Tippfehlerdomains – Der BGH entscheidet über Wettbewerbsverstoß
Der BGH entschied sinngemäß, dass das Verwenden eines Domainnamens (hier: „wetteronlin.de“), der aus der fehlerhaften Schreibweise einer bereits zuvor registrierten Internetadresse (hier: „wetteronline.de“) gebildet ist