Kanzlei in München für den digitalen Wandel in Unternehmen
Ihr Anwalt für IT-Recht
Die digitale Transformation von Geschäftsbereichen und internen Prozessen trifft Unternehmen aus allen Gebieten des Wirtschaftslebens. Die Digitalisierung macht dabei nicht an Landesgrenzen halt. Sie definiert, nicht nur bei digitalen Unternehmen, immer mehr die Geschäftsmodelle. Die Nutzung der neuen digitalen Technologien führt dabei stets zu Berührungspunkten mit rechtlichen Fragen, insbesondere bei Softwarelizenzverträgen. Stets relevant sind das Internetrecht, das Kartell- und Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht und das Medienrecht. Als Anwalt beschäftige ich mich mit meiner IT-Recht Kanzlei daher regelmäßig mit den juristischen Aspekten der digitalen Transformation und neuer Technologien.
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Software Lizenzvertrag
Gestaltung und Verhandlung
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Digitale Transformation
des Vertriebs
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Kartellrecht und Digitalisierung
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Digitale Transformation
in Unternehmen
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Gesundheitswesen
E-Health, elektronische Patientenakte und Softwarelizenzvertrag
IT-rechtliche Schwerpunkte
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht in München bin ich in diesen Bereichen Experte und unterstütze Ihr Unternehmen gerne mit meiner Erfahrung.
1. Kontakt und Verständnis
Kontaktieren Sie mich gerne mit Ihrem IT-rechtlichen Anliegen. Mir ist wichtig, Ihre Fragestellung und Ihr Ziel genau zu verstehen, um im ersten Schritt das geeignete Vorgehen für Sie zu prüfen.
2. Optionen und Lösung
Häufig führen mehrere Wege zu Ziel. Wo das bei Ihnen der Fall ist, wählen wir anhand meiner rechtlichen Einschätzung die für Sie passende Kombination von Handlungsoptionen, um Ihr Anliegen zu lösen.
3. Umsetzung und Ergebnis
Die gewählte Lösung wird rechtssicher umgesetzt und fortgesetzt, bis das Ergebnis mit Ihrem Ziel übereinstimmt. Damit Ihr Unternehmen sicher auf dem Markt agieren kann.
Sie benötigen eine Rechtsberatung?
Sie können sich selbstverständlich voll und ganz auf meine und die Unterstützung meiner Kanzlei andrelang law in München verlassen. Fragen Sie mich unverbindlich an.
Softwarelizenzvertrag und digitale Transformation
Gestaltung und Verhandlung von Softwarelizenzverträgen
Wer fremde Software nutzen möchte, muss dies aufgrund einer entsprechenden Lizenz tun. Ohne Lizenz gibt es kein Nutzungsrecht. Jeder Lizenzvertrag ist dabei die rechtliche Grundlage wesentlicher Vertragspflichten für die Lizenz und die Bedingungen für deren Nutzung. Im B2B-Bereich gelten zwar die komplizierten Verbraucherschutzvorschriften nicht. Allerdings finden hier das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung, ebenso wie das Internetrecht, das Telekommunikationsrecht und das Urheberrecht.
Software-Herstellern bietet meine Kanzlei daher vor allem folgende Leistungen:
- Klare Definition des Umfangs der erteilten Software-Lizenz zur Sicherung Ihrer Technologie
- Beschreibung Ihrer Pflichten im Zusammenhang mit der Lizenz
- Festlegung der Pflichten der Lizenznehmer
- Schutz gegen eine Abmahnung durch Dritte
- Schutz Ihrer Software durch Regelungen zur Geheimhaltung von Passwörtern
- Vertragsschluss durch Digitalisierung und online-Erklärungen gemäß dem Internetrecht
- SaaS (Software as a Service) und PaaS (Platform as a Service)
Im Bereich der Software-Wartung kontrolliere ich als IT-Rechtsanwalt für Unternehmen die rechtlich passende Formulierung der Service Levels. Ebenso unterstütze ich Sie mit meiner Kanzlei bei der Verhandlung von Rahmenverträgen mit Kunden, Lieferanten und Dienstleistern. Ich kenne die Vertriebs-rechtliche und die Einkaufs-rechtliche Seite eines Vertrags und berate Sie und Ihr Unternehmen daher rechtssicher. Meine Beratung für Unternehmen sind unabhängig davon, ob Sie Lizenznehmer oder Software-Hersteller sind.
Digitale Transformation des Vertriebs
Unterstützung zur Rechtssicherheit für den digitalen Vertrieb
Die Digitalisierung von Vertriebsnetzen und E-Commerce sind als eigenständige Vertriebskanäle nicht mehr wegzudenken. Ein Unternehmen kann sich heutzutage im Bereich des Vertriebs und der Akquirierung von Kunden der Anwendung von digitalen Technologien und dem Online-Handel nicht mehr verschließen.
Der Vertrieb von Produkten, Dienstleistungen und Software im Internet mittels Online-Shops, Apps und Plattformen erfordert die Anpassung der vertrieblichen Prozesse und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die digitale Transformation des Vertriebs und die Kombination von Produkt und Software-Lizenz führen zu einer neuen Organisation Ihres Unternehmens. Der online-Handel und die mit ihm einhergehende Digitalisierung funktionieren nur mit einem neuen Vertriebsdenken. Die Nutzung von Produkten hängt nicht mehr nur vom Abschluss eines Kaufvertrags ab. Der Kunde wird auch der Lizenznehmer Ihres Unternehmens, um die Produkt-Features mittels kostenpflichtigen Software-Upgrades und Software-Apps nutzen zu können.
Bei meiner Rechtsberatung zum digitalen Vertrieb schaffe ich für Ihr Unternehmen Rechtssicherheit in folgenden rechtlichen Anwendungen:
- Händlerverträge mit Qualitätsanforderungen an den Online-Handel
- Strategie zur Umsetzung von Verbraucherschutz-Rechtstexten im B2C-Handel
- Sicherung des Urheberrechts an Bildern
- Datenschutzerklärung des Kunden und Auftragsverarbeitung
- Kartellrechtliche Vorgaben zu Preis und Preisempfehlung im E-Commerce
Kartellrecht und Digitalisierung
Beratung zu Ihren Ansprüchen aus dem Kartell- und Wettbewerbsrecht
Kartell- und Wettbewerbsrecht werden vor allem beim Umgang mit Daten immer wichtiger. Unternehmen aus dem Bereich Big Data in der Europäischen Union, in Deutschland oder lokal in München können verpflichtet sein, anderen Unternehmen Nutzungsrechte für Daten einzuräumen. Dies ist mit Software-Lizenzen vergleichbar. Diese beeinflussen die Strategie Ihres Unternehmens im Einkauf und Vertrieb. Jeder Vertrag mit Berührungspunkten zur Digitalisierung und digitalen Prozessen muss daher das Kartellrecht einbeziehen.
Dies gilt insbesondere im Bereich der Forschung und Entwicklung, bei dem viele Unternehmen gerade im Raum München besonderes Know-how im Bereich der Digitalisierung von Engineering, E-Health und Marketing haben. Auch das Thema “Softwarelizenz und Lizenzvertrag” bei Angeboten marktstarker Unternehmen ist im Bereich der digitalen Transformation besonders wichtig.
Wenn Firmen von einer Software eines Software-Herstellers abhängig sind, kann der Hersteller kartellrechtlich dazu verpflichtet sein, einen Softwarelizenzvertrag abzuschließen und Zugang zu Informationen zur Nutzung der Daten einzuräumen. Als Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt IT-Recht berate ich Sie gerne zu Ihren Ansprüchen aus dem Kartell- und Wettbewerbsrecht.
Digitale Transformation in Unternehmen
Unterstützung bei rechtssicherer Ausgestaltung digitaler Kooperationen
Die digitale Transformation von Firmen beeinflusst auch Unternehmensstrategien bei Wachstum und Organisation. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht berate ich meine Mandanten regelmäßig beim Zukauf von Unternehmen aus den Bereichen Engineering und Software sowie beim Einkauf von digitalen Leistungen wie Cyber Security.
Auch Partnerschaften für eine gemeinsame Strategie, um Projekte zur Digitalisierung umzusetzen, werden für Unternehmen immer wichtiger. Die Sicherung von Lieferketten erfordert die Zusammenarbeit von Unternehmen und Dritten, die sich digital leichter und effektiver umsetzen lassen. Als Ihre Kanzlei für Unternehmen berate ich Sie bei der rechtssicheren Ausgestaltung solcher digitaler Kooperationen.
E-Health - das neue Geschäftsmodell
Beratung bei Telemedizin und Verträgen im Bereich der digitalen Technologie
Die Digitalisierung definiert unseren Umgang mit Gesundheit in bisher unbekanntem Maße neu. Mit der Einführung des E-Rezepts und der elektronischen Patientenakte im Rahmen von E-Health wird die Gesundheitsversorgung vollkommen neu aufgestellt. Apotheken werden ohne das E-Rezept keine Medikamente mehr ausgeben können. Die DSGVO-konforme Verarbeitung personenbezogener Daten und gesundheitsrelevanter Informationen von Patienten im Bereich der Telemedizin, sowie Datenschutzerklärungen im Bereich der Medizin stellen alle Unternehmen im Gesundheitswesen vor neue Aufgaben.
Die digitale Organisation des Gesundheitswesens mittels E-Health erfordert neue rechtliche Prozesse im Bereich Warenwirtschaft, Standard-Software, IT-Verträge für Software-Wartung und sicherer Internet-Verbindungen, sowie Software Lizenzverträgen und Nutzungsrechten. Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und sonstige Unternehmen werden Lizenznehmer für digitale Services. Ihr Selbstverständnis wird sich im Rahmen von E-Health stark verändern. Das Internetrecht und digitale Betreuung von Patient und Kunde bestimmen in Zukunft unser Verständnis von Dienstleistungen im Bereich der Gesundheit. Als Rechtsanwalt für Internetrecht in München berate ich Sie und Ihr Unternehmen rechtssicher in allen Fragen des Softwarelizenz-Rechts, zum IT-Vertragsrecht und zu relevanten Rechtstexten zum digitalen Wandel in der Medizin.
Beratung
Ich berate Sie rund um Fragen des Softwarelizenz-Rechts, IT-Vertragsrechtes und relevanten Rechtstexten zum digitalen Wandel in der Medizin.
Korrekte Vertragsgestaltung
Auch die Diskussionen um die Telemedizin, insbesondere die Gesundheitsversorgung und die ärztliche Beratung zu Fragen der Gesundheit über das Internet, sind immer noch sehr relevant. Die Online-Krankschreibung über Videokonferenzen wird beispielsweise als konkrete Anwendung bereits ernsthaft in Erwägung gezogen. Viele rechtlich relevante Fragen zum Arzt-Patienten-Verhältnis wie der digitale Vertrauensschutz oder das Internetrecht werden auch hier aufgeworfen. Mit meiner Kanzlei berate ich Sie und Ihr Unternehmen als Anwalt im Bereich Telemedizin und zum jeweils richtigen Vertrag im Bereich der digitalen Technologien gerne.
Mandanten
Stimmen
Dr. Andrelang, LL. M.
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Anfragen
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Sollten Sie meine Dienstleistung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gesellschafts- und Handelsrecht in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie mich jederzeit gerne.
Meine Kanzlei andrelang law erreichen Sie telefonisch unter der Nummer 089/2020 1272, per E-Mail an candrelang@andrelang-law.com oder über das Online-Kontaktformular. Ich freue mich, Sie bald in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen.
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