Donnersbergerstraße 5

80634 München

Anwalt für Firmengründung

Rechtsanwalt für Unternehmensgründung in München

– rechtssicher & effizient starten

Als Anwalt für Unternehmensgründung berate ich Sie umfassend bei der rechtssicheren und strukturierten Gründung Ihres Unternehmens. Ob Sie als Gründer, Gesellschafter oder zukünftiger Geschäftsführer handeln – gemeinsam schaffen wir die passende gesellschaftsrechtliche Grundlage, um Ihre Ziele langfristig abzusichern.

Gründer:innen suchen oft nach einer rechtlich klaren Struktur, möchten alle Gründungsoptionen – etwa GmbH, UG oder Holding – ausschöpfen und die Voraussetzungen für mögliche Investoren schaffen. Als Anwalt für GmbH-Gründung berate ich Sie dazu präzise und praxistauglich.

Sind meine Mandanten bereits als CEO tätig, stehen meist Fragen zur Haftungsvermeidung, zur Geschäftsführungsstruktur oder zur rechtssicheren Ausgestaltung von Vertriebs- und Beteiligungsmodellen im Fokus. Als Gesellschafter wiederum liegt Ihr Augenmerk häufig auf dem Schutz gemeinsamer Interessen, klaren Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder auf der Vorbereitung künftiger Kapitalmaßnahmen.

Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Firmengründung mit anwaltlicher Beratung strategisch zu planen und rechtlich einwandfrei umzusetzen – von der Wahl der passenden Rechtsform bis zur Eintragung im Handelsregister.

Wollen Sie als Teilhaber in ein Unternehmen einsteigen, helfe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Firmengründung, Gesellschaftsrecht für die Bewertung des Unternehmens und die Due-Diligence-Prüfung zu nutzen. Als Anwalt für Gesellschaftsrecht in München berate ich Unternehmer und Kaufleute bei der Gründung von Gesellschaften und Unternehmen und bei Unternehmensübernahmen. Ich unterstütze Sie auch bei der Auseinandersetzung von Gesellschaftern, der Strukturierung der Trennung und der Bestimmung des Abfindungsguthabens.

  • Gründung

  • Rechtssichere GmbH

  • Gesellschaftervertrag

  • Rechtsformwahl

  • Ausländische Gesellschafter

  • Kapital und Bank

Dr Christian Andrelang

Leistungen der Kanzlei in München

Als Rechtsanwalt für Unternehmensgründung und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in München bin ich auf diese Bereiche Spezialisiert und unterstütze Sie gerne mit meiner Erfahrung.

Ich erbringe für meine Mandanten aus allen Geschäftsbereichen grenzüberschreitend Beratungsleistungen in München und ganz Deutschland.

Gründung mit anwaltlicher Beratung

Rechtssichere GmbH gründen

Der Gesellschaftsvertrag als Fundament

Rechtsformwahl mit Weitblick

Gründung mit ausländischen Gesellschaftern

Kapital und Bank – alles im Fluss

1. Kontakt und Verständnis

Kontaktieren Sie mich gerne mit Ihrem Anliegen. Mir ist wichtig, Ihre Fragestellung und Ihr Ziel genau zu verstehen, um im ersten Schritt das geeignete Vorgehen für Sie zu prüfen.

2. Optionen und Lösung

Häufig führen mehrere Wege zu Ziel. Wo das bei Ihnen der Fall ist, wählen wir anhand meiner rechtlichen Einschätzung die für Sie passende Kombination von Handlungsoptionen, um Ihr Anliegen zu lösen.

3. Umsetzung und Ergebnis

Die gewählte Lösung wird rechtssicher umgesetzt und fortgesetzt, bis das Ergebnis mit Ihrem Ziel übereinstimmt. Damit Sie sicher auf dem Markt agieren können.

Sie benötigen eine Rechtsberatung?

Sie können sich selbstverständlich voll und ganz auf meine und die Unterstützung meiner Kanzlei andrelang law in München verlassen. Fragen Sie mich unverbindlich an.

Einzelleistungen

Als erfahrener Rechtsanwalt in München biete ich meinen Mandanten und Ihren mittelständischen Unternehmen eine Vielzahl von Einzelleistungen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts. Meine Kanzlei zeichnet sich durch ihren individuellen, auf die Ziele ihrer Mandanten zugeschnittene Beratungsansatz aus. Als Ihr Anwalt ist es mein Ziel, Sie als Mandant umfassend zu unterstützen und Ihre Interessen optimal zu vertreten. Als Ihr Partner auf Augenhöhe gehe ich dabei präzise und effektiv auf Ihre spezifischen Bedürfnisse einzugehen. Lesen Sie in folgenden mehr zu meinen Einzelleistungen:

Gründung einer GmbH

Beratung bei der Gründung einer GmbH

Für den Start Ihres Unternehmens bietet sich oft die Gründung einer GmbH an, unabhängig davon ob Sie eigene Produkte vertreiben oder Dienstleistungen anbieten oder Zulieferer, Händler oder Handelsvertreter sind. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in München bin ich Ihr passender Ansprechpartner, wenn Sie ein neues Unternehmen erfolgreich gründen möchten. Ich berate Sie individuell bei der Gründung Ihrer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Sie kennen Ihre unternehmerischen Ziele, ich hingegen Ihre Risiken, die mit den Tätigkeiten und Leistungen Ihres Unternehmens verbunden sind. Wir besprechen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sowie die für Sie passende Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft.

Rechtsanwalt München
Gründungsberatung

Mit Beratung zum Gesellschaftsrecht unterstütze ich Sie bei der Gründung Ihrer GmbH, insbesondere zum Stammkapital, den Geschäftsanteilen, dem Gesellschaftsvertrag oder der Mitarbeiterbeteiligung.

Rechtsanwalt München
Klare Vertragsgestaltung
Ich trage Sorge für einen Gesellschaftsvertrag, der auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist. Der Gesellschaftsvertrag sollte insbesondere die Geschäftsführung, die Beschlussfassung, das Ausscheiden aus der Gesellschaft, Wettbewerbsverbote und zustimmungspflichtige Geschäfte regeln.

 

Rechtsanwalt München

Ich unterstütze Sie gerne bei Ihrer Gesellschaftsgründung kompetent und zielgerichtet. Wenn Sie zum Beispiel nicht persönlich haften und eine Handels-, Service- oder Vertriebsgesellschaft gründen möchten, wäre eine GmbH die für Sie die passende Möglichkeit – unabhängig davon, ob Ihr Gesellschaftssitz am Standort München, oder an einem anderen Ort in Deutschland gewünscht ist.

Je besser der Gesellschaftsvertrag auf Ihre unternehmerische Tätigkeit abgestimmt ist, umso reibungsloser funktioniert Ihr Handel und alle anfallenden Tätigkeiten. Deshalb ist mir als Ihr Rechtsanwalt bei Ihrer Gesellschaftsgründung eines besonders wichtig: Ihnen Ihre rechtlichen Optionen für Ihre Bedürfnisse darzulegen und Sie entsprechend Ihrer Ziele und Ideen passend zu beraten.

Gründen Sie Ihre GmbH alleine, kann der Gesellschaftsvertrag kurz und knackig sein. Sind Sie mehrere Gesellschafter sollten Sie sich Gedanken machen, wie Sie Fragen der Vertretung durch die Geschäftsführer, zustimmungspflichtige Geschäfte, Wettbewerbsverbote, Beschlussfassung und die Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen regeln möchten.

Der Entwurf von Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunde ist nicht der einzige Schwerpunkt meiner Leistungen als Anwalt für Fimengründung. Meine Kanzlei berät Sie auch bei der Eröffnung von Geschäftskonten sowie bei Verhandlungen mit Banken. Des weiteren unterstütze ich Geschäftsführer aus dem Ausland in den sich dabei ergebenden und zu beachtenden rechtlichen Besonderheiten. Im Rahmen meiner anwaltlichen Beratung zeige ich meinen Mandanten regelmäßig Gestaltungsmöglichkeiten auf.

Geschäftsführer

Ihre Fragen rund um den Geschäftsführer

Nach dem Gesellschaftsrecht haben Sie als CEO viele Pflichten zu erfüllen. Als GmbH-Geschäftsführer übernehmen Sie die innere Steuerung des Unternehmens und organisieren Gesellschafterversammlungen. Sie müssen stets besondere Sorgfaltspflichten beachten, um nicht persönlich zu haften. An dieser Stelle unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht gerne mit meinem Wissen und meiner langjährigen Expertise in diesen Themen. Ich verstehe mich mit meiner Kanzlei als Ihr Sparrings-Partner, der Ihnen die Graubereiche der business judgment rule erläutert und unterstütze Sie als Ihr Anwalt bei der Einführung eines Risk Managements. Ganz im Sinne des Compliance gewährleisten wir gemeinsam die notwendige Beachtung des Rechts.

Als Gesellschafter entscheiden Sie, ob Sie selbst der CEO sind oder ob Sie einen Fremdgeschäftsführer beschäftigen. Unabhängig von dieser Entscheidung benötigt jeder CEO einen Dienstvertrag, der bei Gehalt und Tantieme steuerlich optimiert ist. In jeder unternehmerisch tätigen Firma ist die verbindliche Regelung der Rechte und Pflichten des CEO unabdingbar. Insbesondere beim Gesellschafter-Geschäftsführer besteht ein Risiko der verdeckten Gewinnausschüttung. Ich berate Sie gerne dazu, wie das Verhältnis von Gehalt und Tantieme geregelt sein sollte. Bei einem Fremdgeschäftsführer sind das Wettbewerbsverbot, die Berichtspflichten und arbeitsrechtliche Regelungen zu Urlaub, Krankheit, private Nutzung von Kfz und IT-Equipment weitere wichtige Regelungsthemen. Auch diese Themen sind Schwerpunkt meiner Beratungstätigkeit als Rechtsanwalt und Fachanwalt im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.

Die Geschäftsführung muss die Kapitalsicherung, die Handlungsgebote, die Beachtung der Vorschriften von Handelsrecht und Wirtschaftsrecht, sowie die Haftung beachten. Diese Themen müssen deshalb in der GmbH-Satzung, in der Geschäftsordnung der Geschäftsführung und im Dienstvertrag des GmbH-Geschäftsführers geregelt sein. Als Rechtsanwalt für Unternehmensgründung und Spezialist in diesem Gebiet habe ich bereits viele Unternehmer in München und ganz Deutschland bei der Wahl der besten Gestaltung für ihre Kapitalgesellschaft unterstützt. Ich unterstütze zusätzlich den Vorstand einer Aktiengesellschaft, der bei Pflichtverletzungen der AG auf Schadensersatz haftet.

Firmengründung

Ablauf der Gründung

Die Gründung einer GmbH oder UG folgt einem rechtlich klar strukturierten Ablauf. Als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht begleite ich Sie dabei Schritt für Schritt – von der ersten Beratung zur passenden Rechtsform über die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags bis zur notariellen Beurkundung und der Eintragung beim Handelsregister. Ich übernehme die Kommunikation mit dem Notar, bereite die erforderlichen Unterlagen vor und achte auf eine rechtssichere Ausgestaltung Ihrer Gründung. Auch Themen wie die Eröffnung eines Geschäftskontos, die Einzahlung des Stammkapitals sowie die formgerechte Anmeldung Ihrer Gesellschaft sind Teil meiner anwaltlichen Begleitung. So schaffen wir gemeinsam ein solides rechtliches Fundament für Ihre unternehmerische Tätigkeit.

Zur erfolgreichen Gründung gehört mehr als die rechtliche Struktur: Ich unterstütze Sie auch bei der Abstimmung mit Ihrem Steuerberater zur steuerlichen Anmeldung und zur optimalen Gestaltung der Eröffnungsbilanz. Ebenso begleite ich Sie bei der Kontoeröffnung, der Anmeldung beim Gewerbeamt und der Eintragung in das Marktstammdatenregister, soweit erforderlich. Auch die IHK-Zugehörigkeit und mögliche branchenspezifische Genehmigungen können frühzeitig relevant werden. Ich koordiniere diese Schritte mit Blick auf einen reibungslosen Start Ihrer Geschäftstätigkeit.

Gesellschafter-
vereinbarungen

Kanzlei für Gesellschaftsrecht mit weiteren Kompetenzen

Ich berate Sie auch zu ergänzenden Gesellschaftervereinbarungen, die nicht im Handelsregister erscheinen, aber wichtige Punkte regeln: Mitspracherechte, Gewinnverwendung, Sperrminoritäten, Tag-along/Drag-along. Gerade bei Gründungen mit mehreren Beteiligten schafft das Rechtssicherheit – auch bei späteren Veränderungen.

Gerade bei Start-ups, Joint Ventures oder Familiengesellschaften ist eine ergänzende Vereinbarung sinnvoll, weil sie flexibel angepasst werden kann – ohne förmliche Satzungsänderung. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, wirtschaftliche Interessen, Exit-Szenarien und Rollenverteilungen diskret und verbindlich zu regeln.

Ich unterstütze Sie dabei, eine tragfähige Struktur zu schaffen, die sowohl aktuellen Anforderungen als auch zukünftigen Veränderungen standhält – vertraulich, verlässlich und juristisch präzise.

Rechtsanwalt München

Gesellschafter-versammlung

Gesellschafterversammlung durch einen Anwalt mit Expertise

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sowie als Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht erbringe ich auch Leistungen eines Gesellschaftssekretärs. Dies bedeutet, dass ich die rechtliche Organisation und Begleitung Ihrer Gesellschafterversammlung, Hauptversammlung oder Aufsichtsratssitzung übernehme. Dies beinhaltet insbesondere die Beachtung von Ladungsfristen, die richtige Formulierung von Ladungen und Beschlussvorlagen nach Gesellschaftsrecht und Handelsrecht. Darüber hinaus kann ich Ihnen dabei helfen die Tagesordnung gemeinsam abzustimmen und übernehme die Protokollführung in Gesellschafterversammlungen auf Deutsch oder Englisch.

Meine Mandanten fragen auch regelmäßig meine Leistungen als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei vielschichtigen Beschlussthemen wie Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses, Gewinnverwendung oder -thessaurierung, Entlastung der Geschäftsführung, die Aufstellung des Jahresplans samt Budget oder Erteilung der Zustimmung zu bestimmten Geschäften nach.

Fehler bei der Gründung

Fehler, die sie bei der Gründung vermeiden können

Viele rechtliche Probleme im späteren Unternehmensverlauf entstehen nicht durch bewusste Fehlentscheidungen, sondern durch Unklarheiten und Versäumnisse bei der Gründung. Ich erlebe in meiner Praxis regelmäßig typische Fehler, die sich mit einer gezielten anwaltlichen Beratung leicht vermeiden lassen.

Ein häufiger Ausgangspunkt sind standardisierte oder unvollständige Gesellschaftsverträge, die nicht zur konkreten Gründungssituation passen. Gerade wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind, fehlt oft eine klare Regelung zur Vertretung, zur Stimmverteilung oder zu zustimmungspflichtigen Geschäften. Auch Themen wie der Austritt eines Gesellschafters, Abfindungsansprüche oder Wettbewerbsverbote werden in vielen Gründungen unzureichend geregelt.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die mangelnde Abstimmung zwischen den Beteiligten – etwa in Bezug auf Kapitalbeiträge, künftige Arbeitsverteilung oder Geschäftsführungsbefugnisse. Solche Unklarheiten führen später häufig zu Konflikten, die sich mit einem durchdachten Vertrag vermeiden lassen.

Als Rechtsanwalt für Unternehmensgründung helfe ich Ihnen dabei, solche Risiken von Anfang an zu erkennen und abzusichern. Dazu gehört auch die rechtssichere Gestaltung der Geschäftsführerbestellung, die Einbindung von Investoren oder Kapitalgebern sowie die Berücksichtigung steuerlicher und haftungsrechtlicher Aspekte. So entsteht eine tragfähige Struktur – rechtlich sauber und auf Ihre individuelle Gründungssituation abgestimmt.

Rechtsanwalt München

Gesellschaftsrecht mit weiteren Kompetenzen

Kanzlei für Gesellschaftsrecht mit weiteren Kompetenzen

Sollten Sie mit Wettbewerbern kooperieren wollen, entwickle ich Lösungen zur Verhinderung von Kartellverstößen. Bei solchen Kooperationen berücksichtige ich immer Kartellrecht und internationales Wirtschafts- und Handelsrecht, sowie die Berührungspunkte mit dem Vertriebs- und Wettbewerbsrecht. Ich helfe Ihnen in Krisenzeiten, in denen Fragen des Sanierungs- und Insolvenzrechts bedeutsam werden können, regelmäßig unter Einbeziehung von Experten. 

Rechtsanwalt München

Sind Sie auf der Suche nach einem Rechtsanwalt in München, der Sie als Partner auf Augenhöhe unterstützt und Ihnen bei Ihren Herausforderungen im Handels- und Gesellschaftsrecht zur Seite steht? Dann kontaktieren Sie mich in meiner Kanzlei. Gemeinsam werden wir eine Strategie entwickeln, die Ihren individuellen Anforderungen entspricht und Ihre Ziele effektiv verfolgt. Als Ihr Anwalt freue ich mich darauf, Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen und zu begleiten.

T.S.:
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Rechtsanwalt hat sehr gut beraten und sich viel Zeit genommen. Wir konnten alle Fragen zu unserer Mittelstandskooperation stellen. Vor allem war uns wichtig, keinen Verstoß gegen Kartellrecht zu und Vermischung unserer verschiedenen Geschäftsbereiche zu riskieren. Jetzt haben wir eine sehr gute Lösung für die Zukunft.
B.K.:
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Ich wollte meine Familie absichern und schon zu Lebzeiten alles übertragen. Herr Andrelang hat mir verschiedene Lösungen zum Testament, Gesellschaftsvertrag und Schenkungen beraten. Wo Herr Andrelang keine vertiefte Kenntnis hatte, hat er einen anderen Berater hinzugezogen, etwa beim Erbschaftsteuerrecht. Rundherum professionell.
V.H.:
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Wir sind mit der Gründungsberatung durch andrelang law sehr zufrieden. Wir wurden von Anfang an klar und verständlich über die notwendigen Regelungen zu Stammkapital, Geschäftsführung, Bankkonto, Beschlussfassung und zustimmungspflichtige Geschäfte aufgeklärt. Der Gesellschaftsvertrag hat unsere Interessen umfassend abgedeckt, so dass wir innerhalb kurzer Zeit unsere GmbH gründen konnten.
C.R.:
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Ein wahrer Haifisch bei Gesellschafterauseinandersetzungen. Es gab eine klare Strategie, die Dr. Andrelang hart aber fair umsetzte. Zögert auch nicht, vor Gericht zu gehen.
F.B.
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Unser vormaliger Geschäftsführer hat uns einen Scherbenhaufen hinterlassen. Mit Dr. Andrelang haben wir erst verstanden, in welchen Schwierigkeiten wir steckten. Aber zum Glück konnten wir uns einen Großteil des erlittenen Schadens vom Geschäftsführer und der D&O-Versicherung wiederholen.
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"Ich begleite Sie durch alle Phasen Ihrer gesellschaftsrechtlichen Anliegen.“

Rechtsanwalt Dr. Andrelang
Anwalt Gesellschaftsrecht und Handelsrecht

Dr. Andrelang, LL. M.

Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Meine Kanzlei andrelang law erreichen Sie telefonisch unter der Nummer 089/2020 1272, per E-Mail an candrelang@andrelang-law.com oder über das Online-Kontaktformular. Ich freue mich, Sie bald in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen.

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