EuGH: Verbot von Drittplattformen bei Luxusartikeln zulässig
Das lang erwartete Urteil des EuGH (Urt. v. 6.12.2017, C-230/16) in Sachen Coty ist da: Ein Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern verbieten, die
Neue Vertriebskanäle und deren Verknüpfung mit traditionellen Vertriebsformen stellen Hersteller und Markenhändler vor einige rechtliche Herausforderungen. Die feste Etablierung des online-Handels als weitere Vertriebssäule verlangt, dass Unternehmen auf allen Vertriebsstufen Multichannel-Vertrieb für sich optimal einsetzen.
andrelang law berät seit vielen Jahren Hersteller, Importeure und Händler aus verschiedensten Brachen bei der Gestaltung ihres Vertriebs und dessen Anpassung an neue Entwicklungen im Vertriebsrecht.
Gestaltung, Strukturierung und Anpassung von Vertriebssystemen | eCommerce | Händler- und Handelsvertreterverträge
Compliance-Beratung | Verzahnung von Haftungsbeschränkungen | Schutz gegen Internet-Kriminalität
Schadensersatz bei Vertragsabwicklung | Ausgleichsanspruch | Vertretung bei Gerichtsverfahren
Als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht verfügt Dr. Christian Andrelang, LL.M. über eine branchenübergreifende rechtliche Vertriebsexpertise in innerdeutschen und grenzüberschreitenden Sachverhalten. Das Vertriebsrecht ist eine seiner besonderen Kernkompetenzen. Seine Expertise im deutschen und EU-Vertriebsrecht beinhaltet folgende Themen:
Kontaktieren Sie andrelang law gerne mit Ihren vertriebs- und wettbewerbsrechtlichen Themen. Es ist entscheidend, Ihren Sachverhalt und Ihr Ziel genau zu verstehen, um im ersten Schritt das geeignete Vorgehen für Sie zu prüfen.
Häufig führen mehrere Wege zu Ziel. Wo das bei Ihnen der Fall ist, entwickeln wir anhand der Beurteilung Ihrer rechtlichen Situation die für Sie passende Lösung und Kombination von Handlungsoptionen.
Die gewählte Lösung wird rechtssicher umgesetzt. Soweit möglich, stimmt das Ergebnis mit Ihrem Ziel überein. Damit Ihr Unternehmen sicher auf dem Markt agieren kann.
Sie können sich selbstverständlich voll und ganz auf meine und die Unterstützung meiner Kanzlei andrelang law in München verlassen. Fragen Sie mich unverbindlich an.
Arbeiten Sie mit Vertragshändlern zusammen, ist es entscheidend, dass die Vertragshändler Ihre Marke und Ihre Produkte verstehen. Ihre Händler müssen die Markenerfahrung zu ihren Kunden “transportieren”. So sichern Sie den Ruf Ihrer Marke und Ihrer Markenprodukte. Ihre Händler müssen Ihre Qualitätsvorgaben für den offline- und online-Vertrieb erfüllen, damit Sie die Einheitlichkeit der Marken- und Produktwahrnehmung sichern, insbesondere nach der neuen Vertikal-GVO 720/22. Dr. Christian Andrelang, LL.M. versteht sich als Ihr rechtlicher Sparrings-Partner bei der rechtlichen Absicherung dieser Ziele. Er gestaltet Ihnen für Ihre Kooperation mit Händlern Vertriebsverträge, die alle rechtlichen Instrumente nutzen, um den markengerechten Vertrieb Ihrer Produkte und Leistungen abzusichern.
Am Beginn meiner Beratungstätigkeit steht häufig zuerst die Wahl eines passenden Vertriebssystems. Unter Nutzung der umfassenden rechtlichen Vertriebserfahrung prüfen wir verschiedene Möglichkeiten, um dem Markenimage Ihrer Produkte und Leistungen gerecht zu werden. Unter den unterschiedlichen Möglichkeiten versteht man beispielsweise den Einsatz von online-Direktvertrieb, Importeuren, Shop-In-Shop-Systemen und den Multi-Channel-Vertrieb. Selektiver Vertrieb ist oft die geeignete Option, um den Ruf Ihrer Markenprodukte zu etablieren, zu sichern und zu steigern. Meine Branchenkenntnisse reichen von Kfz-Handel, über Musikequipment und -instrumente, Kosmetika, Fitnessgeräte bis hin zu Haushaltsgegenstände und vieles mehr.
Als Ihr Rechtsanwalt biete ich Ihnen eine umfassende Beratung zur Wahl der Vertriebsstruktur. Bewährte Optionen sind hier ein selektives Vertriebssystem, der Direktvertrieb, Online-Plattformen, sowie die Zusammenarbeit mit Händlern, Handelsvertretern, Kommissionsagenten oder die Gewährung von Markenlizenzen.
Selektiver Vertrieb meint insbesondere, dass der Hersteller nur besonders autorisierten Händlern das Recht gibt, die Produkte zu verkaufen. Das Vertriebsrecht stellt unterschiedliche Anforderungen an selektive Vertriebssysteme.
Qualitative Vertriebssysteme sind erst dann zulässig, wenn alle Händler, die Auswahlkriterien erfüllen und für den Vertrieb autorisiert werden.
Sollte die Anzahl der Händler beschränkt sein, müssen bestimmte kartellrechtliche Beschränkungen beachtet werden. Die Einzelheiten und Möglichkeiten werde ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern.
Weiterer Bestandteil neben der Markenpräsentation ist ein einheitliches Konzept für Warenlieferungen im Rahmen des Selektivvertriebs. Hierzu zählen beispielsweise die Gestaltung Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf, die Lieferung und die Erbringung von Dienstleistungen nach aktuellem AGB-Recht und dem HGB. Auch der Einbezug von Verbraucherschutzbestimmungen im online-Handel, die Sicherung von Ansprüchen bei Mängeln in der Lieferkette und der Schutz gegen Produktpiraterie sind wichtige Bestandteile meiner Lösung für Ihre Vertriebsstruktur.
Auch einem Vertragshändler kann wie einem Handelsvertreter bei Vertragsbeendigung ein Ausgleichsanspruch zustehen. Ich berate Sie zu den Voraussetzungen und berücksichtige diese schon bei der Vertragsgestaltung. Bei Auseinandersetzungen unterstütze ich Sie bei Verhandlungen und vertrete Sie gegebenenfalls vor Gericht.
E-Commerce ist aus dem Produktvertrieb nicht mehr wegzudenken. Er bietet viele Vertriebschancen für den Verkauf und für das Marketing. Allerdings entstehen dadurch viele rechtliche Herausforderungen, die ich als Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht gerne mit Ihnen meistere.
eCommerce bedeutet nicht nur Vertrieb, sondern stellt zugleich eine Gefahr für Internet-Betrug dar. Viele Unternehmen vertrauen blind auf Bestellungen und liefern dementsprechend aus. Im Nachhinein kann sich jedoch heraus stellen, dass das Unternehmen über die Identität des angeblich bestellenden Kunden getäuscht wurde. Der Kunde oder das Unternehmen, das auf der Bestellung angegeben wurde, existiert gar nicht oder hat nicht bestellt. Dies hat zur Folge, dass Zahlungen nicht geleistet werden und das Unternehmen auf dem Schaden sitzen bleibt.
Das lang erwartete Urteil des EuGH (Urt. v. 6.12.2017, C-230/16) in Sachen Coty ist da: Ein Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern verbieten, die
Präventiv lassen sich durch interne Richtlinien und Mitarbeiterschulungen Risiken eines Betrugsfalls verhindern. Manchmal lassen sich die Täter ermitteln, selbst wenn die Ware ins Ausland geliefert wurde. Kommen Sie gerne auf mich zu, wenn Ihre Firma Opfer von Internet-Kriminalität wurde oder Sie Ihr Unternehmen dagegen schützen möchten.
Wenn Sie den großen Vertriebsplattformen nicht vertrauen und Ihr eigener Webshop Ihre Vertriebswünsche nicht vollständig deckt, können Sie sich mit anderen Herstellern, Händlern oder Dienstleistern in Ihrer Stadt oder Ihrer Region zusammenschließen und eine eigene Plattform gründen. Nutzen Sie mit meiner rechtlichen Unterstützung als Rechtsanwalt für Vertriebsrecht die Vorteile, die sich Ihnen durch die Digitalisierung bieten.
Handelsvertreter sind wichtige Vertriebsmittler, die jedoch unter einem besonderen gesetzlichen Schutz stehen. Ich habe als Rechtsanwalt im Handelsvertreterrecht bereits viele Unternehmen und Handelsvertreter beraten und ihre Interessen in Verhandlungen sowie vor Gericht vertreten.
Bei der Beendigung bestehender Handelsvertreterverträge entsteht ein Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters – unter bestimmten Voraussetzungen auch des Vertragshändlers. Die Berechnung des Ausgleichsanspruchs ist kompliziert. Ich kenne die Fallstricke und nutze rechtliche Spielräume aus, um das beste für Sie raus zu holen. Falls erforderlich fechte ich Ihren Fall vor Gericht für Sie aus.
Compliance im Vertrieb wird immer wichtiger. Besonders das Kartellrecht ist hier von besonderer Bedeutung. Das Kartellrecht verbietet die Vorgabe von Wiederverkaufspreisen gegenüber Ihren Händlern, lässt jedoch unverbindliche Preisempfehlungen zu. Preisempfehlungen sind jedoch nicht mehr unverbindlich, wenn dem Händler für die Einhaltung Vorteile versprochen oder Nachteile angedroht werden.
Als Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht berate ich Sie aufgrund meiner besonderen Erfahrung in vertriebskartellrechtlichen Themen dazu, wie Sie Ihre Preisempfehlungen unverbindlich halten. Ich schule Ihr Vertriebsteam anhand bestimmter Fälle aus der aktuellen Rechtsprechung und der Kartellbehörden und entwickle für Sie Compliance-Richtlinien. Ihr Vertriebsteam muss Ihr selektives Vertriebssystem verstehen. Im Rahmen von Schulungen erläutere ich Ihrem Team die Compliance-Richtlinien und was bei dem Vertrag des selektiven Vertriebssystems zu beachten ist.
Wenden Sie sich gerne an mich, wenn Sie als Geschäftsführer, CEO, Vertriebsleiter, Compliance Officer oder Marketing-Agentur Lösungen für Preisempfehlungen und die Gestaltung von Konditionen benötigen.
Informationen zu Preisvorgabe, Preisempfehlung und Preisvergleich im Rahmen der Vertikal-GVO 720/202 (Gruppenfreistellungsverordnung).
Kein Markenhersteller kann heute alleine auf dem Markt bestehen. Lieferketten mit Lieferanten, Veredlern, Dienstleistern, Agenturen und Kunden sind heute eng miteinander verzahnt. Dies führt zu verschiedenen Haftungsrisiken. Ansprüche, die Ihr Kunde gegen Ihr Unternehmen geltend macht, müssen Sie rechtssicher an Ihren Lieferanten weitergeben können. Lassen Sie sich nicht zwischen Haftungsansprüchen und Haftungsbeschränkung aufreiben.
Wettbewerbsrecht ist ein Teil des gewerblichen Rechtsschutzes. In der dynamischen Geschäftswelt von heute ist es von größter Bedeutung, sich sowohl gegen unlauteren Wettbewerb zu schützen als auch sicherzustellen, dass das eigene Unternehmen nicht versehentlich gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt klare Richtlinien auf, um unlauteren Wettbewerb zu verhindern und so einen fairen und transparenten Markt zu gewährleisten.
Wann ist Wettbewerb unlauter? Hier sind einige der zentralen Punkte, wann Wettbewerb als unlauter betrachtet wird:
Das sind nur einige Beispiele. Das UWG enthält eine detailliertere und umfassendere Aufzählung von Verhaltensweisen, die als unlauterer Wettbewerb betrachtet werden können. Wenn man vermutet, dass ein Mitbewerber unlauter handelt oder wenn man sicherstellen möchte, dass das eigene Geschäftsverhalten konform mit dem UWG ist, sollte man rechtlichen Rat einholen.
Als Ihr Anwalt an der rechtlichen Schnittstelle zwischen Vertriebsrecht, Wettbewerbsrecht und Gewerblichem Rechtsschutz berate ich Sie und Ihr Unternehmen doppelt: Ich helfe Ihnen dabei, sich vor Übergriffen von Anbietern und Mitbewerbern zu schützen, die unlauteren Wettbewerb betreiben, und begleite Sie gleichzeitig durch den rechtlichen Dschungel, damit Ihr Unternehmen stets UWG-konform agiert. Eine unerwartete Abmahnung kann gravierende wirtschaftliche Folgen haben, deshalb ist Prävention ebenso wichtig wie Intervention.
Ob es darum geht, gegen eine erhaltene Abmahnung vorzugehen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken oder sicherzustellen, dass Ihre Geschäftspraktiken im Einklang mit dem Vertriebsrecht und UWG stehen: Bei mir steht der Mandant im Mittelpunkt. Gemeinsam navigieren wir durch die Herausforderungen des Wettbewerbsrechts und stellen sicher, dass Sie sowohl geschützt als auch regelkonform agieren.
Effektive Rechtsberatung für Unternehmen im Handel: Erfahren Sie, wie Sie rechtliche Herausforderungen meistern.
Bevorzugt verhelfe ich Ihnen ohne zeitraubende gerichtliche Auseinandersetzungen zu Ihrem Recht. Sollte es jedoch zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Vertrieb kommen, die nicht außergerichtlich zu klären sind, so streite ich als Prozessanwalt für Ihren Fall vor Gericht und vertrete Ihre Interessen. Meine langjährige Prozesserfahrung erstreckt sich auf zahlreiche vertriebsrechtliche Gerichtsverfahren in erster und zweiter Instanz, vor allem dem Oberlandesgericht Frankfurt und München.
Als Fachanwalt für Internationales Vertriebsrecht unterstütze ich viele Unternehmen bei vertriebsrechtlichen Themen mit Auslandsbezug. Heutzutage gibt es kaum noch Unternehmen, die nicht mindestens in Teilen der EU tätig sind. Kartellverbote, die für den Vertrieb gelten, und Verbraucherschutzrechte sind europaweit vereinheitlicht. Ich berate Sie daher auch beim rechtlich optimierten Vertrieb Ihrer Produkte und Leistungen in der EU. Planen Sie etwa die EU-weite Markteinführung Ihrer Produkte, entwickle ich für Sie die passende Vertriebsstruktur.
Falls notwendig, kann ich auf ein dichtes Netzwerk an ausländischen Kanzleien zugreifen, die uns bei speziellen Fragen unterstützen können. Dies gilt auch bei gerichtlichen Herausforderungen, die sich für Ihre Unternehmen aus grenzüberschreitenden Lieferungen oder beendeten Verträgen mit Händlern, Handelsvertretern oder Herstellen ergeben können.
Sollten Sie meine Dienstleistung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gesellschafts- und Handelsrecht in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie mich jederzeit gerne.
Meine Kanzlei andrelang law erreichen Sie telefonisch unter der Nummer 089/2020 1272, per E-Mail an candrelang@andrelang-law.com oder über das Online-Kontaktformular. Ich freue mich, Sie bald in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen.
Das Fehlen eines allgemeinen Diskriminierungsverbots im EU- und deutschen Kartellrecht bedeutet, dass Unternehmen Händler unterschiedlich behandeln dürfen. Erfahren Sie, warum Rabatte kartellrechtlich problematisch sein können, wenn sie den Wettbewerb verdrängen.
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