten es sich handelt:

– Kosten für die Erstellung des Gesellschaftsvertrags
– Notarkosten
– Kosten für Gewerbeanmeldung
– Kosten für Handelsregistereintrag
– Kosten für die Eröffnungsbilanz
– Eventuelle Anwaltskosten
– Das Startkapital

Beim Kapital handelt es sich zwar nicht wirklich um Kosten, jedoch ist es, wie bereits erwähnt, Voraussetzung für die GmbH Gründung.

###UG statt GmbH?

Die UG, im Volksmund auch Mini-GmbH genannt, ist ebenfalls eine Kapitalgesellschaft für die weitestgehend die selben Regeln wie bei der GmbH gelten. Der Vorteil einer UG ist jedoch, dass es hierbei wesentlich weniger Startkapital bedarf und zwar nur einen Euro. Jedoch ist im Falle einer UG keine Sachgründung möglich. Zusätzlich ist einer UG vorgeschrieben jährlich ein Viertel des Gewinns als Rücklagen zurückzuhalten, was bei der GmbH nicht der Fall ist. Hat die UG das Stammkapital, welche für eine GmbH Gründung nötig ist aufgebracht, so darf es in die genannte Rechtsform umgewandelt werden.
Wenn auch Sie eine anwaltliche Gründungsberatung in Anspruch nehmen wollen, um mögliche Fehler zu vermeiden oder wichtige Schritte nicht zu vergessen, so können Sie mich jederzeit kontaktieren. Ich helfe Ihnen als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei der GmbH-Gründung gerne weiter.

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