Geoblocking – Die Guess-Entscheidung der EU-Kommission
Die europäische Kommission macht ernst beim Geoblocking – und nationale Kartellbehörden wie das Bundeskartellamt dürften es ihr gleichtun. Kaum ist die Geoblocking – Verordnung am
Rechtsberatung zu Vertrieb & Wettbewerb: Gestaltung von Vertriebsverträgen, kartellrechtliche Risiken, Vertikal-GVO 720/2022 & rechtssichere Umsetzung – vom Fachanwalt begleitet.
Die europäische Kommission macht ernst beim Geoblocking – und nationale Kartellbehörden wie das Bundeskartellamt dürften es ihr gleichtun. Kaum ist die Geoblocking – Verordnung am
Eine Preisbindung der Händler einer Einkaufsgemeinschaft ist verboten. Dies hat das Bundeskartellamt in einer am 29. Januar 2019 veröffentlichten Pressemitteilung zu einer Bußgeldentscheidung nochmals klargestellt.
Unter welchen Voraussetzungen unterliegt ein Kommanditist einem Wettbewerbsverbot? Diese Frage spielt in der Praxis eine wichtige Rolle. Komplementäre einer GmbH & Co. KG haften persönlich
Handelsvertreter oder Arbeitnehmer – eine für Unternehmen wichtige Frage. Viele Unternehmen setzen beim Vertrieb ihrer Produkte auch auf „externe Vertriebsmittler“, insbesondere Handelsvertreter. Schließlich haben sich
An der Wirksamkeit von Influencer-Marketing auf Social Media-Kanälen, insbesondere instagram und youtube besteht wenig Zweifel. Unternehmen setzen vermehrt auf Influencer, lassen diesen neue Produkte zu
Markenprodukte verkörpern heute nicht nur Mode und Luxus, sondern auch ein brand-Erlebnis und ein Lebensgefühl, das für den Kunden häufig schon beim Erwerb des Markenprodukts
Garantie ist immer ein besonderes Leistungsversprechen des Verkäufers oder des Herstellers, mit der er eine bestimmte Mindesthaltbarkeit im Sinne von Mangelfreiheit oder eine bestimmte Eigenschaft
Auch das Verbot des Vertriebs von Markenprodukten auf online-Plattformen im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems hat wieder die Gerichte beschäftigt. Jüngst hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
##1. Neue Begriffe – „aggressive Geschäftspraktik“, § 4a UWG{.h4} Bei vielen Neuerungen muss sich der Handel nur auf Änderungen der verwendeten Begriffe einstellen. So ist
Bestpreisklauseln in Verträgen bzw. allgemeinen Geschäftsbedingungen des online-Portals verpflichten die Teilnehmer, insbesondere Hotels, Reiseveranstalter oder Fachhändler, auf der online-Plattform Leistungen oder Produkte stets günstiger anzubieten
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