Haftungsrisiken für Geschäftsleiter in der Covid19-Krise
Ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig, darf der Geschäftsführer keine Zahlungen mehr für das Unternehmen tätigen, weil dies die Insolvenzmasse schmälern
Erhalten Sie einen Einblick in die möglichen Haftungsrisiken, die bei unternehmerischen Aktivitäten auftreten können.
Ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig, darf der Geschäftsführer keine Zahlungen mehr für das Unternehmen tätigen, weil dies die Insolvenzmasse schmälern
Autor: Dr. Christian Andrelang, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Corona Insolvenz Risiko Strafbarkeit – Der Würgegriff der Corona-Krise hält
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