Je nach Vertriebsstruktur und insbesondere abhängig von steuerlichen Erwägungen sollten Sie die Gründung von Vertriebsgesellschaften in einem oder mehreren Staaten der EU in Erwägung ziehen. Wirtschaftsrechtliche Fragen stellen sich ab der Gründung einer Vertriebsgesellschaft über die Abwicklung von Lieferungen bis zu Modifikationen Ihres Vertriebssystems.
Bei der Gründung eines Unternehmens im EU-Ausland als Vertriebsgesellschaft kann es herausfordernd sein, die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Versäumnisse bei der wirtschaftsrechtlichen Prüfung und Strukturierung Ihres Vorhabens kann zu Verzögerungen oder gar seinem Scheitern führen. Es ist daher ratsam, einen erfahrenen Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht frühzeitig hinzuzuziehen, um bei der Gründung des Unternehmens und der Gestaltung der Geschäftsbeziehungen im Ausland zu unterstützen.
Als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht unterstütze ich Unternehmen bei der Gründung von Unternehmen mit internationalem Vertrieb. Hierbei berate ich meine Klienten umfassend zu Fragen des Rechts und helfe ihnen bei der Gestaltung von Handelsverträgen, die ihren Bedürfnissen entsprechen und alle wichtigen rechtlichen Aspekte berücksichtigen.
So sollten zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen im Ausland gründlich geprüft werden, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Genehmigungen und Lizenzen haben und den lokalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Es ist wichtig, die steuerlichen Anforderungen des Landes zu kennen, in dem das Unternehmen tätig sein wird. Hierbei arbeite ich als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht zu Fragen im Umsatzsteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht mit einem Netzwerk aus Steuerspezialisten zusammen. Als erfahrender Rechtsanwalt prüfe ich zudem alle Verträge, die Sie mit Lieferanten, Kunden oder Geschäftspartnern im Ausland abschließen, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Zusätzlich berate ich meine Klienten bei der Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland und bei der Überprüfung von Joint-Venture-Verträgen, wo dies erforderlich ist.
Meine Erfahrung im internationalen Wirtschaftsrecht und meine umfassende Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen helfen mir, den rechtlichen Bedürfnissen meiner Klienten gerecht zu werden. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und als Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht arbeite ich eng mit meinen Klienten zusammen, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse und Ziele verstanden und erfüllt werden.