GmbH-Gründung – Vorteile, Risiken, Voraussetzungen
Eine GmbH bietet viele Vorteile. Sie ist schnell gegründet, flexibel einsetzbar und bietet jedem Gesellschafter Schutz vor der Haftung mit dem eigenen Vermögen. Die GmbH
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht biete ich Ihnen umfassende rechtliche Beratung, damit Sie Ihr Unternehmen in Ihrem Sinne als Gesellschafter, Gründer oder Geschäftsführer rechtssicher und unter Ausnutzung der vielschichtigen, rechtlichen Möglichkeiten gestalten können. Sind meine Mandanten CEO des Unternehmens, geht es Ihnen meist um Fragen zur Unternehmensleitung, die Schaffung effizienter Strukturen für Handel und Vertrieb oder die Vermeidung von Haftungsrisiken. Als Gesellschafter und damit Teilhaber haben Sie hingegen das Wohlergehen Ihrer Gesellschaft im Fokus. Als Gründer wollen Sie gleich zu Beginn eine klare Struktur Ihres Unternehmens erreichen, alle Möglichkeiten ausschöpfen und sich gegebenenfalls Venture-Capital Partner für Finanzierungen sichern.
Wollen Sie als Teilhaber in ein Unternehmen einsteigen, helfe ich Ihnen als Rechtsanwalt, Gesellschaftsrecht für die Bewertung des Unternehmens und die Due-Diligence-Prüfung zu nutzen. Als Anwalt für Gesellschaftsrecht in München berate ich Unternehmer und Kaufleute bei der Gründung von Gesellschaften und Unternehmen und bei Unternehmensübernahmen. Ich unterstütze Sie auch bei der Auseinandersetzung von Gesellschaftern, der Strukturierung der Trennung und der Bestimmung des Abfindungsguthabens.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in München bin ich auf diese Bereiche Spezialisiert und unterstütze Sie gerne mit meiner Erfahrung.
Ich erbringe für meine Mandanten aus allen Geschäftsbereichen grenzüberschreitend Beratungsleistungen in München und ganz Deutschland.
Kontaktieren Sie mich gerne mit Ihrem gesellschaftsrechtlichen Anliegen. Mir ist wichtig, Ihre Fragestellung und Ihr Ziel genau zu verstehen, um im ersten Schritt das geeignete Vorgehen für Sie zu prüfen.
Häufig führen mehrere Wege zu Ziel. Wo das bei Ihnen der Fall ist, wählen wir anhand meiner rechtlichen Einschätzung die für Sie passende Kombination von Handlungsoptionen, um Ihr Anliegen zu lösen.
Die gewählte Lösung wird rechtssicher umgesetzt und fortgesetzt, bis das Ergebnis mit Ihrem Ziel übereinstimmt. Damit Sie sicher auf dem Markt agieren können.
Sie können sich selbstverständlich voll und ganz auf meine und die Unterstützung meiner Kanzlei andrelang law in München verlassen. Fragen Sie mich unverbindlich an.
Als erfahrener Rechtsanwalt in München biete ich meinen Mandanten und Ihren mittelständischen Unternehmen eine Vielzahl von Einzelleistungen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts. Meine Kanzlei zeichnet sich durch ihren individuellen, auf die Ziele ihrer Mandanten zugeschnittene Beratungsansatz aus. Als Ihr Anwalt ist es mein Ziel, Sie als Mandant umfassend zu unterstützen und Ihre Interessen optimal zu vertreten. Als Ihr Partner auf Augenhöhe gehe ich dabei präzise und effektiv auf Ihre spezifischen Bedürfnisse einzugehen. Lesen Sie in folgenden mehr zu meinen Einzelleistungen:
Für den Start Ihres Unternehmens bietet sich oft die Gründung einer GmbH an, unabhängig davon ob Sie eigene Produkte vertreiben oder Dienstleistungen anbieten oder Zulieferer, Händler oder Handelsvertreter sind. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in München bin ich Ihr passender Ansprechpartner, wenn Sie ein neues Unternehmen erfolgreich gründen möchten. Ich berate Sie individuell bei der Gründung Ihrer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Sie kennen Ihre unternehmerischen Ziele, ich hingegen Ihre Risiken, die mit den Tätigkeiten und Leistungen Ihres Unternehmens verbunden sind. Wir besprechen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sowie die für Sie passende Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft.
Mit Beratung zum Gesellschaftsrecht unterstütze ich Sie bei der Gründung Ihrer GmbH, insbesondere zum Stammkapital, den Geschäftsanteilen, dem Gesellschaftsvertrag oder der Mitarbeiterbeteiligung.
Ich unterstütze Sie gerne bei Ihrer Gesellschaftsgründung kompetent und zielgerichtet. Wenn Sie zum Beispiel nicht persönlich haften und eine Handels-, Service- oder Vertriebsgesellschaft gründen möchten, wäre eine GmbH die für Sie die passende Möglichkeit – unabhängig davon, ob Ihr Gesellschaftssitz am Standort München, oder an einem anderen Ort in Deutschland gewünscht ist.
Je besser der Gesellschaftsvertrag auf Ihre unternehmerische Tätigkeit abgestimmt ist, umso reibungsloser funktioniert Ihr Handel und alle anfallenden Tätigkeiten. Deshalb ist mir als Ihr Rechtsanwalt bei Ihrer Gesellschaftsgründung eines besonders wichtig: Ihnen Ihre rechtlichen Optionen für Ihre Bedürfnisse darzulegen und Sie entsprechend Ihrer Ziele und Ideen passend zu beraten.
Gründen Sie Ihre GmbH alleine, kann der Gesellschaftsvertrag kurz und knackig sein. Sind Sie mehrere Gesellschafter sollten Sie sich Gedanken machen, wie Sie Fragen der Vertretung durch die Geschäftsführer, zustimmungspflichtige Geschäfte, Wettbewerbsverbote, Beschlussfassung und die Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen regeln möchten.
Der Entwurf von Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunde ist nicht der einzige Schwerpunkt meiner Leistungen als Anwalt. Meine Kanzlei berät Sie auch bei der Eröffnung von Geschäftskonten sowie bei Verhandlungen mit Banken. Des weiteren unterstütze ich Geschäftsführer aus dem Ausland in den sich dabei ergebenden und zu beachtenden rechtlichen Besonderheiten. Im Rahmen meiner anwaltlichen Beratung zeige ich meinen Mandanten regelmäßig Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Eine GmbH bietet viele Vorteile. Sie ist schnell gegründet, flexibel einsetzbar und bietet jedem Gesellschafter Schutz vor der Haftung mit dem eigenen Vermögen. Die GmbH
Nach dem Gesellschaftsrecht haben Sie als CEO viele Pflichten zu erfüllen. Als GmbH-Geschäftsführer übernehmen Sie die innere Steuerung des Unternehmens und organisieren Gesellschafterversammlungen. Sie müssen stets besondere Sorgfaltspflichten beachten, um nicht persönlich zu haften. An dieser Stelle unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht gerne mit meinem Wissen und meiner langjährigen Expertise in diesen Themen. Ich verstehe mich mit meiner Kanzlei als Ihr Sparrings-Partner, der Ihnen die Graubereiche der business judgment rule erläutert und unterstütze Sie als Ihr Anwalt bei der Einführung eines Risk Managements. Ganz im Sinne des Compliance gewährleisten wir gemeinsam die notwendige Beachtung des Rechts.
Als Gesellschafter entscheiden Sie, ob Sie selbst der CEO sind oder ob Sie einen Fremdgeschäftsführer beschäftigen. Unabhängig von dieser Entscheidung benötigt jeder CEO einen Dienstvertrag, der bei Gehalt und Tantieme steuerlich optimiert ist. In jeder unternehmerisch tätigen Firma ist die verbindliche Regelung der Rechte und Pflichten des CEO unabdingbar. Insbesondere beim Gesellschafter-Geschäftsführer besteht ein Risiko der verdeckten Gewinnausschüttung. Ich berate Sie gerne dazu, wie das Verhältnis von Gehalt und Tantieme geregelt sein sollte. Bei einem Fremdgeschäftsführer sind das Wettbewerbsverbot, die Berichtspflichten und arbeitsrechtliche Regelungen zu Urlaub, Krankheit, private Nutzung von Kfz und IT-Equipment weitere wichtige Regelungsthemen. Auch diese Themen sind Schwerpunkt meiner Beratungstätigkeit als Rechtsanwalt und Fachanwalt im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.
Die Geschäftsführung muss die Kapitalsicherung, die Handlungsgebote, die Beachtung der Vorschriften von Handelsrecht und Wirtschaftsrecht, sowie die Haftung beachten. Diese Themen müssen deshalb in der GmbH-Satzung, in der Geschäftsordnung der Geschäftsführung und im Dienstvertrag des GmbH-Geschäftsführers geregelt sein. Als Rechtsanwalt und Spezialist in diesem Gebiet habe ich bereits viele Unternehmer in München und ganz Deutschland bei der Wahl der besten Gestaltung für ihre Kapitalgesellschaft unterstützt. Ich unterstütze zusätzlich den Vorstand einer Aktiengesellschaft, der bei Pflichtverletzungen der AG auf Schadensersatz haftet.
Der jeweilige Geschäftsführer einer GmbH haftet auf Schadensersatz, wenn er seine gesetzlichen Sorg-faltspflichten verletzt. Damit überhaupt solche Sorgfaltspflichten bestehen, muss diejenige Person zum Geschäftsführer bestellt
Die GmbH, für die ein Geschäftsführer tätig war, kann unter bestimmten Bedingungen für Schäden haftbar gemacht werden, beispielsweise bei Bestechung.
Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers Geschäftsleiter in einer GmbH oder Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft haben besondere Haftungsrisiken. Wer als Geschäftsführer oder Vorstand seine Pflichten verletzt, haftet auf Schadensersatz.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht ist die Prüfung, Vorbereitung und Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen den CEO. Als Jurist für Handels- und Gesellschaftsrecht unterstütze ich Sie in solchen Angelegenheiten außergerichtlich, sowie gerichtlich. Unerheblich davon, ob die Gesellschaft in München, außerhalb von München oder im Rest Deutschland ansässig ist. Jeden Geschäftsführer treffen besondere Sorgfaltspflichten, die sich aus dem Gesellschaftsrecht, dem Handelsrecht, dem Wirtschaftsrecht oder dem Kartellrecht ergeben können.
Verletzt der CEO diese Sorgfaltspflichten, haftet er auf Schadensersatz. Häufig tritt dann eine sogenannte D&O-Versicherung für den Schaden ein. Bei Verletzung der Sorgfaltspflichten handelt es sich häufig um Schmiergeldzahlungen, Kartellverstößen oder verjährter Forderungen. Als Ihr Rechtsanwalt verbinde ich hier mein Know-how im Gesellschaftsrecht, Strafrecht und Handelsrecht, mit den besonderen Voraussetzungen der Geschäftsführerhaftung, für den besten Lösungsweg.
Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers Geschäftsleiter in einer GmbH oder Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft haben besondere Haftungsrisiken. Wer als Geschäftsführer oder Vorstand seine Pflichten verletzt, haftet auf Schadensersatz.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Jurist für internationales Wirtschaftsrecht berate ich Sie auch beim Unternehmenskauf und -verkauf. Als spezialisierter Rechtsanwalt unterscheide ich zwischen Käufer und Verkäufer, um die jeweils notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.
Besonderer Schwerpunkt hierbei ist die Verhandlung des Kaufpreises. Als Käufer brauchen Sie vorab eine Unternehmensbewertung im Rahmen einer due diligence, um sich ein Bild über den Wert des Unternehmens verschaffen zu können. Zudem sind Informationen zu den Kundenbeziehungen, Verbindlichkeiten, Know-how, Personal und Risiken für die Unternehmensbewertung fundamental.
Da der Käufer mit dem Verkäufer meist ein Wettbewerbsverbot vereinbart, spielt beim Unternehmenskauf auch das Wettbewerbsrecht eine wichtige Rolle. Dem Verkäufer ist dagegen die Sicherung des Kaufpreises und die Reduzierung seiner Haftung wichtig. Entscheidend hierbei ist, ob die Anteile der Gesellschaft (share deal) oder die Unternehmensbestandteile selbst (asset deal) verkauft werden. Die Gestaltungsmöglichkeiten, die ich als Rechtsanwalt für Sie nutzen kann, sind vielschichtig – egal ob sie eine Aufspaltung des Kaufpreises in einen festen und einen variablen Teil möchten, oder Ihnen eine Garantie im Kaufvertrag lieber ist.
Auch vertriebliche Umstrukturierungen, Umwandlungen, insolvenznahe Restrukturierungen und die Neuregelung von Abstimmungsverhältnissen sind Bereiche, bei denen ich Sie mit meiner Beratung unterstützen kann. Hier spielen spezielle gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Expertise sowie Kenntnisse im Handelsrecht eine besondere Rolle. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in diesem Gebiet beantworte ich gerne Ihre Fragen rund um alle anfallenden Unternehmenstransaktionen.
Bei Umstrukturierungen Ihrer Gesellschaft können Sie sich ebenfalls gerne an mich wenden – vor allem bei Formwechseln oder der Spaltung oder Ausgliederung von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen. Die häufigsten Fälle sind Nachfolgeregelungen und die Übernahme von Unternehmen. Auch die Aufnahme stiller Gesellschafter als Kapitalgeber gehört zu den relevanten Aufgaben in diesem Bereich.
Nicht selten sehen die Inhaber eines Unternehmens eine Umstrukturierung Ihres Unternehmens als notwendig an. Das kann viele Gründe haben, sei es die Vermögensübertragung, die Spaltung,
Ich biete Ihnen gerne meine Erfahrung in Rechtsfragen zum Thema Interessenkonflikten zwischen den Gesellschaftern an. Konflikte können bei der Ausrichtung Ihrer Firma, der Gewinnverteilung oder der Aufnahme neuer Gesellschafter entstehen. Diese müssen nicht automatisch in Gesellschafterstreitigkeiten innerhalb Ihres Unternehmens und Ihren Partnern ausarten. Sollten Sie feststellen, dass die ursprünglichen Interessen nicht mehr bestehen, da sich das Unternehmen, die Kunden oder das Marktumfeld verändert hat, kann ich Ihnen dabei helfen, sich dementsprechend mit zu verändern.
Als Rechtsanwalt berate ich Sie bei internen Konflikten und Gesellschaftsstreitigkeiten. Um rechtliche Angriffe gegen Sie abwehren zu können, sollten Sie Ihre rechtliche Position genau kennen, sowie gut informiert und vorbereitet sein. Im Idealfall kann man mit der Gegenseite verhandeln und findet außergerichtlich eine sinnvolle Lösung.
Streitigkeiten der Gesellschafter können nicht immer außergerichtlich geklärt werden. Deshalb bleibt manchmal nur der Ausschluss von Gesellschaftern aus der Kapital- oder Personengesellschaft mit beschränkter Haftung oder gar gerichtliche Schritte. Sollte aus einem Gesellschafterstreit tatsächlich ein Gerichtsprozess werden, vertrete ich Sie als Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht und unterstütze ich Sie als Ihr Prozessvertreter. Auch Nachfolgeregelungen können Teil einer umfassenden Gesellschafterauseinandersetzung sein. In diesem Fall hilft Ihnen meine Kanzlei in München, Ihre Rechte zu sichern und Ihre Interessen zu vertreten.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht stellt sich jeder Gesellschafterstreit als besondere Herausforderung dar. Jeder Gesellschafterstreit ist eine komplexe Problematik im GmbH-Recht, die oft erhebliche Auswirkungen
Fachanwalt für Gesellschaftsrecht Gesellschafterstreit Ein Gesellschafterstreit kommt in der Praxis oft vor und stellt Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht und betroffene Gesellschafter, Geschäftsführer und auch
Gesellschafterstreitigkeiten sind in der anwaltlichen Praxis als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sehr häufig. Hier finden Sie Informationen zum Gesellschafterstreit und der Einziehung eines Geschäftsanteils.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sowie als Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht erbringe ich auch Leistungen eines Gesellschaftssekretärs. Dies bedeutet, dass ich die rechtliche Organisation und Begleitung Ihrer Gesellschafterversammlung, Hauptversammlung oder Aufsichtsratssitzung übernehme. Dies beinhaltet insbesondere die Beachtung von Ladungsfristen, die richtige Formulierung von Ladungen und Beschlussvorlagen nach Gesellschaftsrecht und Handelsrecht. Darüber hinaus kann ich Ihnen dabei helfen die Tagesordnung gemeinsam abzustimmen und übernehme die Protokollführung in Gesellschafterversammlungen auf Deutsch oder Englisch.
Wer als Gesellschafter ein Unternehmen gründet, wird regelmäßig eine Versammlung aller Gesellschafter abhalten, um über verschiedene Unternehmensbelange zu diskutieren. Als Fachanwalt für Handels- und [link
Meine Mandanten fragen auch regelmäßig meine Leistungen als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei vielschichtigen Beschlussthemen wie Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses, Gewinnverwendung oder -thessaurierung, Entlastung der Geschäftsführung, die Aufstellung des Jahresplans samt Budget oder Erteilung der Zustimmung zu bestimmten Geschäften nach.
Sollten Sie mit Wettbewerbern kooperieren wollen, entwickle ich Lösungen zur Verhinderung von Kartellverstößen. Bei solchen Kooperationen berücksichtige ich immer Kartellrecht und internationales Wirtschafts- und Handelsrecht, sowie die Berührungspunkte mit dem Vertriebs- und Wettbewerbsrecht. Ich helfe Ihnen in Krisenzeiten, in denen Fragen des Sanierungs- und Insolvenzrechts bedeutsam werden können, regelmäßig unter Einbeziehung von Experten.
Sind Sie auf der Suche nach einem Rechtsanwalt in München, der Sie als Partner auf Augenhöhe unterstützt und Ihnen bei Ihren Herausforderungen im Handels- und Gesellschaftsrecht zur Seite steht? Dann kontaktieren Sie mich in meiner Kanzlei. Gemeinsam werden wir eine Strategie entwickeln, die Ihren individuellen Anforderungen entspricht und Ihre Ziele effektiv verfolgt. Als Ihr Anwalt freue ich mich darauf, Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen und zu begleiten.
Sollten Sie meine Dienstleistung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gesellschafts- und Handelsrecht in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie mich jederzeit gerne.
Meine Kanzlei andrelang law erreichen Sie telefonisch unter der Nummer 089/2020 1272, per E-Mail an candrelang@andrelang-law.com oder über das Online-Kontaktformular. Ich freue mich, Sie bald in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen.
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