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Übersicht vom Anwalt: Firmengründung – die Schritte

Die Gründung eines Unternehmens kann eine aufregende Zeit sein, aber es gibt auch viele rechtliche Aspekte, die bei der Firmengründung berücksichtigt werden müssen. Hier soll ein Überblick darüber gegeben werden, wie eine Firmengründung aus Sicht eines Rechtsanwalts funktioniert. Zudem soll aufgezeigt werden, wie ein Anwalt die Firmengründung begleiten kann.

Die Schritte zur Firmengründung können je nach gewählter Rechtsform variieren. Dies ist eine allgemeine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Schritt-für-Schritt zur Firmengründung

Geschäftsidee entwickeln und Geschäftsplan erstellen

Bevor Sie eine Firma gründen, müssen Sie eine klare Vorstellung davon haben, welches Produkt oder welche Dienstleistung Sie anbieten möchten und wie Sie diese auf dem Markt positionieren. Ein Geschäftsplan hilft dabei, diese Idee zu konkretisieren und wichtige Aspekte wie den Zielmarkt, die Finanzierung und die strategischen Ziele zu definieren.

Wahl der Rechtsform bei Firmengründung

Je nach Geschäftsplan und den individuellen Bedürfnissen müssen Sie die passende Rechtsform auswählen. In Deutschland sind die häufigsten Rechtsformen die Einzelfirma, die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die GmbH & Co. KG. Üblich sind auch die oHG (offene Handelsgesellschaft) und die AG (Aktiengesellschaft). Jede Rechtsform hat bestimmte Vor- und Nachteile, weshalb es ratsam ist, hierzu eine professionelle Beratung einzuholen.

Erstellung des Gesellschaftsvertrags

Der Gesellschaftsvertrag ist das zentrale Dokument bei der Gründung einer Gesellschaft. Er legt die Grundregeln für die Zusammenarbeit der Gesellschafter fest, definiert den Unternehmenszweck und regelt die Kapitalstruktur. Dieses Dokument sollte sorgfältig erstellt werden, um zukünftige Konflikte zu vermeiden. Bei der GmbH und AG muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden. Bei der oHG und Kommanditgesellschaft reicht eine Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrag.

Weitere Verträge rund um die Firmengründung

Verträge sind nicht nur für interne Regelungen wichtig, sondern auch in der Beziehung zu Lieferanten, Kunden und Mitarbeitern. Sie definieren Geschäftsbedingungen, schützen Unternehmensinteressen und tragen zur Konfliktvermeidung bei, indem sie klare Erwartungen für alle Beteiligten festlegen. Im Gründungsprozess und darüber hinaus sind sie daher unerlässlich für den reibungslosen Betrieb. Hierzu zählen insbesondere Anstellungsverträge für Geschäftsführer und leitendes Personal, sonstige Absprachen zwischen den Gesellschaftern, den Mietverträge für die Geschäftsräume oder Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Eintragung ins Handelsregister

Nachdem der Gesellschaftsvertrag erstellt und unterzeichnet wurde, muss die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden. Dieser Schritt ist notwendig, um die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft herzustellen.

Bankkonto

Von besonderer Bedeutung ist das Bankkonto der Gesellschaft. Bei der GmbH und der AG muss die Einzahlung des Stammkapitals bzw. des Grundkapitals auf das Bankkonto der Gesellschaft, nicht ein Bankkonto der Gesellschafter, eingezahlt werden. Vorher darf der Notar die GmbH bzw. die AG nicht beim Handelsregister anmelden.

Gewerbeanmeldung

Sobald die Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist, muss das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Dabei sind unter anderem Angaben zum Betrieb, zu den Inhabern und zur Tätigkeit des Gewerbes zu machen.

Finanzamt und Sozialversicherungen

Nach der Gewerbeanmeldung muss das Finanzamt über die Gründung des Unternehmens informiert werden. Das Finanzamt teilt dann eine Steuernummer zu, unter der das Unternehmen steuerlich geführt wird. Ebenso müssen die notwendigen Schritte hinsichtlich der Sozialversicherung unternommen werden.

Betriebliche Versicherungen

Es ist wichtig, die Firma gegen mögliche Risiken abzusichern. Je nach Art des Unternehmens kann dies beispielsweise eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Geschäftsinhaltsversicherung sein.

Geschäftseröffnung

Sobald alle administrativen Schritte abgeschlossen sind, können Sie Ihr Geschäft eröffnen und mit dem Betrieb beginnen

Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Anleitung zu Firmengründung ist und die spezifischen Anforderungen je nach Rechtsform und Art des Unternehmens variieren können. Es ist daher ratsam, sich bei der Firmengründung von einem Rechtsanwalt professionell beraten zu lassen.

Die Rolle des Rechtsanwalts bei der Firmengründung

Eine Kanzlei oder ein Rechtsanwalt ist während des gesamten Prozesses der Firmengründung ein unverzichtbarer Partner. Sei es bei der Wahl der geeigneten Rechtsform, bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrags oder bei der Registrierung der Firma. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann durch seine Expertise und Erfahrung dafür sorgen, dass alle notwendigen Schritte korrekt und rechtssicher durchgeführt werden.

Beratung vom Rechtsanwalt bei der Gründung

Beratung ist ein wesentlicher Aspekt des Prozesses der Firmengründung. Nicht nur das rechtliche Wissen ist hierbei wichtig, sondern auch das Verständnis für die betriebswirtschaftlichen Aspekte und die Ziele des Gründers. Ein Rechtsanwalt kann daher nicht nur dabei helfen, Fehler zu vermeiden und Risiken zu minimieren, sondern auch dabei unterstützen, das Potenzial des Unternehmens voll auszuschöpfen.

Langfristige Begleitung durch die Kanzlei

Die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt endet nicht mit der Gründung der Firma. Vielmehr ist der Anwalt ein langfristiger Partner, der Sie in allen rechtlichen Belangen Ihres Unternehmens berät. Sei es bei Vertragsverhandlungen, der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder bei möglichen Streitigkeiten – die Begleitung durch eine erfahrene Kanzlei kann entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens sein.

Prüfung von Verträgen durch den Rechtsanwalt

Ein Anwalt ist ein unverzichtbarer Partner, wenn es um die Erstellung und Prüfung von Verträgen geht. Er hat das Fachwissen und die Erfahrung, um sicherzustellen, dass ein Vertrag die Interessen des Unternehmens optimal schützt und gleichzeitig rechtlich einwandfrei ist. Zunächst einmal kann ein Anwalt dazu beitragen, die Bedingungen eines Vertrags so zu gestalten, dass sie den spezifischen Bedürfnissen und Zielen des Unternehmens entsprechen. Er kann dabei helfen, potenzielle Risiken und Fallstricke zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das gilt natürlich nicht nur für die Firmengründung, sondern auch darüber hinaus.

Zusammenfassung

Schlussendlich bleibt festzuhalten, dass ein komplexer Prozess ist eine Firma zu gründen, bei dem ein Anwalt eine wesentliche Unterstützung sein kann. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig professionell beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen auf einem soliden rechtlichen Fundament steht.

Anwalt Gesellschaftsrecht und Handelsrecht

Dr. Andrelang, LL. M.

Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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