Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Handelsvertreter arbeiten eng verzahnt beim Vertrieb von Produkten zusammen. Oft kommt es dabei zu Konflikten, die sich manchmal nur gerichtlich lösen lassen. Dr. Christian Andrelang, LL.M. bietet als erfahrener Rechtsanwalt in München allen Unternehmen in den unterschiedlichen Handelsstufen die anwaltliche Vertretung ihrer Interessen vor Gericht an. Das auch bei grenzüberschreitenden Vertriebsverhältnissen.
Kündigung von Verträgen
Die häufigsten Gründe für einen Gerichtsprozess im Kartell-, Vertriebs-, Gesellschafts- und Handelsrecht sind Kündigungen eines Vertragsverhältnisses und Schadensersatzansprüche. Handelsvertreter, Vertragshändler und Kommissionsagenten greifen regelmäßig eine Vertragskündigung an, um Ansprüche auf Schadensersatz, Provision, Buchauszug und Ausgleich durchzusetzen.
Unterlassung & Schadensersatz
Hersteller und Importeure beklagen oft Parallelimporte und Graumarktlieferungen ihrer Händler. Gerichtliche Verfahren drehen sich dann oft um Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Auch sonstige Vertragsverletzungen, etwa Verstöße gegen Exklusivitätsvereinbarungen durch Händler oder Handelsvertreter können ein Haftungsrisiko für Ihr Unternehmen bergen. Als Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht übernehme ich gerne die Prozessführung für die Durchsetzung Ihrer Rechte.