Donnersbergerstraße 5

80634 München

Wettbewerbliche Behinderung durch Abwerben von Kunden

Unternehmen investieren erheblich in die Vergrößerung und Pflege ihres Kundenkreises. Sie steigern dadurch ihren Marktanteil und dadurch ihre Marktstellung gegenüber Mitbewerbern. Sie haben daher ein berechtigtes Interesse daran, ihren Kundenstamm nicht durch unlauteren Wettbewerb oder wettbewerbswidrige Behinderung zu verlieren. Insbesondere das Abwerben von Abnehmern durch sonstige Markteilnehmer, vor allem Mitbewerber, trifft Unternehmen empfindlich. Die Abwerbung […]