Donnersbergerstraße 5

80634 München

Haftung der GmbH-Gesellschafter – Durchgriffshaftung und Existenzvernichtung

Im Grundsatz ist die Haftung der Gesellschafter einer GmbH für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nach dem GmbHG und Urteilen des BGH (Bundesgerichtshof) ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund macht es daher oftmals Sinn, eine Unternehmensgruppe zur Vermeidung von Zugriffen von Gläubigern auf thesaurierte Gewinne der Muttergesellschaft umzustrukturieren. Allerdings gibt es Fälle, in denen nach der Rechtsprechung des […]