Einkaufsgemeinschaften im Kartellrecht
Die Gründung von Einkaufsgemeinschaften ist eine verbreitete Praxis in vielen Branchen. Hier finden Sie kartellrechtliche Informationen dazu.
Erhalten Sie einen Einblick in die rechtlichen Abläufe und Anforderungen, die für Einkäufe und Vertragsabschlüsse gelten.
Die Gründung von Einkaufsgemeinschaften ist eine verbreitete Praxis in vielen Branchen. Hier finden Sie kartellrechtliche Informationen dazu.
Das Wirtschaftsrecht, insbesondere das Kartell- und Vertriebsrecht, spielt eine entscheidende Rolle für Unternehmen.
Zulieferunternehmen werden häufig sehr einseitige Produktionsverträge bzw. Lieferverträge vorgelegt. Erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.
Einkäufer und Verkäufer haben beim Vertragsmanagement besonders wichtige Aufgaben: Sie müssen das allgemeine Risiko für den Einkauf einschätzen und einen rechtlich und kaufmännisch sicheren Vertrag
Über 775.000 deutsche Unternehmer importierten im Jahr 2018 mit einem Umsatz in Höhe von ca. 1,09 Billionen Euro weltweit Waren im internationalen Handel. Diese Waren
Eine Preisbindung der Händler einer Einkaufsgemeinschaft ist verboten. Dies hat das Bundeskartellamt in einer am 29. Januar 2019 veröffentlichten Pressemitteilung zu einer Bußgeldentscheidung nochmals klargestellt.
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